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Streit um Betreuungsgeld: Koalition will Hartz-IV-Eltern von Herdprämie ausschließen

dapdDie Regierung müht sich um einen Kompromiss zum umstrittenen Betreuungsgeld: Bezieher des Arbeitslosengelds II sollen von der Regelung ausgenommen bleiben. Zwar erhalten sie die Prämie zunächst - dann wird das Geld jedoch von den Hartz-IV-Bezügen abgezogen.

Betreuungsgeld: Geld wird Empfängern von Hartz-IV abgezogen - SPIEGEL ONLINE
  1. #800

    Zitat von Urban Spit Beitrag anzeigen
    Wie gesagt - ich kenne persönlich tatsächlich nur unbefristete Festanstellungen - auch bei den von Ihnen genannten AG. Und was ich vom Hörensagen kenne, ist die "Freisetzung" externer MA - was aber auch den Alteingesessenen sauer aufstößt. Wie hoch der Anteil der Festanstellungen im Vergleich zu befristeten Verträge geht ist mir aber leider nicht bekannt...
    In unserer Abteilung war der Anteil mit ca. 10-20% firmenweit wohl noch am geringsten. (Wobei man beachten muss, dass das die "alten Hasen" mit einschließt. Unter denen, die erst spätestens in den letzten 2-3 Jahren hinzugekommen waren, lag der Anteil der Befristeten/Externen wohl bei deutlich über 80%.) Andere Abteilungen waren allerdings praktisch komplett leergefegt und mussten sich dann bei uns von den älteren Festangestellten eine Skelett-Belegschaft ausleihen und anlernen... In der Zeitung war die Massenkündigung nicht mal eine Meldung wert - wen kümmert es denn, wenn ein paar tausend Externe auf die Straße gesetzt werden und dazu noch "ein paar" (sprich: "alle") Befristete und Leute in der Probezeit (die nach mehreren befristeten Verträgen endlich in Festanstellung übernommen worden waren, aber eben gerade noch problemlos kündbar waren, ohne dass sich ein Betriebsrat dafür interessiert). Hauptsache, der Betriebsrat fühlt sich nicht auf den Schlips getreten und man kann behaupten, dass man die "offizielle" Belegschaft "problemlos" durchgekriegt hat...
  2. #801

    Zitat von Crom Beitrag anzeigen
    Doppelverdiener drücken aber mehr an Steuern und Abgaben ab, als wenn nur einer von beiden arbeiten würde. Der KiTa-Platz wird daher locker aus diesen Steuern + KiTa-Beiträgen der Eltern finanziert. Es handelt sich also um ein Plusgeschäft für den Staat. Im Gegensatz dazu ist das Betreuungsgeld ein reines Minusgeschäft, da hat der Staat nur Kosten und keiner Einnahmen.
    Wenn der Staat generell nur für solche Dinge Leistungen erbringen soll, für die er möglicherweise ein Plusgeschäft machen könnte. Dann haben Sie recht. Dann würde ein Betreuungsgeld nicht in Frage kommen.
  3. #802

    Zitat von BuergerMichel Beitrag anzeigen
    Mir ist nicht bekannt, dass der geplante Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz ab 2013, nicht mehr gelten soll.
    Der Rechtsanspruch sieht meines Wissens keine konkrete Zahl an Betreuungsplätzen vor. Besticht man ausreichend viele Eltern, ihren Rechtsanspruch nicht wahrzunehmen, ist er auch mit wenigen Plätzen erfüllt.

    Auf die Bildungspolitik übertragen heißt das: Zahlt man BAföG nur noch an junge Menschen aus, die nicht zur Uni gehen, kann man irgendwann erfolgreich die Hochschulen in Deutschland schließen.

