Zitat von
gustavsche
Zuallererst: Es hört sich so an, als wollte da jemand den Vertrag der Oma kündigen. Dafür benötigt man aber eine entsprechende Vollmacht oder ein amtliches Dokument, das die Geschäftsunfähigkeit der Großmutter bescheinigt. Im Text steht nicht, dass sowas beigelegt wurde. Bei der Kündigung wegen des Ablebens des Großmutter wurde die Kopie der Sterbeurkunde nicht beigelegt, sonst hätte das Call-Center nicht noch einmal dieses Dokument angefragt. Das weiß doch jedes Kind, dass man sowas benötigt.
Es gibt außerdem auch Kündigungsfristen, die auch bei Sterbefällen eingehalten werden müssen, beispielsweise bei der Gebäudeversicherung oder bei der Pachtverträgen. Bei Telekommunikationsverträgen läuft der Vertrag wahrscheinlich noch bis Ende des Monats weiter (Grundgebühr ist bereits gezahlt).
Außerdem werden Konten gesperrt, sobald der Kontoinhaber stirbt. Dann hätte die Telekom auch nichts mehr abheben können. Dann wäre es nicht so weit eskaliert. Heutzutage regeln große EDV-Anlagen die Abrechnung und größtenteils auch die Rechnungslegung. Da genügt ein fehlerhafter Eintrag und die EDV-Anlage legt ein eigenartiges Verhalten an den Tag.
Die Lösung ist doch ganz einfach:
1. Konto der verstorbenen Oma sperren.
2. Kündigungen schreiben (nicht nur Telekom) und sofort eine Kopie der Sterbeurkunde beilegen. Klar kommunizieren! Ohne bitte, danke, Konjunktiv, Optativ und den ganzen Rotz: Indikativ, klare Aussagen, klare Fristen, klare Beweise (Sterbeurkunde). Natürlich höflich.
3. Bestätigung abwarten, abheften und sämtliche weitere Forderungen ignorieren und bloß nicht die Laune verderben lassen.
Ich frage mich ernsthaft, was die Kunden denn glauben, was die Telekom macht, wenn da eine Kündigung wegen eines Sterbefalls ins Haus flattert, ohne Beweis, dass der Kunde gestorben wäre. Da kann ja jeder herkommen und für Dritte kündigen, wenn die Telekom sowas ernst nähme.
Das Chaos in diesem Falle hat nicht die Telekom verschuldet, sondern die Angehörigen der Großmutter.