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Streit um Betreuungsgeld: Koalition will Hartz-IV-Eltern von Herdprämie ausschließen

dapdDie Regierung müht sich um einen Kompromiss zum umstrittenen Betreuungsgeld: Bezieher des Arbeitslosengelds II sollen von der Regelung ausgenommen bleiben. Zwar erhalten sie die Prämie zunächst - dann wird das Geld jedoch von den Hartz-IV-Bezügen abgezogen.

Betreuungsgeld: Geld wird Empfängern von Hartz-IV abgezogen - SPIEGEL ONLINE
  1. #550

    Zitat von bert.hagels Beitrag anzeigen
    Konsequent wäre es eher, wenn der Staat das Angebot, dessen Nichtinanspruchnahme vergütet werden soll, erst gar nicht macht, oder wenn er das geplante Betreuungsgeld einfach zur Erhöhung des Elterngeldes für alle verwendete.
    Da das Betreuungsgeld erst ab 1 Jahr, das Elterngeld bis 1 Jahr (von einer Streckung auf 2 Jahre bei Halbierung des monatlichen Betrags abgesehen) gezahlt wird, macht das weniger Sinn - aber von mir aus könnte das Elterngeld stattdessen 2 Jahre voll gezahlt werden. Da wäre ich ebenfalls sofort damit einverstanden - auch wenn das im Vergleich zum Betreuungsgeld einen deutlichen Mehraufwand bedeuten würde...

    Zitat von bert.hagels Beitrag anzeigen
    Haben Sie nicht, denn die Erziehungsberechtigung endet nicht mit dem Ende der Schulpflicht: Ein Kind, das die Hauptschule gerade abgeschlossen hat, befindet weiter in der Obhut der/des Erziehungsberechtigten. Übrigens wäre es ihrem Gedanken zufolge nur konsequent, die Schulpflicht aufzuheben, und jene Familien, die ihre Kinder selbst bilden wollen, staatlich zu alimentieren.
    Doch, habe ich - es geht um die Zeit bzw. Erziehungsberechtigung/-verpflichtung bis 3 Jahre, nicht um die Erziehungsberechtigung an sich. Ihr Vergleich mit der Schulpflicht hinkt leider ebenfalls, da es ja keine Pflicht ist, eine Kita zu nutzen.

    Ihre Unterscheidung von MUSS- und KANN-Angeboten ist irreführend und sprachlich ungenau. Entweder beziehen Sie das MUSS auf die Pflicht, das staatliche Angebot wahrzunehmen, das gilt nur für die neun Jahre Schulpflicht; oder Sie beziehen es auf die Zeit der Erziehungsberechtigung (was offenbar Ihre Intention ist), dann gilt es zumindest bis zur Volljährigkeit des Kindes.
    Das mag sein, dass diese Unterscheidung ungenau ist - sie ist auch lediglich ein Konstrukt, um den Unterschied zwischen Nichtnutzung Kita und Nichtnutzung Freibad hervorzuheben. Meine Unterscheidung bezieht sich allerdings mitnichten auf Pflichten wie Schulpflicht, sondern auf Pflichten wie Erziehung und deren Unterscheidung zu freiwilliger Inanspruchnahme von Wahlleistungen wie Kita...

    MfG
    Urban
  2. #551

    Willkürlich ...

    Zitat von Urban Spit Beitrag anzeigen
    [...] es geht um die Zeit bzw. Erziehungsberechtigung/-verpflichtung bis 3 Jahre, nicht um die Erziehungsberechtigung an sich. Ihr Vergleich mit der Schulpflicht hinkt leider ebenfalls, da es ja keine Pflicht ist, eine Kita zu nutzen.
    Sie betreiben argumentative Rosinenpickerei, um zu retten, was nicht zu retten ist; der Verfechter eines denkbaren Höhere-Schule-Ersatzgeldes könnte umgekehrt verfahren: entscheidend seien die Jahre nach der Schulpflicht bis zur Volljährigkeit; und da man das staatliche Angebot von Realschule und Gymnasium nicht wahrnimmt, sei eine staatliche Entschädigung nur angemessen. Oder sind Sie der Meinung, Eltern entlassen ihre Kinder nach Ende der Schulpflicht in die Selbständigkeit?

