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"Tagesschau"-Urteil: Appsolut folgenlos

DPADas gibt es nicht oft: Ein Gericht entscheidet - und beide Parteien meinen, sie hätten zumindest nicht verloren. Die "Tagesschau"-App wird verboten, aber nur die Version eines einzigen Tages im Jahr 2011. Das absurde Urteil zeigt: Die App ist kein Fall für die Justiz.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...-a-858396.html
  1. #1

    bedeutet: "Springer und Co laden ein paar schwarze Koffer bei CDU und FDP ab, und im Gegenzug werden dann die vom Bürger bereits bezahlten Inhalte kastriert" Kennt man ja schon vom unsäglichen Zwang das bestehende Archiv zu löschen, also defacto dem Gebührenzahler den Zugriff auf von ihm bezahlte Inhalte zu verweigern.
    Im Falle der Tagesschau-App ist das Urteil noch idiotischer, da diese überhaupt kein journalistisches, oder "presseähnliches" Angebot in irgendeiner Form darstellt, sondern lediglich ein Interface zum Zugriff auf ohnehin online vorhandene Inhalte.
  2. #2

    hurra deutschland

    ja wo kämen wir denn da auch hin, wenn wir unsere nachrichten ungehindert aufs handy bekommen, wie im 21. jahrhundert üblich. dann wären die gez gelder ja am ende mal für etwas sinnvolles ausgegeben worden, nicht auszudenken.
  3. #3

    optional

    das urteil bleibt folgenlos ? stimmt - ich kauf mir immer noch keine zeitung.
  4. #4

    Die "Tagesschau"-App wird verboten, aber nur die Version eines einzigen Tages im Jahr 2011. Das absurde Urteil zeigt: Die App ist kein Fall für die Justiz.
    Nun ja, wenn die Printmedien es ernst meinen, sollen Sie eben gegen jede einzelne Version der Tagesschau-App vorgehen. Das Verfahrensrisiko ist offensichtlich recht gering. Gericht und ARD werden sich schon überlegen, ab wann ein Grundsatzurteil bzw. ein Umdenken im eigenen Handeln stattzufinden hat.
  5. #5

    optional

    Ach das ist doch alles bescheuert. Nachdem viele Jugendliche kaum noch fernsehn schaun ist es doch logisch, dass die Öffentlich-Rechtlichen neue Möglichkeiten suchen, die Jungen zu erreichen. Finde es da vermessen, wenn ihnen irgendjemand das verbietet oder einschränkt. Warum zum Teufel kann denn der ORF Filme zur gleichen Zeit zeigen wie in Deutschland aber ohne Werbung? Unglaublich wie stark die Lobby hier ist. Das gefällt mir garnicht.
  6. #6

    T.Haupt

    "Ein Gericht entscheidet - und beide Parteien meinen, sie hätten zumindest nicht verloren."

    Einer verliert immer. Ob es Gerichtskosten sind, Kosten für Online-Angebote oder ob die Fußball-Liga mal schnell eben den doppelten Preis verlangt. Immer verliert der Gebührenzahler.
    Was hat der mediale Rundumschlag der Öffentlich-Rechtlichen mit einer informellen Grundversorgung zu tun? Ich meine: nichts. Das ufert schon lange viel zu weit aus. In jedem Bericht der Tagesschau ".... für nähere/ weitere Informationen gehen Sie online unter....". Verpasse ich was, wenn ich es nicht tue? Um es klar zu stellen: Ich bin eifriger Nutzer von tagesschau, heute, morgenmagazin und Co. und halte das Angebot für ausgesprochen gut. Dazu gibt es auch keine Alternative wie man am Negativbeispiel USA sehr gut sehen kann, aber muß es denn wirklich der mediale Rundumschlag sein? Ich meine nicht. Selbstbeschränkung ist eine Kür die nun mal nicht jeder beherrscht!
    Von der Politik kann man wohl nichts erwarten, wer legt sich schon gerne mit Nachrichtensendern an!
  7. #7

    GEZ Connection

    Leider eine halbherziger Gerichts Entschluss.
    Die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten bekommen ihr Geld bequem von der GEZ.
    Hierfür erwarte ich, dass sie diese Gelder für die Verbesserung des Rundfunks und Fernsehen stecken und das Geld nicht in andere Geschäftsfelder stecken.
    Ab 2013 wird von jedem Haushalt 17.98 Euro eingezogen, egal ob ein Radio, Fernsehen, PC oder nichts hat.
    Dafür ich zum Beispiel erwarten, dass das Grundprogramm der öffentlich rechtlichen Fernsehsender vom PC aus angesehen werden kann.
    Die ARD sollte der schreibende Zunft ihre Arbeit machen lassen und sich auf ihre Arbeit konzentrieren.
  8. #8

    Für mich

    Zitat von Quetzal2012 Beitrag anzeigen
    Leider eine halbherziger Gerichts Entschluss.
    Die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten bekommen ihr Geld bequem von der GEZ.
    Hierfür erwarte ich, dass sie diese Gelder für die Verbesserung des Rundfunks und Fernsehen stecken und das Geld nicht in andere Geschäftsfelder stecken.
    Ab 2013 wird von jedem Haushalt 17.98 Euro eingezogen, egal ob ein Radio, Fernsehen, PC oder nichts hat.
    Dafür ich zum Beispiel erwarten, dass das Grundprogramm der öffentlich rechtlichen Fernsehsender vom PC aus angesehen werden kann.
    Die ARD sollte der schreibende Zunft ihre Arbeit machen lassen und sich auf ihre Arbeit konzentrieren.
    ist das auf den ersten Blick schwer zu verstehen, wie man Gerichte mit solchen Fragestellungen löchern kann.
    Dahinter stecken die grossen Medienkonzerne, die sich Marktanteile sichern wollen. Sie stellen auch die gut bezahlten Juristen, die mit diesem Sachverhalt ankommen.

    Gegenfrage: Sollen die Printmedien in Zukunft in ihren Internetauftritten auf jegliches Einstellen von Filmen und bewegten Inhalten, Musik, Töne, was das Medium hergibt, verzichten?

    Bei der Tagesschauapp - handelte es sich im Übrigen auch darum, dass Brainpower, gesammelter Sachverstand hilft, das Bildmaterial einzuordnen. Und zwar - meiner Meinung nach - ziemlich seriös.

    Solche Klagen klingen für mich schon ganz schön verzweifelt. Haben etwa die Kläger versäumt, sich rechtzeitig aufzustellen für die neuen Anforderungen, für den neuen Markt, für den Kuchen, der trotzdem nur einmal zu verkaufen ist? Also, ich möchte keine Nachrichten- und Medienlandschaft haben, in denen nur noch solche Sender wie in USA Fox dominieren - und wo CNN schon als Inbegriff der Liberalität gilt.

    Hajü








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