Zitat von
hansausberlin
Ich denke der Fall ist klar. Diebstahl ist ein Grund für eine fristlose Kündigung. Ansonsten müsste das Gericht einen Betrag festsetzen bis zu dem Diebstahl erlaubt ist und das würde dann jedem Tür und Tor öffnen. Es ist schon erstaunlich, dass sich das oberste Gericht mit so einem eindeutigen Fall befassen muss.
Normalerweise würde so eine Bagatelle in einem guten Verhältnis zum Arbeitgeber sicherlich nicht zu einer Kündigung führen. Aber für den Arbeitgeber sind solche Verfälle oftmals einer der weniger Gründe sich von faulen und/oder unfähigen Arbeitnehmern zu trennen.