    Zitat von Urban Spit Beitrag anzeigen
    Das mag sein, dass diese Unterscheidung ungenau ist - sie ist auch lediglich ein Konstrukt, um den Unterschied zwischen Nichtnutzung Kita und Nichtnutzung Freibad hervorzuheben.
    Nehmen wir Ihre Unterscheidung von Annahme von staatlichen Betreuungs- und Kulturangeboten einmal hin (zwingend ist sie nicht, da in der arbeitsfreien Zeit außer Kindererziehung ja auch irgendetwas gemacht wird und vom Gesetzgeber beides als freiwillige Leistungen des Staates angesehen wird); so sind sie die Erklärung des Unterschiedes zwischen der Nichtnutzung Kita und der Nichtnutzung Realschule/Gymnasium/Universität bisher schuldig geblieben.

    Im Übrigen zeigt eine neue Studie, dass es die von allen propagierte Wahlfreiheit in vielen Fällen nicht gibt, und zwar nicht deshalb, weil der Statt bisher kein Betreuungsgeld zahlt, sondern weil viele Eltern trotz langer Suche keine Krippen(Kita-Platz bekommen. Da wäre der finanzielle Aufwand, der für das Betreuungsgeld vorgesehen ist, doch viel besser bei der Investition in Krippen/Kitas aufgehoben:
    Kinderbetreuung: Es gibt keine Wahlfreiheit - Politik - Tagesspiegel
  3. #552

    Zitat von Urban Spit Beitrag anzeigen
    Das ist unstrittig - aus meiner Sicht nicht unstrittig ist aber, dass ein beispielhaftes Doppelverdiener-Paar nicht per se einen Vorteil gegenüber einem Alleinverdiener erbringt.
    So lange es unterm Strich für den Staat eine Stärkung ist, ist es egal, ob es einzelne Ausnahmen gibt.

    Zitat von Urban Spit Beitrag anzeigen
    Er soll es sich leisten können, auch eine Alternative zur Unterbringung in einer Kita zu unterstützen - weil auch das eine gesunde Form der Erziehung ist und diese gerne honoriert werden darf.
    Wie Sie ja selbst schrieben, ist das Betreuungsgeld eher ein Taschengeld, von dem Ihr Lebensmodell nicht abhängt. Gibt's hingegen keinen KiTa-Platz, müssen andere Eltern ihren Arbeitsplatz aufgeben und landen schlimmstenfalls (z.B. Alleinerziehende) in ALG II. Auch aus diesem Grund sollte der Staat zuerst denen helfen, bei denen es um die Existenz geht.

    Dass es darüber hinaus nicht staatliche Aufgabe ist, für die Nichtinanspruchnahme staatlicher Angebote zu zahlen, hatte ich ja bereits ausgeführt.

    Zitat von Urban Spit Beitrag anzeigen
    Ja - aber manche geben eben einen Teil der Erziehungsleistung an Dritte ab und andere nicht - aus welcher Motivation heraus auch immer.
    Richtig, beispielsweise auch an Schulen. Trotzdem gibt's keine Schulverweigerer-Prämie.

    Zitat von Urban Spit Beitrag anzeigen
    Wenn der Staat aber das eine Modell (Kita-Plätze) finanziell unterstützt, warum soll er das andere nicht ebenfalls unterstützen?
    Weil das Gemeinschaftsprojekt Staat Gemeinschaftsangebote bietet.

    Zitat von Urban Spit Beitrag anzeigen
    Wenn Sie mich nicht verstehen wollen, was der Unterschied zwischen erziehen müssen und ins Freibad gehen können ist, bin ich raus - denn da gibt es sehr wohl eine qualitativen Unterschied. Hoffentlich, denn sonst können wir in Zukunft Bademeister in Kitas beschäftigen... ^^
    Natürlich müssen Sie Ihr Kind nicht ins Schwimmbad geben. Aber wenn der Staat eine KiTa-Nichtbenutzungsprämie zahlt, wird er auch bald eine Universitäts-Nichtbenutzungsprämie zahlen. Schließlich muss auch niemand einen Hochschulabschluss machen. Dann stellt sich allerdings die Frage, welche Ziele ein solcher Staat verfolgt und ob man ihn wirklich noch braucht, bzw. wer von der dann folgenden Privatisierungen staatlicher Aufgaben profitiert.

    Zitat von Urban Spit Beitrag anzeigen
    Und die Kosten für Kitas sind Geld, das zur Finanzierung des Betreuungsgelds dringend fehlt...
    Der Staat kann auch nie alle individuellen Lebensentwürfe fördern. Es gibt kein Staats-Geld für ein Jahr Weltreise nach dem Abi. Gemeinsame Jugendfreizeiten werden hingegen staatlich gefördert.

