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Streit um Bonusmeilen: Lufthansa geht in Berufung

LufthansaDie Niederlage vorm Landgericht wird nicht akzeptiert: Die Lufthansa bemüht im Rechtstreit um Änderungen ihres Bonusmeilen-Programms die nächsthöhere Instanz - die Fluggesellschaft hat Berufung eingelegt.

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/...827931,00.html
  1. #1

    Keine rückwirkende Meilen-Abwertung

    Hoffentlich bestätigt die Berufung die Unrechtmäßigkeit der rückwirkenden Meilenabwertung. LH kann natürlich für die Zukunft die M&M-Bedingungen ändern aber die sehr kurzfristg und zudem verdeckt mitgeteilte rückwirkende erhebliche Abwertung zum Nachteil der besten Kunden zeugt von extrem schlechtem Geschäftsgebahren von LH und widerspricht den Grundlagen zur gängigen AGB-Rechtssprechung. Die schlechte Verfügbarkeit von M&M-Prämienbuchungen verschäft die Situation zusätzlich. Vorlaufzeiten von einem Jahr und mehr sind hier die Praxis. Zudem muß LH dafür Rückstellungen bilden. Diese durch Benachteiligung der M&M-Teilnehmer einseitig auflösen zu wollen, ist mehr als frech. Auch wird zusätzlich durch Teilnahme am LH-M&M-Creditkarten-Programm der Verfall von Meilen in der Werbung negiert.
    Nicht besser wird dies auch durch den rechtswidrigen Umgang mit Erstattungen bei erheblichen Verspätungen die klar nach EU-Recht geregelt sind. Die vielkritisierte Bahn ist da wesentlich kundenfreundlicher und verteilt unaufgefordert spätestens jedoch auf Nachfrage Gutscheine. Aber es gibt ja zum Glück Alternativen...








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