APEs sind die letzten Dokumente Osama Bin Ladens, die jetzt in den USA veröffentlicht wurden. Sie zeigen: Dem Terrorchef ist die Kontrolle über das Terrornetzwerk al-Qaida vor seinem Tod weitgehend entglitten. Zugleich war er begeistert vom Arabischen Frühling.
http://www.spiegel.de/politik/auslan...831192,00.html
Wie Sie dem Artikel Alles Schall und Rauch: Pentagon - Wir haben keinen Beweis für Bin Ladens Tod
entnehmen können, ist dieser wohlbegründet und mit links versehen.
Ja, mit Links auf Alles Schall und Rauch. Ein Artikel, der mit Beweisen belegt wird, die man selbst erstellt hat. So dreist sind noch nicht mal die US-Geheimdienste. Aber denen glaubt man ja auch nicht so einfach wie Freeman. Wenn der sagen würde, dass schwarz gleich weiß ist, würden morgen tausende Truther auf Zebrastreifen überfahren werden.
Richtig, der NATO Bündnisfall gilt bis heute, ist nicht aufgehoben worden, seit Anfang Okt. 2001.
Später werden wieder einige sagen, "das haben wir nicht gewusst".
Weder vom Angriffskrieg in AFG, noch vom angriffskrieg im Irak, noch vom jüngsten (März bis Oktober 2011) Angriffskrieg der NATO in Libyen, der 70 000 Menschen das Leben kostete und wo heute genauso weiter gefoltert wird, wie zu Gaddafis Zeiten.
extra für Sie um Quellen zu erforschen
Alles Schall und Rauch: Bin Laden ist schon lange tot
und nun beginnen Sie mal zu widerlegen...
Sie kennen die Definition von gemeingefährlichen Mitteln? Die müssen auch in der konkreten Situation dazu geeignet sein, eine Vielzahl von Personen an Leib und Leben zu verletzen.Nicht schwer: § 211 Abs. 1 und 2 StGB Tötung eines Menschen
- mit gemeingefährlichen Mitteln oder
- zur Verdeckung oder Ermöglichung einer anderen Straftat.
Zu denken wäre ggf. auch an Heimtücke.
Außerdem könnte man diskutieren, ob es sich um "niedrige Beweggründe" i.S.d. § 211 Abs. 2 StGB handelt, wenn das Motiv für die Tötung darin besteht, ein Gerichtsverfahren gegen das Opfer zu ersparen
In diesem Fall wohl eher zu verneinen.
Welche Straftat wollten die SEALS denn damit verdecken oder ermöglichen? Das müssen Sie mal genauer erläutern. Und bitte mit Beweisen. Denn den Grundsatz unsere StGB sollten sie ja kennen: in dubio pro reo.
Niedrige Beweggründe? Ich glaube den SEALS war es egal, ob ein Gerichtsverfahren erstrebt werden soll oder nicht. Damit sind diese regelmäßig auch hier zu verneinen, zumal sie eine krasse Eigensucht voraussetzen. Wohl kaum...
Lesen Sie den doch erst einmal selber. Womit die oben aufgeführten Punkte sowieso dahin gestellt werden können, da diese nicht dem deutschen Strafrecht unterstehen.
Bin Laden ist begeistert vom arabischen Frühling und die NATO hat dafür fleissig gebombt schon irgendwie beeindruckend diese Eintracht ,in spätetsens 2 Jahren wird man in Brüssel merken dass man sich mal wieder verrechnet hat.
Wer da erschossen wurde ist durch nichts bewiesen.
Falls ja, bringen Sie einen Beweis. Können Sie aber nicht.
Die "Ehefrauen", befinden sich immer noch in pakistanischer "Abschiebehaft" , sind mundtot gemacht, ebenso wie die angeblichen Verschwörer in Guantanamo.
Ihr Vortrag ist also nicht durch plausible Fakten gestützt, wohl aber der hier:
Alles Schall und Rauch: Pentagon - Wir haben keinen Beweis für Bin Ladens Tod