    Zitat von Urban Spit Beitrag anzeigen
    Ja - und der Staat ist darüber hinaus dafür da, zu sorgen, dass ALLE die Voraussetzungen haben, ihre Kinder vernünftig großzuziehen - ob mit oder ohne Unterstützung durch Kitas...
    Tut er. Sie können arbeiten gehen. Nun sollen auch Eltern arbeiten gehen dürfen, die einen KiTa-Platz brauchen.
  4. #553

    Zitat von bert.hagels Beitrag anzeigen
    Sie betreiben argumentative Rosinenpickerei, um zu retten, was nicht zu retten ist; der Verfechter eines denkbaren Höhere-Schule-Ersatzgeldes könnte umgekehrt verfahren: entscheidend seien die Jahre nach der Schulpflicht bis zur Volljährigkeit; und da man das staatliche Angebot von Realschule und Gymnasium nicht wahrnimmt, sei eine staatliche Entschädigung nur angemessen. Oder sind Sie der Meinung, Eltern entlassen ihre Kinder nach Ende der Schulpflicht in die Selbständigkeit?


    Nehmen wir Ihre Unterscheidung von Annahme von staatlichen Betreuungs- und Kulturangeboten einmal hin (zwingend ist sie nicht, da in der arbeitsfreien Zeit außer Kindererziehung ja auch irgendetwas gemacht wird und vom Gesetzgeber beides als freiwillige Leistungen des Staates angesehen wird); so sind sie die Erklärung des Unterschiedes zwischen der Nichtnutzung Kita und der Nichtnutzung Realschule/Gymnasium/Universität bisher schuldig geblieben.
    Diese Unterscheidung bin ich schuldig geblieben, weil es darum in dieser Diskussion nicht geht - Sie können die Diskussion gerne um den allgemeinen Punkt "Welche Leistungen erwarten wir insgesamt bzgl. unserer Nachkommenschaft bis zu deren Dahinscheiden" erweitern, aber aus dieser Diskussion würde ich mich dann heraushalten...

    Im Übrigen zeigt eine neue Studie, dass es die von allen propagierte Wahlfreiheit in vielen Fällen nicht gibt, und zwar nicht deshalb, weil der Statt bisher kein Betreuungsgeld zahlt, sondern weil viele Eltern trotz langer Suche keine Krippen(Kita-Platz bekommen. Da wäre der finanzielle Aufwand, der für das Betreuungsgeld vorgesehen ist, doch viel besser bei der Investition in Krippen/Kitas aufgehoben:
    Kinderbetreuung: Es gibt keine Wahlfreiheit - Politik - Tagesspiegel
    Auch dieses Argument habe ich in den letzten Tagen bereits beantwortet: In unserer Stadt (ich weiß nicht, wie das anderswo gehandhabt wird) bezahlt die Kommune die Mehrkosten einer Tagesmutter, wenn ein Kita-/Krippenplatz nicht verfügbar ist. Und jetzt?

    MfG
    Urban
  5. #554

    Zitat von gazettenberg Beitrag anzeigen
    So lange es unterm Strich für den Staat eine Stärkung ist, ist es egal, ob es einzelne Ausnahmen gibt.
    Nein, ist es nicht - meiner Meinung nach ist nicht ein Lebensentwurf einem anderen vorzuziehen.
    Wie Sie ja selbst schrieben, ist das Betreuungsgeld eher ein Taschengeld, von dem Ihr Lebensmodell nicht abhängt. Gibt's hingegen keinen KiTa-Platz, müssen andere Eltern ihren Arbeitsplatz aufgeben und landen schlimmstenfalls (z.B. Alleinerziehende) in ALG II. Auch aus diesem Grund sollte der Staat zuerst denen helfen, bei denen es um die Existenz geht.
    Sie vermischen hier zwei Paar Stiefel: Der Staat sollte ganz sicher zuerst denen helfen, bei denen es um die Existenz geht - dieses Ihr Argument bedeutet aber im Umkehrschluss, dass diejenigen, bei denen es nicht um die Existenz, sondern schlicht und ergreifend um einen anderen Lebensentwurf (Selbstverwirklichung im Beruf und nicht in der Familie, mehrere Urlaube im Jahr) geht, keinen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz mehr geltend machen dürften. Auch damit wäre ich sofort einverstanden.
    Ich zitiere mich hierzu selbst:

    [...] Wie viele solche Situationen gibt es und [...] wie viele, die sich einfach 2 Mal im Jahr einen Club-Urlaub leisten können wollen? [...] mit Verlaub, das zu unterstützen halte ich nicht für das dringendste Problem in diesem unseren Staate...
    Richtig, beispielsweise auch an Schulen. Trotzdem gibt's keine Schulverweigerer-Prämie.
    Dann beantragen Sie bei SPON bitte ein neues Thema - hier geht es mir um Betreuungsgeld vs. finanzielle Unterstützung eines Kita-Platzes für alle...

