DPAUrteil im Bruderzwist in der Deutschen Burschenschaft: Ein hoher Funktionär des Verbands darf von seinem Bundesbruder als Kopf einer rechtsextremen Bewegung bezeichnet werden, entschied das Bonner Landgericht. Das Verfahren wurde zur Blamage für den Kläger.
http://www.spiegel.de/unispiegel/stu...843864,00.html
Historisch gesehen ist es ein Skandal, dass die Burschenschaften so zum Sammelbecken rechtsnationaler undemokratischer Kräfte verkommen konnten. Man mache sich klar, dass die Burschenschaften zur Zeit ihrer Gründung im 19. Jahrhundert eine wichtige Rolle für die Einigung Deutschlands und die Etablierung der Demokratie spielten.
Als Mitglied einer katholischen Studentenverbindung hält sich meine persönliche Sympathie für Buxen in sehr engen Grenzen, trotzdem ist sehr zu begrüßen, dass sich endlich immer mehr Burschenschaften gegen die Unterwanderung ihrer Bünde durch den Braunen Abschaum zur Wehr setzen.
@Herr Peisker,
das hat der Richter eben nicht festgestellt. Er hat lediglich festgehalten, dass die Bezeichnung als "Kopf einer rechtsextremen Bewegung" keine Tatsachenbehauptung sondern eine Meinungsäußerung ist. Tatsachenbehauptungen sind eines Beweises zugänglich, Meinungsäußerungen nicht.
Raus aus der Burschenschaft, rein in den Verfassungsschutz.
Der Richter ist Träger des Systems-von ihm bestellt und bezahlt. Wenn wundert dies Urteil? Genausogut hätte man in der DDR für Einführung des Kapitalismus klagen können-und sich dann verwundert die Augen reiben wenn die Klage scheitert.
Also was solls?