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Streit unter Burschenschaftlern: Liberaler triumphiert über rechten Widersacher

DPAUrteil im Bruderzwist in der Deutschen Burschenschaft: Ein hoher Funktionär des Verbands darf von seinem Bundesbruder als Kopf einer rechtsextremen Bewegung bezeichnet werden, entschied das Bonner Landgericht. Das Verfahren wurde zur Blamage für den Kläger.

http://www.spiegel.de/unispiegel/stu...843864,00.html
  1. #1

    Gut so

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Urteil im Bruderzwist in der Deutschen Burschenschaft: Ein hoher Funktionär des Verbands darf von seinem Bundesbruder als Kopf einer rechtsextremen Bewegung bezeichnet werden, entschied das Bonner Landgericht. Das Verfahren wurde zur Blamage für den Kläger.

    Burschenschafter-Prozess: Gericht erlaubt Rechtsextremismus-Äußerungen - SPIEGEL ONLINE
    Gut so. Der Richter hat durchgeblickt. Weidner, der Kopf einer rechtsextremen Bewegung.
  2. #2

    Quo vadis?

    Historisch gesehen ist es ein Skandal, dass die Burschenschaften so zum Sammelbecken rechtsnationaler undemokratischer Kräfte verkommen konnten. Man mache sich klar, dass die Burschenschaften zur Zeit ihrer Gründung im 19. Jahrhundert eine wichtige Rolle für die Einigung Deutschlands und die Etablierung der Demokratie spielten.
    Als Mitglied einer katholischen Studentenverbindung hält sich meine persönliche Sympathie für Buxen in sehr engen Grenzen, trotzdem ist sehr zu begrüßen, dass sich endlich immer mehr Burschenschaften gegen die Unterwanderung ihrer Bünde durch den Braunen Abschaum zur Wehr setzen.
  3. #3

    optional

    @Herr Peisker,

    das hat der Richter eben nicht festgestellt. Er hat lediglich festgehalten, dass die Bezeichnung als "Kopf einer rechtsextremen Bewegung" keine Tatsachenbehauptung sondern eine Meinungsäußerung ist. Tatsachenbehauptungen sind eines Beweises zugänglich, Meinungsäußerungen nicht.
  4. #4

    ===

    Zitat von brox/walker Beitrag anzeigen
    @Herr Peisker,

    das hat der Richter eben nicht festgestellt. Er hat lediglich festgehalten, dass die Bezeichnung als "Kopf einer rechtsextremen Bewegung" keine Tatsachenbehauptung sondern eine Meinungsäußerung ist.
    Ist doch auch in Ordnung. Ich schließe mich der Meinung jedenfalls an: Norbert Weidner ist Kopf einer rechtsextremen Bewegung, die aus Burschenschaften, NPD und Kameradschaften besteht!
  5. #5

    Zitat von brox/walker Beitrag anzeigen
    Tatsachenbehauptungen sind eines Beweises zugänglich, Meinungsäußerungen nicht.
    Obwohl ich der Meinung Herrn Peiskers zustimme, freue ich mich, dass mal jemand die völlig überflüssige Diskussion darüber, was eine Tatsachenbehauptung und was eine Meinugsäußerung ist, so klipp und klar charaktersiert und damit (hoffentlich) beendet.
  6. #6

    Zitat von Originalaufnahme Beitrag anzeigen
    Ist doch auch in Ordnung. Ich schließe mich der Meinung jedenfalls an: Norbert Weidner ist Kopf einer rechtsextremen Bewegung, die aus Burschenschaften, NPD und Kameradschaften besteht!
    Das können Sie nach dem Stand der Dinge auch ohne Sorge vor einer Klage auf Unterlassung machen ;-).
  7. #7

    Option

    Raus aus der Burschenschaft, rein in den Verfassungsschutz.
  8. #8

    Überschrift

    Der Richter ist Träger des Systems-von ihm bestellt und bezahlt. Wenn wundert dies Urteil? Genausogut hätte man in der DDR für Einführung des Kapitalismus klagen können-und sich dann verwundert die Augen reiben wenn die Klage scheitert.
    Also was solls?
  9. #9

    Hut ab

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Ein hoher Funktionär des Verbands darf von seinem Bundesbruder als Kopf einer rechtsextremen Bewegung bezeichnet werden, entschied das Bonner Landgericht.
    vor Leuten wie Herrn Becker, die ihre Meinung aeussern, auch wenn sie sich damit Feinde machen.


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