    Weil das Gemeinschaftsprojekt Staat Gemeinschaftsangebote bietet.
    Richtig - und zwar für das Projekt Erziehung unserer Rentenzahler. Und dieses gemeinsame Projekt ist auf unterschiedlichen Wegen zu erreichen und damit zu unterstützen.

    Natürlich müssen Sie Ihr Kind nicht ins Schwimmbad geben. Aber wenn der Staat eine KiTa-Nichtbenutzungsprämie zahlt, wird er auch bald eine Universitäts-Nichtbenutzungsprämie zahlen. Schließlich muss auch niemand einen Hochschulabschluss machen.
    Er bezahlt eben nicht eine Kita-Nicht-Nutzungs-Prämie, sondern er honoriert Erziehungsleistung, wie er das ja bei Eltern, die Ihr Kind in einer Kita unterbringen, durch die Subvention dieser Plätze ebenfalls macht. Dies halte ich ja gar nicht für falsch - aber warum meinen die Gegner des Betreuungsgelds und Befürworter von Unterbringung in Kitas, nur ihr Weg wäre der Richtige?

    Der Staat kann auch nie alle individuellen Lebensentwürfe fördern.
    Ganz genau - aber Ihren Lebensentwurf soll er fördern? Mit welchem Recht? Und viel mehr: Mit welchem Recht den unseren nicht?
    Tut er. Sie können arbeiten gehen. Nun sollen auch Eltern arbeiten gehen dürfen, die einen KiTa-Platz brauchen.
    Jein - nur einer von uns kann arbeiten gehen, wenn der andere sich um die Kinder kümmert. Und diejenigen, welchen einen Kita-Platz brauchen, sollen ebenfalls arbeiten gehen können - und alle anderen auch. Wenn aber diese Eltern, für die es lediglich eine deutliche Steigerung ihres/r Selbstwertgefühls/Zufriedenheit/etc.pp. darstellt, zu arbeiten, finanziell gefördert werden, erwarte ich eine Gleichbehandlung.
  6. #555

    Ausweichmanöver ...

    Zitat von Urban Spit Beitrag anzeigen
    Diese Unterscheidung bin ich schuldig geblieben, weil es darum in dieser Diskussion nicht geht -
    Sie weichen aus. Ich habe das Beispiel mit dem Ersatzgeld für die Nichtinanspruchnahme von Realschule/GymnasiumUniversität natürlich nicht deshalb gebracht, weil ich die Einführung einer solchen staatlichen Leistung für richtig hielte, sondern mit dem Ziel, ihre Argumentation ad absurdum zu führen. Wenn das Ersatzgeld für höhere Schulen unsinnig ist, so ist es auch das Betreuungsgeld, wenn man seine Legitimität damit begründet, dass die zu Hause erziehende Familie auf eine staatliche Leistung verzichtet für eine Aufgabe, die gemacht werden MUSS (so Ihr Argument).

    Zitat von Urban Spit Beitrag anzeigen
    Auch dieses Argument habe ich in den letzten Tagen bereits beantwortet: In unserer Stadt (ich weiß nicht, wie das anderswo gehandhabt wird) bezahlt die Kommune die Mehrkosten einer Tagesmutter, wenn ein Kita-/Krippenplatz nicht verfügbar ist.
    Die Situation in Ihrer Kommune ändert nichts am deutschlandweiten Bedarf, wie ihn die in meinem letzten Post angeführte Studie feststellt. Und bei dem in Rede stehenden Betreuungsgeld handelt es sich um eine Leistung des Bundes, nicht einer Kommune.
  7. #556

    Zitat von Urban Spit Beitrag anzeigen
    Sehen Sie - das ist Ihre persönliche Situation, die Sie gerne unterstützt bzw. gelöst haben möchten. Dafür habe ich auch vollstes Verständnis. Wir haben jedoch eine andere, in der wir ebenfalls gerne unterstützt werden möchten...
    Wie gesagt, nicht nur unsere Situation, sondern wohin man bei den (inzwischen nicht wenigen) Arbeitgebern hinschaut, bei denen wir bisher gearbeitet haben, überall dasselbe Spiel...

