Heute auf sueddeutsche.de: Nach Entlassung aus Sicherungsverwahrung Mann missbraucht Mädchen
DPAFür den Mord an der zwölfjährigen Vanessa saß Michael W. die Höchststrafe ab, vor Gericht wird nun über eine nachträgliche Sicherungsverwahrung verhandelt. Ein Gutachter hält den Mann weiterhin für höchst gefährlich. Dennoch könnte W. bald freikommen.
Sicherungsverwahrung: Gutachter hält Mörder von Vanessa für gefährlich - SPIEGEL ONLINE
Heute auf sueddeutsche.de: Nach Entlassung aus Sicherungsverwahrung Mann missbraucht Mädchen
Keine Strafe ohne Gesetz!
Gutachter irren oder auch nicht. Neuester Fall - erneute Straftat trotz Fußfessel . . . . ist eben Pech . . . für das Opfer jedenfalls. Der Schutz der potentiellen Opfer ist subsidiär. Viel wichtiger sind die Rechte der Täter. Eine verquere Rechtssprechnung . . . . aber Praxis in Deutschland.
Nö, tut es nicht. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jugendliche ist erst 2008 eingeführt worden, extra wegen eines 19-Jährigen, der Ende der 90er eine Joggerin getötet und missbraucht hatte. Zuvor war überhaupt nur eine Höchststrafe von zehn Jahren für nach dem Jugendstrafrecht Verurteilte möglich, also keine Sicherungsverwahrung vorgesehen. Das war seit den 60ern gängige Praxis, dass es nur über 25-Jährige "treffen" konnte.
Was ich mich Frage, ist, warum der Richter den damals 19-jährigen Täter nicht, für ein solch grausames Verbrechen, nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt hat. Das der Typ schwerst gestört ist muss dem Gericht doch klar gewesen sein, und bei einem 19-Jährigen muss man doch nicht gezwungenermaßen das Jugendrecht anwenden, oder?
Nur 10 Jahre für einen Mord an einem Kind? Bekommen Raubkopierer nicht die gleiche Strafe??