... zerschlagen, zur Not verstaatlichen, wobei notleidende, hochspekulative Anlagen abgeschrieben werden sollten. d.h. die Investoren keinen Cent sehen würden. Bei betrügerischen Anlagemodellen (muss durch entsprechende drastischere Gesetze definiert werden) muss die Bank die Anleger bis in Höhe des Eigenkapitals haften (d.h. die Aktionäre), evtl. sogar darüber ? Banken sind nicht zum Selbstzweck da, sondern um der Realwirtschaft dienlich zu sein, ansonsten sollten sie ihre
Existenzberechtigung verlieren (dazu gehört z.B. auch das Verbot von Währungsspekulationen, d.h. Devisen dürfen nur für reale Geschäfte gehandelt werden)
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