    Mit den bekannten Folgen für ein Land, dessen einziger "Rohstoff" das Wissen seiner gut ausgebildeten Bürger ist. In letzter Konsequenz muss man sich dann fragen, wofür man noch einen Staat braucht, der seinen Bürgern keine Infrastruktur bieten will.
  4. #803

    Zitat von Urban Spit Beitrag anzeigen
    Ich habe das schon so verstanden - und wollte ausdrücken, dass bei 8400 EUR Kita-Kosten die Einnahmen des Zweitverdieners 8400 EUR nicht übersteigen dürfen, da Sie ja ansonsten (entsprechend der heutigen Regelung) einer Alleinverdienerfamilie gegenüber im Plus sind, was Ihr frei verfügbares Einkommen angeht.
    Im Plus gegenüber dem Staat ist die Doppelverdiener-Familie nicht. Sie bekommt kein Betreuungsgeld, zahlt einen hohen KiTa-Beitrag und höhere Steuern und Abgaben. Liegt sie über der Kindergeldgrenze, bekommt sie außerdem kein Kindergeld, sondern stattdessen einen Steuerfreibetrag (Kinderfreibetrag) auf ihr Einkommen.

    Richtig ist natürlich, dass eine Doppelverdiener-Familie zwei Gehälter bekommt, was sie aus Sicht des Staates leistungsfähiger macht und sie deswegen einen größeren Teil zu seiner Finanzierung beiträgt.

    Anders ausgedrückt: Gäbe es heute nur noch Doppelverdiener-Eltern (wofür die Betreuungsplätze fehlen), würde der Staat mehr Steuern einnehmen, gäbe es nur noch Alleinverdiener-Eltern, wäre der Staat morgen pleite.
  5. #804

    Wie

    Zitat von Crom Beitrag anzeigen
    Dann sollte die "arme" (richtig arm gibt's in D eigentlich nicht) Mutter vielleicht damit beginnen, fremde Kinder zu betreuen. Dann wäre sie nicht mehr auf Sozialleistungen angewiesen, die andere für sie erwirtschaften und Betreuungsgeld gäbe es (falls eingeführt, ich hoffe nicht) obendrein.
    irre ist das denn? Das klassische Beispiel wir schneiden uns jetzt alle gegenseitig die Haare und schon ist der Wohlstand der Nationen gerettet. Wie haben 3 Millionen offizielle Arbeitslose und Sie trampeln hier auf einer Handvoll armer Frauen rum. Versuchen Sie doch einfach mal die Armut dieser Frauen und Kinder zu bekämpfen anstatt diese Menschen.
  6. #805

    Zitat von gazettenberg Beitrag anzeigen
    Der Rechtsanspruch sieht meines Wissens keine konkrete Zahl an Betreuungsplätzen vor. Besticht man ausreichend viele Eltern, ihren Rechtsanspruch nicht wahrzunehmen, ist er auch mit wenigen Plätzen erfüllt.

    Auf die Bildungspolitik übertragen heißt das: Zahlt man BAföG nur noch an junge Menschen aus, die nicht.....
    Ein mündiger Bürger sollte wissen was er lieber möchte. Wenn er sein Kind selber betreuen will, betreut er sein Kind. Wenn er sein Kind in einer KiTa betreuuen lassen will, weil er meint, dass es für ihn aus Karriergründen, wegen der Altersversorgung, Emanzipationsgründen oder egal was auch immer, besser ist arbeiten zu gehen, dann lässt er sein Kind in der KiTa betreuuen.

    Was Sie als Bestechungsversuch darstellen, nenne ich die Schaffung von einem Stück mehr Wahlfreiheit, für diejenigen Eltern, die aus finanziellen Gründen eher gezwungen sind ihr Kind in eine KiTa zu bringen, obwohl sie eigentlich ihr Kind selber betreuuen wollen.
  7. #806

    Zitat von Urban Spit Beitrag anzeigen
    Naja - laut meinem Rechenbeispiel stehen dafür 16000 EUR zur Verfügung - da geht das sogar zu viert in der Hauptsaison... ;-)
    Sie haben ein Paar mit 50.000 Euro (Alleinverdiener) und ein Paar mit zweimal 50.000 Euro verglichen:

    Das Doppelverdienerehepaar verdient nach Abzug von zweimal (!) Kranken- und Rentenversicherung dank Steuerprogression und Nichtnutzbarkeit des Ehegattensplittings: 2x30.000 Euro = 60.000 netto. Davon gehen ab: 8.400 Euro KiTa-Beitrag und Kosten für zweites Auto und erhöhte Werbungskosten (8.000 Euro), bleiben: rd. 43.600 Euro. Da kommt dann allerdings noch die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten wieder drauf.

    Dem steht das Alleinverdienerehepaar gegenüber, das bei einmal 50.000 Euro Alleinverdienst nur einmal Rente, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung zahlt und nach Steuern 38.000 Euro hat - zzgl. Betreuungsgeld von 2.400 Euro. Ergibt 40.400 Euro.
  8. #807

    Zitat von karl-felix Beitrag anzeigen
    Das klassische Beispiel wir schneiden uns jetzt alle gegenseitig die Haare und schon ist der Wohlstand der Nationen gerettet.
    Also in unserer Familie schneiden wir uns gegenseitig die Haare.

    Wie haben 3 Millionen offizielle Arbeitslose und Sie trampeln hier auf einer Handvoll armer Frauen rum. Versuchen Sie doch einfach mal die Armut dieser Frauen und Kinder zu bekämpfen anstatt diese Menschen.
    Ich trample auf niemanden herum. Die "Armut" wird durch Sozialleistungen des Staates gelindert, die sich nach der Bedürftigkeit der jeweiligen Person bemisst. Ändert sich dies, z.B. durch zusätzliches Einkommen wie das Betreuungsgeld, sind auch die Sozialleistungen wie H4 anzupassen. Alles andere wäre ungerecht!
  9. #808

    Zitat von BuergerMichel Beitrag anzeigen
    Ein mündiger Bürger sollte wissen was er lieber möchte. Wenn er sein Kind selber betreuen will, betreut er sein Kind. Wenn er sein Kind in einer KiTa betreuuen lassen will, weil er meint, dass es für ihn aus Karriergründen, wegen der Altersversorgung, Emanzipationsgründen oder egal was auch immer, besser ist arbeiten zu gehen, dann lässt er sein Kind in der KiTa betreuuen.
    Doppelt arbeitende Eltern müssen ihre Lebensentscheidung gerade so wenig "begründen" wie Alleinverdiener.

    Zitat von BuergerMichel Beitrag anzeigen
    Was Sie als Bestechungsversuch darstellen, nenne ich die Schaffung von einem Stück mehr Wahlfreiheit, für diejenigen Eltern, die aus finanziellen Gründen eher gezwungen sind ihr Kind in eine KiTa zu bringen, obwohl sie eigentlich ihr Kind selber betreuuen wollen.
    Warum gibt es dann keine Wahlfreiheit für Eltern, die gerne (oder weil sie es müssen) beide arbeiten?

    Ich hatte die Mittelstadt erwähnt, in der es aktuell 400 wartende Familien gibt, die einen Betreuungsplatz beantragt haben (in einer einzigen KiTa). Warum nehmen Sie dazu keine Stellung?

    Wahlfreiheit nur für Lebensentwürfe, die ausreichend konservativ sind?
  10. #809

    Zitat von karl-felix Beitrag anzeigen
    Versuchen Sie doch einfach mal die Armut dieser Frauen und Kinder zu bekämpfen anstatt diese Menschen.
    Zuerst mal warte ich immer noch auf Ihre Vorschläge gegen die Armut dieser Menschen, die Sie uns bis dato schuldig bleiben.

    Ich lese lediglich, dass sie sie möglichst lange aus der Arbeitswelt heraus und im Sozialbezug halten möchten und frage daher noch einmal: Ist Ihre Argumentation Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Sozialarbeiter?


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