    Und Nicht-Akademiker, die warten, bis sie in gesicherten Verhältnissen leben, und bei denen es dann zu spät ist - wie lange haben die genau gewartet? 20 Jahre?!
    Wenn dann mal ein paar Krisen und Zeiten der Arbeitslosigkeit dazukommen, zieht es sich leicht etwas länger hin.

    Vielleicht lebe ich und mein Bekanntenkreis (inkl. Vereinen, in denen wir Mitglied und Vorstandsmitglied sind und daher recht genau wissen, wie viele Anfragen auf Unterstützung bei den Mitgliedsbeiträgen durch prekäre Situationen gestellt weden)
    Was ist denn für Mitgliedsbeiträge eine prekäre Situation? Wohl nicht, wenn jemand zwar Einkommen hat, aber nur maximal einjährige Verträge? Und wie viele von denen, die alle 1-2 Jahre wieder jobbedingt umziehen müssen, treten erst überhaupt noch in lokale Vereine ein? (Abgesehen davon, dass man ständig im Job "auf Bewährung" ist und sich nebenher fast immer schon wieder neu bewerben muss, so dass für Hobbys auch nicht wirklich Zeit übrig bleibt...)

    in einer wunderschönen Blase - aber Ihre Beschreibung, die danach klingt, als wäre nahezu jeder bis Mitte 40 in einem prekären Arbeitsverhältnis ohne Alternativen gefangen
    Sicher nicht jeder - hängt unter anderem sicher auch vom Spezialisierungsgrad und Fachgebiet ab, wie sehr man z.B. von einigen wenigen Arbeitgebern abhängig ist... Aber Sie können diese Situation nicht einfach komplett ausklammern, da ein alles andere als geringer Prozentsatz von jüngeren Menschen inzwischen davon massiv betroffen ist.

    (und dazu zählt für mich auch Ihre Aussage, dass Ihr Gehalt mittlerweile im ÖD-Bereich angekommen sei - ist Ihnen das etwa zu wenig? Googeln Sie z.B. mal nach EG14 Stufe 6...), ist für mich nicht nachvollziehbar...
    Ja, das ist dann natürlich hoch - wenn man praktisch die höchste Entgeltgruppe am Ende der Dienstlaufbahn ansetzt! Junge promovierte Wissenschaftler werden normalerweise bei 13/2 gehandelt (und dank der ständigen Umzüge kommen sie nicht über Stufe 2 heraus, da das Dienstalter bei jeder neuen Institution von vorne gezählt wird). Ohne Promotion kriegen sie i.d.R. nur die Hälfte davon (oder ein Stipendium ohne Sozialversicherung/Rentenbeiträge).

    Und was meine persönliche Situation betrifft, hatte ich nach langen Studienjahren zu einem solchen Halbstellen-Minimalgehalt endlich Anfang 30 knapp zwei Jahre (im Ausland) ein Gehalt, von dem ich meine Familie einschließlich nicht mehr arbeitsfähiger Schwiegereltern im außereuropäischen Ausland ernähren konnte. Seit ich aber aus familiären Gründen nach D zurückkehren musste, wurde mir das mit jedem neuen Vertrag immer weiter zusammengekürzt, so dass wir jetzt zu zweit in prekärer Situation in doppelter Vollzeitarbeit trotz U3-Kind gerade noch so viel verdienen wie ich beim Berufseinstieg allein. (Und ein Abruschen in die Arbeitslosigkeit darf uns trotz der kurzen Vertragslaufzeiten nicht passieren, weil sonst meine Schwiegereltern in den Slum umziehen dürfen...)
  8. #557

