Streit um Betreuungsgeld: Koalition will Hartz-IV-Eltern von Herdprämie ausschließen

dapdDie Regierung müht sich um einen Kompromiss zum umstrittenen Betreuungsgeld: Bezieher des Arbeitslosengelds II sollen von der Regelung ausgenommen bleiben. Zwar erhalten sie die Prämie zunächst - dann wird das Geld jedoch von den Hartz-IV-Bezügen abgezogen.

Betreuungsgeld: Geld wird Empfängern von Hartz-IV abgezogen - SPIEGEL ONLINE
  1. #570

    Zitat von Urban Spit Beitrag anzeigen
    Ganz genau - aber Ihren Lebensentwurf soll er fördern? Mit welchem Recht? Und viel mehr: Mit welchem Recht den unseren nicht?
    Nein, er soll KiTas fördern - also ein Angebot für die Gesellschaft. Im Unterschied zu Ihnen will ich kein Geld für mich persönlich und zur freien Verfügung, sondern im Gegenteil die Allokierung von Steuermitteln für öffentliche Aufgaben. Die von uns genutzten KiTas können vor uns und nach uns andere Eltern und deren Kinder nutzen. In den KiTas entstehen Arbeitsplätze und werden Angebote auch für andere Familien geschaffen. Mit meinem überdurchschnittlichen KiTa-Beitrag unterstütze ich nebenbei noch Eltern, die keine KiTa-Beiträge zahlen können. Das ist sozial.
  2. #571

    Ich

    Zitat von Diskutant_EF Beitrag anzeigen
    Nein, er soll KiTas fördern - also ein Angebot für die Gesellschaft. Im Unterschied zu Ihnen will ich kein Geld für mich persönlich und zur freien Verfügung, sondern im Gegenteil die Allokierung von Steuermitteln für öffentliche Aufgaben. Die von uns genutzten KiTas können vor uns und nach uns andere Eltern und deren Kinder nutzen. In den KiTas entstehen Arbeitsplätze und werden Angebote auch für andere Familien geschaffen. Mit meinem überdurchschnittlichen KiTa-Beitrag unterstütze ich nebenbei noch Eltern, die keine KiTa-Beiträge zahlen können. Das ist sozial.
    denke, er sollte beides tun. Unser Grundgesetz ist da recht eindeutig: in § 6- Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
    Dann soll der Staat es auch unterstützen, wenn Eltern dieser Pflicht nachkommen möchten. Das Recht auf einen Kita Platz bleibt davon unberührt.
    Ich bin ein Freund der Hausfrauenbesoldung und halte konkurrierende
    Modelle der Kindererziehung für durchaus praktikabel. Die Aufsicht obliegt eh dem Staat.
    Will ich willige Arbeitnehmer und gute Soldaten, bietet sich das spartanische Prinzip an. Will ich kreative Denker, würde ich lieber in Athen gebildet werden. Warum also nicht beides ermöglichen?
    Das Grundgesetz bietet jedenfalls aus meiner Sicht, keine Handhabe, Hartz IV - Eltern vom Betreuungsgeld auszuschliessen.
    Ich will das Geld persönlich und zur freien Verfügung desjenigen, der die Arbeit tut.
  3. #572

    Zitat von Urban Spit Beitrag anzeigen
    Nein - Ihre Situation. Unsere ist eine komplett andere. Und egal, wohin ich und unser Bekanntenkreis schaut - die Akademiker sind alle unbefristet angestellt.
    In welchem Alter? Und sowohl Frauen als auch Männer?
    20 Jahre?! Mit Verlaub, da müssen schon noch andere Gründe ausschlaggebend gewesen sein...
    20 Jahre waren es in dem Fall auch nicht, wohl nach der Ausbildung eher 10-15 (manchmal klappt es schon mit 30-35 Jahren nicht mehr, noch schwanger zu werden, noch nicht wegen Menopause, aber auch davor nimmt die Fruchtbarkeit ab und das Risiko von gesundheitlichen Problem zu), nach diversen beruflichen Stationen (teils auch im Ausland) und langwierigem Fußfassen nach Rückkehr sowie Sparen für die Anzahlung auf ein kleines Haus... (Natürlich ist das ein ziemlicher Luxus angesichts des Nomadenlebens vieler junger Menschen heute, macht aber schon Sinn, wenn man den Kindern - für die es dann leider früher als erwartet zu spät war - ein gewisses Maß an Beständigkeit bieten will.)

