dapdDie Regierung müht sich um einen Kompromiss zum umstrittenen Betreuungsgeld: Bezieher des Arbeitslosengelds II sollen von der Regelung ausgenommen bleiben. Zwar erhalten sie die Prämie zunächst - dann wird das Geld jedoch von den Hartz-IV-Bezügen abgezogen.
Betreuungsgeld: Geld wird Empfängern von Hartz-IV abgezogen - SPIEGEL ONLINE
...vollstes Vertrauen, in die objektivität der Verfassungswächter.
Anders als unsere Politiker sind diese nicht völlig im Sumpf
der Korruption involviert.
Eines ist sicher, es gibt nur die eine Richtung, die der Erhöhung.
Die Rekorde der Volkswirtschaft geben das auch her, alle Kassen sind
mehr als gefüllt.
Die trotzdem stattfindende Neuverschuldung, ist gewollt, weil es die Knute der Bevölkerung darstellt. Man bedient halt gern das Banken und Spekulantenklientel. Aber nun sind die Schwachen an der Reihe am
Labsal teilzunehmen. Die Richter werden es eben so entscheiden.
Man könnte glatt eine Beweisanordnung beantragen, sodaß der
Regelsatz mit einem Selbstversuch der Richter getestet wird.
Das gibt unsere Rechtssprechung her.
Naja, Sie übertreiben. Mit dem Betreuungsgeld können Sie nun wirklich keinen Luxusurlaub finanzieren.
Es ist doch ohnehin die pure finanzielle Notsituation in vielen Familien, die zur Berufstätigkeit der Eltern führt. Dies führt dann dazu, daß sie ihre Kinder in überwiegend miese Betreuungseinrichtungen schicken müssen.
Zwischenbericht der NUBBEK-Studie: Jeder zweite Kindergarten bekommt die Note "unzureichend" | Gesellschaft | ZEIT ONLINE
Ja, und ohne staatliche Hilfe müsste die Alleinverdienerehe auf Betreuungsgeld, Ehegattensplitting, kostenlose Familienmitversicherung, geschenkte Rentenpunkte und einige andere Dinge verzichten. Es ist also unstrittig, wer mehr vom Staat profitiert.
Zudem bekommt die Alleinverdienerehe in der Regel Kindergeld, die doppelt Berufstätigen nur per Kinderfreibetrag einen Teil ihrer zuvor gezahlten Steuern zurück - und auch dies erst auf Druck des Bundesverfassungsgerichts.
Ich kenne kein Elternpaar, das diese Regelungen aus dem letzten Jahrhundert, die eindeutig eines von beiden Lebensmodellen bevorzugen, noch zeitgemäß findet.
Die Frage ist, ob eine Doppelverdienerehe durch die staatliche Finanzierung von KiTa-Plätzen Geld spart, welches sie unter anderem auch zur Aufbesserung ihrer Urlaube verwenden kann. Sie hatten das bestritten und ich habe dargestellt, dass Sie damit falsch liegen
Ich kenne schon noch Elternpaare, bei denen ein Elternteil seine Zeit seinem Kind im Alter von 1 und 2 Jahren widmen will.
Hm, die Einen zahlen für zwei Kinder insgesamt 12x700 Euro für KiTa-Plätze, macht 8400 Euro Ausgaben. Die anderen bekommen 2x1200 Euro für zwei Kinder, macht 2400 Euro Einnahmen im Jahr ohne Zweckbindung.
Preisfrage Wovon kann man besser Urlaub machen - von Geld das man bekommt oder von Geld das man vorher ausgeben musste?
Noch eine Randbemerkung: Doppelt berufstätige Eltern müssen einen Großteil ihres Urlaubes für KiTa-Ferien, KiTa-Fortbildungstage, hin und wieder mal einen Streik oder Kind-Krank-Tage aufwenden. Da gibt's nämlich keinen Partner der einem zu Hause den Rücken frei hält.
Damit fehlt's dann oft schon an den nötigen Urlaubstagen für den "Luxusurlaub".
Quatsch. Das Ehegattensplitting bedeutet in der Praxis nur, dass die 8000 Euro Freibetrag vom nicht-arbeitenden Ehegatten auf den arbeitenden übertragen werden können und dadurch dessen Steuerlast gemindert wird.
Googlen Sie mal nach dem SPON-Brutto-Nettorechner und vergleichen Sie, z.B. für ein Jahreseinkommen von 45000 Euro, die Steuerlast eines Singles (St.Kl. I, Freibetrag 8000 Euro) mit dem eines gleichberechtigt arbeitenden Elternteils (St.Kl. IV, Freibetrag 8000 Euro): Da bleibt auf den Cent genau dasselbe Nettoeinkommen, nix Vorteil durch's Verheiratet-/Elternsein, man zahlt exakt soviel Steuern und Abgaben wie ein Single! Jetzt nehmen Sie einen einzelnen arbeitenden Elternteil - 90000 Euro Jahreseinkommen, St.Kl. III, Freibetrag 16000 Euro: Plopp, 5000 Euro mehr im Jahr in der Tasche. Selbst bei niedrigeren Einkommen (35000 Euro p.P. oder 70000 Euro der Alleinverdiener) bleiben noch 2000-3000 Euro extra, wenn die Frau die Arbeit "brav" dem Mann überlässt, "wie es sich gehört"...
Ihre Rechnung geht auf, wenn Sie
1. Zwei Kinder im Bezugsalter zwischen 1 und 3 Jahren haben und
2. nur 8400 Euro im Jahr erlösen (also 700 Netto/Monat!).
Da vermutlich diese Kombination in den wenigsten Fällen zutrifft, ist sie als Argumentation unbrauchbar. Daher mal folgender Vergleichs-Vorschlag: Paar 1 gehen beide Vollzeit arbeiten, erlösen jeweils 50T brutto/Jahr, das dürften über 50T/netto sein - macht also 25T/Partner. Davon 8400 EUR ab für Kita - bleiben schlappe 16600 EUR übrig.
Jetzt die Frage an Sie: Wovon ist ein besserer Urlaub machbar?
Naja - da kenne ich ganz schlaue Leute, die Ihre Familien-Urlaube zufälligerweise mit den Kita-Ferien verbinden... ;-)Noch eine Randbemerkung: Doppelt berufstätige Eltern müssen einen Großteil ihres Urlaubes für KiTa-Ferien, KiTa-Fortbildungstage, hin und wieder mal einen Streik oder Kind-Krank-Tage aufwenden. Da gibt's nämlich keinen Partner der einem zu Hause den Rücken frei hält.
Damit fehlt's dann oft schon an den nötigen Urlaubstagen für den "Luxusurlaub".
MfG
Urban