    Zitat von Urban Spit Beitrag anzeigen
    Äh - ja, das weiß man. Aber wussten das auch die Eltern, die sich jetzt beklagen, dass sie keinen Kita-Platz bekommen...?
    Wenn Eltern keinen Krippenplatz bekommen, dann suchen sie sich eine Tagesmutter, bis ein Krippenplatz frei geworden ist und mit vollendetem 3. Lebensjahr des Kindes haben sie ihren Kitaplatz. Wo ist denn nun Ihr Problem?
    Zitat von Urban Spit Beitrag anzeigen
    Nein - aber ich bestätige, dass man, wenn man sich dafür entscheidet, seine Kinder die ersten Jahre daheim großzuziehen, auch dafür entscheidet, das frei verfügbare Einkommen gegebenenfalls unter HartzIV-Niveau zu senken. Und dass man in dieser Situation dankbar ist, wenn diese Erziehungsleistung so honoriert wird wie die Entscheidung, sein Kind in eine Kita zu geben, um "sich selbst zu verwirklichen"...
    Also wenn der Gatte 70TEuro Jahresverdienst hat, leben Sie in keinster Weise auf HartzIV-Niveau. Sie jammern hier auf hohem Niveau und wollen sich von berufstätigen Müttern das Betreuungsgeld bezahlen lassen. Berufstätigkeit hat nichts mit Selbestverwirklichung zu tun.
    Zitat von Urban Spit Beitrag anzeigen
    Dieses Argument ermüdet - bitte lesen Sie meine Meinung zu dieser Aussage "Nichtnutzungsprämie" im Zusammenhang mit dem Unterschied zwischen Kita und Museumsbesuch weiter oben nach. Vielen Dank!
    Auch wenn sie Verständigungsprobleme haben, weil Ihnen die Eurozeichen im Gehirn rumspuken, Angebote des Staates (und dazu gehören Krippen sowie Kitaplätze dazu) können von allen genutzt werden und dies nicht tut, bekommt keine Nichtbenutzungsprämie.
  9. #558

    Zitat von Urban Spit Beitrag anzeigen
    Zu Ihrer Bild-Schlagzeile: Wie viele solche Situationen gibt es und wie viele, bei denen einfach beide arbeiten müssen, um über die Runden zu kommen und wie viele, die sich einfach 2 Mal im Jahr einen Club-Urlaub leisten können wollen? Ich kennen bisher nur Typus 3 persönlich, und, mit Verlaub, das zu unterstützen halte ich nicht für das dringendste Problem in diesem unseren Staate... Davon unbenommen ist es wichtig, dass die ersten beiden Situationen gelöst werden.
    Entweder es gibt ausreichend Kitaplätze oder es gibt sie nicht. Die Zahl der Alleinerziehenden ist ja nun auch nicht gerade klein. Beider Meiner Töchter haben beim 1. Kind alternativlos auf die Kita zurückgreifen müssen. Die "Große hat beim 2. (und so es es auch beim anstehenden 3. geplant) dannn dank guter Einkommensverhältnisse des Ehemannes, sich dann für eien zu hause Betreuung entschieden.
    Mag sein, dass damit natürlich auch gut verdienende Haushalte profitieren, aber auch hier haben die Frauen, die Chance verdient dabei unterstützt Beruf und Familie in Einklang zu bringen. Auch das sit eienr Aufgabe, mal abgesehen davon, dass in den meisten Bunddesländern, der Kitabeitrag auch nach dem Einkommen gestaffelt ist.
  10. #559

    Das

    Zitat von BuergerMichel Beitrag anzeigen
    Die Lösung ist ganz einfach.
    Die enorm hohen staatlichen Kosten für den Ausbau der Kita-Plätze einstellen und den Ausbau über die Kita-Beiträge der Eltern finanzieren, die ihre Kinder in eine Kita bringen wollen.
    Dann hat der Staat Geld für ein angemessenes Betreuungsgeld für alle Eltern mit Kindern bis 3 Jahren, egal ob die Kinder in der Kita oder zu Hause betreut werden.

    Dann besteht Wahlfreiheit für alle Eltern bei der Betreuung, Gleichheit bei der Auszahlung des Betreuungsgeldes und den Staat kostet es keine zusätzlichen finanziellen Mittel und alle Leben glücklich und zufrieden und das SPON-Forum kann geschlossen werden mangels Diskussionsstoff.
    liest sich sehr gerecht, aber in diesem Kontext hier sieht das etwas anders aus. Man nimmt den Harzt IV Beziehern das Geld gleich wieder weg und damit hat sichs. Ich denke eher, in dieser Gesellschaft besteht ein starkes Interesse daran, Armut zu vererben. Die Kitas hält man auf diese Art Hartz frei. Als wenn sowas ansteckend wäre. Ich glaube es funktioniert nur, wenn Kitas durchgehend kostenfrei sind unterhalb eines bestimmten Einkommens.


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