    Weil wir als Vorstand immer Ansprechpartner für Mitglieder sind, die aufgrund welcher Tatsache auch immer (Kurzfristiger Umzug wg. befristeter Verträge, Geldknappheit, ...) um eine Verringerung der Mitgliedsbeiträge bitten.
    Wie gesagt, die Handvoll Leute, die bei Ihnen schließlich tatsächlich anfragen, sind nur die Spitze des Eisbergs, die wohl kaum etwas über den realen Anteil an der Bevölkerung aussagt. (Aus den o.g. Gründen - die wenigsten "auf der Durchreise" werden sich überhaupt nach einem örtlichen Verein umschauen, bevor sie eine gewisse Hoffnung haben, dass sie dort langfristig wohnen bleiben können. Und Zeit für Hobbys hat man auch nur sehr eingeschränkt, wenn man ständig "auf Bewährung" arbeiten muss. - Was übrigens völlig nutzlos ist, denn oft kann man sich bewähren, so viel man will, die nächste Fusion, Krise u.ä., wo gerade wieder kein Geld für Anschlussverträge aufzutreiben ist, gibt's immer...)
  4. #573

    Zitat von karl-felix Beitrag anzeigen
    denke, er sollte beides tun. Unser Grundgesetz ist da recht eindeutig: in § 6- Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Dann soll der Staat es auch unterstützen, wenn Eltern dieser Pflicht nachkommen möchten.
    Das tut er. Armen Familien zahlt er den Lebensunterhalt und bietet ihnen kostenlosen Zugang zu vielen Freizeit- und Bildungsangeboten. Darüber hinaus will er laut Selbsterklärung ab 2013 allen Familien die dies wünschen, Betreuungsplätze in ausreichender Menge bereitstellen.
  5. #574

    Zitat von karl-felix Beitrag anzeigen
    Das Grundgesetz bietet jedenfalls aus meiner Sicht, keine Handhabe, Hartz IV - Eltern vom Betreuungsgeld auszuschliessen.
    Sie sollen es ja nach den Plänen der CDU auch bekommen.
  6. #575

    Zitat von Urban Spit Beitrag anzeigen
    Da ist dann der AG aber auch von Ihnen abhängig...
    Wenn er uns anwirbt, ja, weswegen wir dann wieder quer durch Deutschland in ein kleines Nest umziehen dürfen, das sich irgendeine Firma aus Gründen der Kostenersparnis als Hauptsitz gewählt hat... Und dann kommt die nächste Auftragsflaute, und dieser einzige AG im Umkreis braucht niemanden mehr außer ein paar Hanseln der (älteren) Stammbelegschaft.

    Möchte ich ja gar nicht und tu ich auch nicht (auch wenn man tun nicht tut); aber es ist eben auch nicht die übergroße Mehrheit, deren Situation Sie hier skizzieren.
    Wenn ich von einstellenden Firmen direkt höre, man solle ihnen doch eine Firma zeigen, wo akademische Berufseinsteiger in D noch sofort eine Festanstellung erhalten, lässt mich das aber doch vermuten, dass das mittlerweile zum Mehrheitsphänomen verkommt. Und das mit der Übernahme nach 1-2-3 befristeten Anstellungen klappt leider in der Praxis auch selten so nahtlos, wie es immer hingestellt wird. (Und mit Leistung hat das leider herzlich wenig zu tun - es geht meiner Erfahrung in den Firmen meistens nach dem Good-Cop/Bad-Cop-Prinzip, so dass der jeweils direkte Vorgesetzte zwar von unserer Arbeit begeistert ist. Aber dann schaltet sich halt flink der Chef drei Etagen darüber als Bad-Cop ein, der - ohne Interesse an Leistung der Betroffenen oder anderen solchen "dummen kleinen Details" - Vertragsverlängerungen und Übernahmen in dieser Abteilung/an diesem Standort/... kategorisch und ausschließt.)

    Die Summen in 13/2 verdient auch nicht jeder Handwerker
    Der verdient aber schon ab spätestens 20, während Promovierte frühestens mit 30-35 anfangen... (Davor bestenfalls noch 3-4 Jahre ein halbes 13/2-Gehalt, davor allenfalls ein paar Euronen Nebenverdienst hier und dort.)

    - und über die Stufe das Dienstalter, und zwar nicht nur an der Dienststelle...
    Ihr Satz ist etwas kryptisch, aber als Antwort darauf, was Sie vermutlich meinen: Nach meiner persönlichen Erfahrung fällt man jedesmal (vielleicht allerdings "nur" bei Wechsel des Bundeslandes bzw. von Land zu Bund) wieder auf Stufe 2 zurück. Einmal, bei freiwilliger vorzeitiger Höherklassifizierung durch eine Abteilung, sogar beim Abteilungswechsel am selben Ort...

