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Tastatur-Patent: Microsoft gewinnt erneut gegen Motorola

Motorola Verstößt die Android-Tastatur auf dem Smartphone gegen ein Microsoft-Patent? Ein deutsches Gericht hat die Frage mit "Ja" beantwortet und macht den Weg frei für weitere Verkaufsverbote von Geräten der Google-Tochter.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...857111,00.html
  1. #1

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Verstößt die Android-Tastatur auf dem Smartphone gegen ein Microsoft-Patent? Ein deutsches Gericht hat die Frage mit "Ja" beantwortet und macht den Weg frei für weitere Verkaufsverbote von Geräten der Google-Tochter.

    Microsoft gewinnt vor Gericht gegen Motorola wegen Tastatur-Patent - SPIEGEL ONLINE
    Ein virtuelle Tastatur ist also nicht essentiell für ein Smartphone, soso...
  2. #2

    Der SPIEGEL und die BBC

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Um jedoch in diesem Fall einen Bann zu erreichen, müsste das Unternehmen laut BBC einen zweistelligen Millionenbetrag zahlen - der verlorenginge, würde Motorola die Berufung gewinnen.
    Heilige Einfalt! Da versucht sich der SPIEGEL von der BBC das deutsche Prozeßrecht erklären zu lassen. Während die Darstellung bei der BBC noch korrekt ist, geht beim SPIEGEL nach dem Stille-Post-Prinzip die Hälfte verloren.

    Und auch darauf, daß SPIEGEL-Redakteure wenigstens noch die deutsche Sprache beherrschen, kann man nicht mehr vertrauen. Wann merken sie endlich, daß "Bann" weder eine richtige Übersetzung des englischen Wortes "ban" ist, noch daß dieses deutsche Wort die Bedeutung von "Verbot" hat?
  3. #3

    Wieso?

    Wie kommt Microsoft zu einem im Jahre 2003 erteilten Patent für eine virtuelle Overlay-Tastatur, die bereits im Jahre 1996 auf den Geräten von Palm gang und gäbe war?

    Das ist mir völlig unverständlich.
  4. #4

    Sinn bleibt unklar

    Wogegen genau richtet sich die Patentklage Microsofts? Doch sicher nicht gegen die Soft-Tastatur, die auf dem Bildschirm eines Smartphones erscheint, wenn eine Texteingabe erwartet wird, denn die hatte schon mein Amstrad PDA von 1995, außerdem so ziemlich alle PDAs und Smartphones ohne Hardware-Tastatur, die ich seitdem besessen bzw. gesehen habe. Es muss sich also bei dem Patentstreit gegen Motorola um eine besondere Art der Soft-Tastatur handeln. Nur welche das sein soll, diese Information bleibt uns die Autorin schuldig. Vielleicht holt sie dieses Versäumnis ja noch nach.
  5. #5

    Softwarepatent

    Wäre das nicht so ein Softwarepatent, das es bei gar nicht gibt?
  6. #6

    Tastatur Patent

    Buchstaben und Zahlen erscheinen über der App. Wow, geistige Höhenflieger aufgepasst, wird demnächst unter der App erscheinen.
  7. #7

    Na prost Neujahr

    Jetzt fangen die auch noch an mit Trivialpatenten um sich zu schlagen.
    Wird Zeit mit dem Patentrecht aufzuräumen, aber in Anbetracht der vielen Interessenverwicklungen wird das wohl nie passieren. Es sei denn die Piraten übernehmen die Weltherrschaft...
  8. #8

    Pantentklagen

    Ständig liest man in den Foren zu den Patentstreitigkeiten großer Hersteller immer wieder die Argumentation, das ein Herstller Dies und Da viel früher hatte. Das spielt doch dabei garkeine Rolle, entscheidend ist, wer zur Zeit das Patent besitzt. Kann also sein, das ein Hersteller zwar viel früher ein Produkt hergestellt hat mit patentierten Inhalten, aber entweder dafür gebühren bezahlt hat, oder später das Patent verkauft hat. Jedenfalls spielt es überhaupt keine Rolle wer mal was vor tuasend Jahren als erste auf den markt gebracht hat, entscheidend ist, wer aktuell das Patent hält.
  9. #9

    Zitat von mori1982 Beitrag anzeigen
    Ständig liest man in den Foren zu den Patentstreitigkeiten großer Hersteller immer wieder die Argumentation, das ein Herstller Dies und Da viel früher hatte. Das spielt doch dabei garkeine Rolle, entscheidend ist, wer zur Zeit das Patent besitzt. Kann also sein, das ein Hersteller zwar viel früher ein Produkt hergestellt hat mit patentierten Inhalten, aber entweder dafür gebühren bezahlt hat, oder später das Patent verkauft hat. Jedenfalls spielt es überhaupt keine Rolle wer mal was vor tuasend Jahren als erste auf den markt gebracht hat, entscheidend ist, wer aktuell das Patent hält.
    Das Patent wurde erst 2003 erteilt.
    Und für die EU gilt:

    "§ 1 PatG
    (1) Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind."

    PatG - Einzelnorm

    "§ 3 PatG
    (1) Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Der Stand der Technik umfaßt alle Kenntnisse, die vor dem für den Zeitrang der Anmeldung maßgeblichen Tag durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind."

    PatG - Einzelnorm

    Von daher ist mir die Erteilung des Patentes im Jahr 2003 rätselhaft.


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