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Streit um Früherkennung: Hautkrebs unter der Lupe

DPAMehr als 20.000 Menschen erkranken in Deutschland jedes Jahr an schwarzem Hautkrebs. Jetzt gibt es Streit über die Vorsorge: Ist die Arzt-Kontrolle mit beleuchteter Lupe eine Leistung, für die der Patient extra zahlen muss?

http://www.spiegel.de/gesundheit/dia...846390,00.html
  1. #120

    Artzt? oder Verkäufer?

    Das erste problem ist die frage warum die untersuchung mit dem dermatoscop nicht fest zum leistungskatalog der kassen gehört obwohl wohl jeder (zumindest hier im Forum) der meinung ist das es sinnvoll währe.[kosten nutzen verhältnis]
    Da der katalog von "Kassen" und "Ärtzten" verhandelt wird sollten sich wohl beide seiten mal einigen ob hautkrebs-screening nun eine grund oder zusatzleistung ist.
    Das zweite und viel grössere problem ist wohl das auftreten des artztes als Behandler/Verkäufer und das speigelt dieser artikel gut wieder.
    Das modell in dem der artzt die gebotene medizinische behandlung gegen wirtschaftliche interressen abwiegt ist höchst fragwürdig.
    Nicht nur weil ein artzt zu keiner zeit seiner ausbildung zum verkaufer geschult wird (zum glück nicht), sondern zum behandler und ein medizinstundent deswegen wohl auch nicht anstrebt verkäufer zu werden.
    Sondern auch weil es nicht dem selbstverständnis ärztlichen handelns entspricht verkauf mit behandlung zu kombinieren.
    Beispiel: Der beruf des artztes unterliegt wie viele andere berufe auch der Sorgfalspflicht diese (wenn nicht gar das eigene gewissen) verpflichtet ihn seine behandlungen "Lege artis" d.h. nach dem neusten stand der wiss. und forschung auszuführen.
    "......Er haftet auch dann für eine nicht den Regeln der Kunst entsprechende Behandlung, wenn er selbst davon ausging, dass seine Behandlungsmethode die derzeit anerkannte sei."
    Ob die diagnose ohne dermatoscop nun Lege artis ist überlasse ich dem leser.
    Fazit wen der artzt auch weiterhin sich gezwungen sieht seine existenz über zusatz verkäufe also Igel leistungen zu definieren, wird das vertrauen der patienten wohl weiter sinken und zu ähnlicher skepsis wie hier im forum führen.(zu recht wie ich meine)
  2. #121

    Zitat von doc 123 Beitrag anzeigen
    ... Sie wollen es offensichtlich nicht verstehen, kein Hautarzt kann einen Kassenpatienten für eine Flatrate für 14 Euro bezahlen.
    ....
    ABER nochmalig, selbst in der "normalen" Kassenpraxis ohne Schnickschnak und einem Arzt der nach MB-Tariflohn bezahlt wird MUSS ein Scheinvolumen zum Überleben der Praxis und ausgeglichener Bilanz 25 ,- Euro betragen. Natürlich kann man dann nicht OHNE Igel-Leistung einen Kassenpatienten behandeln.
    ....
    Sorry, zum unter Null-Tarif kann kein "normaler" Arzt einen Patienten behandeln, keine Ahnung worüber hier manche Ignoranten immer noch schreiben. - Sie werden sich in diesem korrupten System weiter verarschen lassen müssen, suchen Sie jedoch nicht die Schuld bei den Ärzten,
    ....
    Nein, ein Arzt, ganz gleich welcher Fachrichtung, darf nicht die Patienten mit IGL verarschen, sondern er müsste konsequent seine Kassenzulassung zurückgeben wenn der mit dem GKV-Honorar nicht klarkommt. Alles andere ist unseriös.
    Wenn die Ärzte wirklich so am Hungertuch nagen sollten das alle tun und das - behauptete - Problem wäre ganz schnell gelöst.

    Viele - anständige - Ärzte kommen jedoch auch ohne IGL-Leistungen aus.
    Woran mag das wohl liegen?
  3. #122

    Zitat von viwaldi Beitrag anzeigen
    ...
    Dazu kommt: die gesetzliche Krankenkasse zahlt 18 Euro Pauschale für 3 Monate Behandlung in der Derma-Praxis, auch wenn der Patient 10x in drei Monaten auftaucht. D.h. es sind 1,80 Euro pro Besuch. Dieses Vorgehen "erzwingt" fast das Verkaufen von Igel-Leistungen, um einen normalen Verdienst und die Kosten einer Praxisführung reinzuholen. Das ist die Wahrheit.
    Das ist nicht die Wahrheit, sondern übelste Desinformation.
    Wenn der Patient 1x in drei Monaten für 5 Minuten auftaucht. dann es sind 18 Euro pro Besuch, bzw. EUR 216 Praxiseinnahmen umgerechnet auf die Stunde.
    Das kommt schon nahe an die Rechtsanwälte heran.
    Das ist die Wahrheit.
    Warum geben Sie nicht Ihre Kassenzulassung zurück wenn Sie glauben, andernfalls Patienten mit IGL-Leistungen abkassieren zu müssen?