    Das ist Ihre perönliche Situation, in der ich auch jedes Verständnis habe, dass Sie sich wünschen, der Staat möge Ihnen eine Betreuungsplatz für Ihr U3-Kind anbieten. Dass Sie allerdings fordern, dass dieses natürlich kostenermäßigt geschehen muss und dass deswegen kein Geld für weitere Kita-Plätze vorhanden ist und Sie deswegen gegen das Betreuungsgeld sind kann ich nicht nachvollziehen...
    Wie gesagt, was man als Doppelverdiener zusätzlich im Vergleich zu Alleinverdienern an Steuern+Abgaben zahlt (bei TV-ÖD 13/2 bei St.kl. 5 ohne Freibetrag ca. 20000 Euro/Jahr), bezahlt den Kita-Platz doppelt und dreifach... Dafür opfert man Zeit mit dem Kind, schläft pro Nacht maximal 6h und schafft trotzdem weder, Haushalt noch Beruf voll gerecht zu werden...
  7. #576

    Zitat von karl-felix Beitrag anzeigen
    denke, er sollte beides tun. Unser Grundgesetz ist da recht eindeutig: in § 6- Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern ....
    Das Recht schränkt doch auch niemand ein, und der Staat fördert die Familien doch auch. Nur was hat das mit dem Betreuungsgeld zu tun? Wenn dann müßten es alle erhalten, dann heisst das aber Kindergeld, ups das gbt es ja schon, könnte man natürlich erhöhen. Nach Ihrer Logik müßten Sie auch gegen die Schulpflicht sein. Übrigens auch Eltern, die Ihre Kinder in die Kita geben Pflegen und erziehen ihre Kinder.
  8. #577

    Zitat von Urban Spit Beitrag anzeigen
    Ich habe doch damit gar kein Problem - nur mit Ihrer Formulierung, dass man ab dem vollendeten 3. Lebensjahr einen Kitaplatz hätte. Nein, ab dem vollendeten 3. Lebensjahr hat man ganz sicher keinen Kita-Platz mehr - sie finden bestimmt heraus, warum...
    Wenn wir jetzt mal von der (regional z.T. auch unterschiedlich gehandhabten) Wortklauberei Kita/Krippe/Kindergarten absehen... Es ist inzwischen tatsächlich auch nicht mehr selbstverständlich, für Dreijährige einen Platz zu ergattern. Wir haben uns für diesen Sommer frühzeitig bei so ziemlich allen Kindergärten im Umfeld beworben, überall der Kommentar: 'Oje, 3 Jahre, das wird schwierig, da wir jetzt die meisten frei werdenden Plätze schon für U3-Kinder reservieren müssen.'

    Mit Mühe und Not haben wir als doppelt Berufstätige schließlich tatsächlich noch eine einzige Zusage erhalten. (Leider in so ziemlich dem schlechtesten Kiga, den wir gesehen haben. - Dunkel, stinkend, sehr starre und willkürliche Hausregeln im Vergleich zu allen anderen, und nach unserer Erinnerung der einzige "Ganztageskindergarten" hier, der kein frisches Essen aus eigener Küche anbietet. Und abgesehen von der langen Anfahrt sind die Öffnungszeiten schon ohne diese für uns sehr problematisch und eine sehr eigensinnige Definition von "ganztags". Aber wenn ein Platz an sich schon ein "6er im Lotto" ist, kann man sich ja über solche "Nebensächlichkeiten" nicht beschweren...)
  9. #578

    Zitat von Urban Spit Beitrag anzeigen
    Mir geht es doch gar nicht um eine Ersatzleistung, sondern um die Anerkennung der häuslichen Erziehung!
    Ihnen vielleicht nicht (was ich Ihnen aber auch nicht so ganz abnehme, da Sie in diesem Faden vielfach vorgerechnet haben, warum der Verzicht auf Kitas finanziell auszugleichen sei), den Initiatoren des Betreuungsgeldes aber schon; sonst würden sie die Auszahlung des Geldes kaum an der Nichtinanspruchnahme von Krippen/Kitas festmachen. Ginge es um die "Anerkennung der häuslichen Erziehung" müssten die potentiellen Empfänger nicht nur nachweisen, dass sie ihr Kind nicht zur Kita bringen, sondern auch, dass sie es tatsächlich zu Hause erziehen (und nicht bei Großeltern, Onkeln und Tanten, Geschwistern oder Freunden abgeben). Das alles ist unzumutbar, für die Angtragsteller wie für die Bürokratie. Der ganze Gedanke ist und bleibt eine Ausgeburt idelogischer Befangenheiten.

    Abgesehen davon haben Sie den Vorwurf des Ausweichens nicht entkräftet. Denn auch die Eltern eines 15jährigen Schulabgängers könnten geltend machen, dass ihnen für ihren durch den Schulabgang bedingten Mehraufwand an Erziehungsleistung eine Anerkennung zustehe.
  10. #579

    Zitat von Urban Spit Beitrag anzeigen
    Er [Der Staat] bezahlt eben nicht eine Kita-Nicht-Nutzungs-Prämie, sondern er honoriert Erziehungsleistung, ...
    Wenn das wirklich so wäre, warum verweigert er dann Eltern, die ihre Kinder erziehen und 4/5 ihrer Zeit mit ihren Kindern verbringen, diese Prämie?