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Streit um Sicherungsverwahrung: Gutachter hält Vanessas Mörder weiter für gefährlich

DPAFür den Mord an der zwölfjährigen Vanessa saß Michael W. die Höchststrafe ab, vor Gericht wird nun über eine nachträgliche Sicherungsverwahrung verhandelt. Ein Gutachter hält den Mann weiterhin für höchst gefährlich. Dennoch könnte W. bald freikommen.

Sicherungsverwahrung: Gutachter hält Mörder von Vanessa für gefährlich - SPIEGEL ONLINE
  1. #1

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Für den Mord an der zwölfjährigen Vanessa saß Michael W. die Höchststrafe ab, vor Gericht wird nun über eine nachträgliche Sicherungsverwahrung verhandelt. Ein Gutachter hält den Mann weiterhin für höchst gefährlich. Dennoch könnte W. bald freikommen...
    Heute auf sueddeutsche.de: Nach Entlassung aus Sicherungsverwahrung Mann missbraucht Mädchen
  2. #2

    Keine Strafe ohne Gesetz!

    Keine Strafe ohne Gesetz!
  3. #3

    lasst ihn doch raus

    Gutachter irren oder auch nicht. Neuester Fall - erneute Straftat trotz Fußfessel . . . . ist eben Pech . . . für das Opfer jedenfalls. Der Schutz der potentiellen Opfer ist subsidiär. Viel wichtiger sind die Rechte der Täter. Eine verquere Rechtssprechnung . . . . aber Praxis in Deutschland.
  4. #4

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    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Für den Mord an der zwölfjährigen Vanessa saß Michael W. die Höchststrafe ab, vor Gericht wird nun über eine nachträgliche Sicherungsverwahrung verhandelt. Ein Gutachter hält den Mann weiterhin für höchst gefährlich. Dennoch könnte W. bald freikommen.

    Sicherungsverwahrung: Gutachter hält Mörder von Vanessa für gefährlich - SPIEGEL ONLINE
    Mit Verlaub, aber das war auch schon vorher bekannt. So hätte der Richter damals schon den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung aussprechen können. Wenn er das nicht getan hat, dann liegt die Schuld beim Richter!
  5. #5

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    Zitat von deus-Lo-vult Beitrag anzeigen
    Mit Verlaub, aber das war auch schon vorher bekannt. So hätte der Richter damals schon den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung aussprechen können. Wenn er das nicht getan hat, dann liegt die Schuld beim Richter!
    Nö, tut es nicht. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jugendliche ist erst 2008 eingeführt worden, extra wegen eines 19-Jährigen, der Ende der 90er eine Joggerin getötet und missbraucht hatte. Zuvor war überhaupt nur eine Höchststrafe von zehn Jahren für nach dem Jugendstrafrecht Verurteilte möglich, also keine Sicherungsverwahrung vorgesehen. Das war seit den 60ern gängige Praxis, dass es nur über 25-Jährige "treffen" konnte.
  6. #6

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    Zitat von camemberta Beitrag anzeigen
    Nö, tut es nicht. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Jugendliche ist erst 2008 eingeführt worden, extra wegen eines 19-Jährigen, der Ende der 90er eine Joggerin getötet und missbraucht hatte. Zuvor war überhaupt nur eine Höchststrafe von zehn Jahren für nach dem Jugendstrafrecht Verurteilte möglich, also keine Sicherungsverwahrung vorgesehen. Das war seit den 60ern gängige Praxis, dass es nur über 25-Jährige "treffen" konnte.
    Ihnen ist bekannt, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als rechtswidrig erklärt wurde ?
  7. #7

    Frage

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Für den Mord an der zwölfjährigen Vanessa saß Michael W. die Höchststrafe ab, vor Gericht wird nun über eine nachträgliche Sicherungsverwahrung verhandelt. Ein Gutachter hält den Mann weiterhin für höchst gefährlich. Dennoch könnte W. bald freikommen.

    Sicherungsverwahrung: Gutachter hält Mörder von Vanessa für gefährlich - SPIEGEL ONLINE
    Was ich mich Frage, ist, warum der Richter den damals 19-jährigen Täter nicht, für ein solch grausames Verbrechen, nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt hat. Das der Typ schwerst gestört ist muss dem Gericht doch klar gewesen sein, und bei einem 19-Jährigen muss man doch nicht gezwungenermaßen das Jugendrecht anwenden, oder?
  8. #8

    10 Jahre?

    Nur 10 Jahre für einen Mord an einem Kind? Bekommen Raubkopierer nicht die gleiche Strafe??
  9. #9

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    Zitat von pdbof Beitrag anzeigen
    Was ich mich Frage, ist, warum der Richter den damals 19-jährigen Täter nicht, für ein solch grausames Verbrechen, nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt hat. Das der Typ schwerst gestört ist muss dem Gericht doch klar gewesen sein, und bei einem 19-Jährigen muss man doch nicht gezwungenermaßen das Jugendrecht anwenden, oder?
    Aber aber! Das hätte doch die weitere Entwicklung negativ beeinträchtigen können!
    Und wahrscheinlich hat der Richter oder ein "Gut"achter ihn noch nicht für geistig reif genug erachtet.
    Einen geistig Unreifen kann man doch getrost auf die Bevölkerung loslassen.


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