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Streit um Beschneidung: Richterbund verlangt Änderung des Strafrechts

Deutschlands Richter schalten sich in die Debatte um die Beschneidung von Jungen ein. Sie fordern eine "konkrete Ausnahmeregelung" im Strafrecht - und rasche Rechtssicherheit für die Betroffenen. Scharfe Kritik an der Position des Bundestages kommt vom Bund der Kriminalbeamten.

Streit um Beschneidung: Richterbund verlangt Änderung des Strafrechts - SPIEGEL ONLINE
  1. #1

    Der Glauben

    Ich lasse meinem Sohn ein fliegendes Spaghettimonster auf den Hintern tätowieren.

    Bei uns Pastafaris ist das so.
  2. #2

    ...

    Interessant, wenn es Ausnahmeregeln geben soll, was hältr mich eigentlich davon, an einem Mädchen religiös motivierte Genitalverstümmelungen durchzuführen, oder gelten die Religionen, die dies verlangen, weniger als der Islam und das Judentum?
    Ich nehme an, um dieses zu umgehen, wird von Ausnahmeregelungen "bei Jungen" gesprochen...
    Aber, dürfen Gesetze geschlechtsbezogen sein? Oder gleiten wir hier nicht in Sexismus und einseitige Diskriminierung ab?
  3. #3

    Deutsche sind beim Thema unentschieden?

    Das glaube ich nicht. Keiner mit dem ich geredet habe hat Verständnis für diesen religiösen Schwachsinn. Kommentare in Foren zeigen vielleicht 5% dafür und 95% gegen Beschneidung.

    In gewissen religiösen Schriften steht auch das man Ehebrecher steinigt. Sollen wir das auch im Zuge der Religionsfreiheit erlauben?
  4. #4

    optional

    Sollte der Bundestag tatsächlich seine derzeitig Position in ein Gesetz fassen, würde es sehr schnell bei Verfassungsgericht landen.
  5. #5

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Deutschlands Richter schalten sich in die Debatte um die Beschneidung von Jungen ein. Sie fordern eine "konkrete Ausnahmeregelung" im Strafrecht - und rasche Rechtssicherheit für die Betroffenen. (...)
    Interessant zu sehen, mit welcher Geschwindigkeit die Gesetze für archaische, vorzeitliche, religiöse Genitalverstümmelungen geändert werden.

    Auch Religionen müssen sich der Entwicklung der Menschheit anpassen. Es kann ja nicht sein, dass Hundeschwänze nicht kupiert werden dürfen, aber Kinderschwänze schon.
  6. #6

    alles gesagt

    "Die Freiheit der Religionsausübung der Eltern werde durch das "viel schwerer wiegende Recht des Kindes auf körperliche Selbstbestimmung" begrenzt."

    Damit ist doch alles gesagt, denn genau darum geht es. Ich kann mir keine aufgeklärte, rechtstaatliche Argumentation, die in Einklang mit dem Grundgesetz steht, vorstellen, die hier zu anderen Ergebnissen kommt!
  7. #7

    optional

    Unsere Legislative beugt sich religiösen Eiferern gegenüber. Folgen werden Exekutive und Judikative. Eigentlich ein Unding. Dachte, das Mittelalter hätten wir hinter uns. Aber man wird täglich eines besseren gelehrt.
  8. #8

    Das Grundgesetz ist in dieser Sache für mich eindeutig, Artikel 2 Abs 2:
    Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

    Also, es gibt kein Gesetz das Beschneidungen von Jungen explizit erlaubt => Beschneidungen von Jungen sind verboten. Wenn JETZT ein Gesetz dazu erlassen wird, ändert das nur die Rechtslage für die Zukunft!

    Und wer jetzt jemand mit der Religionsfreiheit der Eltern kommt: Die Religionsfeiheit der Eltern wiegt also schwerer als die Religionsfreiheit des Kindes UND das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes, wenn es gerade eben um das Kind geht? Für alle von der Verfassung garantierten Rechte und Freiheiten gibt es Grenzen, und das gilt auch für die Religionsfreiheit!
  9. #9

    es gibt bereits Rechtssicherheit

    Zitat von Artikel
    Dieser (der deutsche Richtgerbund) hat die Resolution des Parlament zu einer schnellen rechtlichen Einordnung der Beschneidung begrüßt.

    In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte der DRB-Vorsitzende Christoph Frank: "Vordringlich ist eine strafrechtliche Neuregelung, damit Wertungswidersprüche ausgeräumt werden und Rechtssicherheit bei Betroffenen, Strafverfolgungsbehörden und Gerichten hergestellt wird."
    Wozu dann eine Resolution. Diese Rechtssicherheit besteht bereits, denn eine Beschneidung unmündiger Jungen verstößt gleich mehrfach gegen das deutsche Grundgesetz: körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit (des Kindes), Gleichberechtigung von Mann und Frau.

    Somit besteht schon jetzt die Rechtssicherheit, daß jeder Arzt, der diesen Eingriff ohne medizinische Indikation vornimmt, ins Gefängnis wandern muß. Weitere Entschließungen des deutschen Bundestages sind da überflüssig und können auch das Grundgesetz nicht ändern. Sie werden lediglich durch ihren Widerspruch zum Grundgesetz weitere Rechtsunsicherheit erzeugen und zu Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht führen








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