    P.S.: Man könnte sich auch noch Gedanken machen über die Angemessenheit eines Stundensatzes von EUR 216,00 im Vergeleich zu zumindest nicht weniger langen und schwierigen Ausbildungsrichtungen.
  4. #123

    Mein Gott, was rechnen sie da?

    Zitat von rums.feld Beitrag anzeigen
    Das ist nicht die Wahrheit, sondern übelste Desinformation.
    Wenn der Patient 1x in drei Monaten für 5 Minuten auftaucht. dann es sind 18 Euro pro Besuch, bzw. EUR 216 Praxiseinnahmen umgerechnet auf die Stunde.
    Das kommt schon nahe an die Rechtsanwälte heran.
    Das ist die Wahrheit.
    Warum geben Sie nicht Ihre Kassenzulassung zurück wenn Sie glauben, andernfalls Patienten mit IGL-Leistungen abkassieren zu müssen?

    P.S.: Man könnte sich auch noch Gedanken machen über die Angemessenheit eines Stundensatzes von EUR 216,00 im Vergeleich zu zumindest nicht weniger langen und schwierigen Ausbildungsrichtungen.
    Um Gottest Willen, was rechnen sie da denn bloß zusammen? Könnten Sie das näher erläutern?
    Sie nehmen anscheinend an, das jeder Patient, nur einmal für 5 Minuten in die Praxis kommt und alle anderen die länger als 5 Minuten in Behandlung sind, lassen sie einfach durch ihre rechnung fallen? Oder wie ist das zu verstehen?

    Zumal, 216 € für eine Praxis ja nun auch nicht unverschämt viel ist.
  5. #124

    bitte mal

    korrigieren: das Dermatoskop ist eben nicht nur eine Lupe, sondern ein Auflichtmikroskop. Dessen Anwendung muss man lernen und schon ein kleiner Blick in die einschlägige Fachliteratur (zB Stolz et al. "Farbatlas der Dermatoskopie" etc) lässt leicht erkennen, dass die Betrachtung und Einordnung der einzelnen Hautveränderung damit viel genauer möglich ist. Die Untersuchung mit dem Dermatoskop ist explizit NICHT in der von den Kassen erstatteten Vorsorge enthalten- genau wie bei den Frauenärzten bei der Brustkrebsvorsorge der Ultraschall eben nicht enthalten ist, auch wenn sinnvoll. (Sinnhaftigkeit ist scheinbar nicht immer ausschlaggebend für die Vergütung) Es ist durchaus möglich zu einem Großteil suspekte Hautveränderungen auch mit dem bloßen Auge "herauszufischen"- die kann man dann vorsorglich entfernen oder eben mit dem Dermatoskop genauer einordnen. In unserer Praxis igeln wir das Dermatoskop nur aus Gewissensgründen nicht und "schenken" damit den Patienten diese Leistung. Das sollte aber jeder Arzt selber entscheiden (dürfen)- mancher kann es sich vielleicht auch nicht leisten.
    Zum Thema, es sei ja oft nur ein kurzer Blick nötig, den der Arzt fett bezahlt bekommt: dafür hat er eine entsprechend langjährige Ausbildung hinter sich, wer möchte, kann ja alternativ seinen Nachbarn oder Briefträger bitten, den Fleck zu beurteilen...
  6. #125

    Zitat von atipic Beitrag anzeigen
    Früherkennung mit dem bloßen Auge = kostenlos, bzw. von der Kasse gezahlt

    Aber Dermatoskop = Behandlung = Patient muss zahlen.

    Nach derselben Logik sollte eine Frau für Brustkrebs Früherkennung nichts zahlen, aber für die OP danach also Behandlung sollte sie zahlen

    Wer versteht es?
    der passende vergleich wäre, tastuntersuchung durch den arzt zahlt die kasse. aber die "kundin" sprich patientin zahlt für die mammographie.
  7. #126

    meines Wissens

    geht die Sonografie der Mammografie voraus- Verdacht erhärtend. Das war hier aber nicht das Thema. Die Dermatoskopie ist von Kassenseite aus nicht erwünscht (jedenfalls nicht in der Ziffer enthalten und erwünscht nur, wenn der Arzt das nicht bezahlt haben möchte. Per Blickdiagnose auffällige Muttermale kann der Patient zu lasten der gesetzlichen Kasse entfernen lassen, aber eben nicht vorher weiter untersuchen lassen- weder mit Dermatoskopie noch mit Vivaskopie. So ist es halt.
  8. #127

    im uebrigen sollten die patienten die aerzte auch erziehen

    Wenn naemlich drei davon einfach aufstehen und wortlos den raum verlassen fuehlt dieser sich sicher auch nicht wohl. im nachsten quartal habe ich es bei einer anderen aerztin versucht und da hat es geklappt. drei muttermale wurden entfernt als materialdiagnistik eingeschickt und alles war umsonst. die beutelschneider muss man brandmarken.


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