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Streit um 1,30 Euro: "Emmelys" Anwalt sieht Grundrecht verletzt

Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen, vor dem Bundesarbeitsgericht wird er nun neu aufgerollt: Die Kassiererin "Emmely" wurde gefeuert, weil sie einen Pfandbon von 1,30 Euro eingelöst hatte. Ihr Anwalt sieht sich gut gerüstet - die Kündigung verstoße gegen das Gebot der Gleichbehandlung.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...699726,00.html
  1. #20

    Unpassendes Argument

    Zitat von hansausberlin Beitrag anzeigen
    Ich denke der Fall ist klar. Diebstahl ist ein Grund für eine fristlose Kündigung. Ansonsten müsste das Gericht einen Betrag festsetzen bis zu dem Diebstahl erlaubt ist und das würde dann jedem Tür und Tor öffnen. Es ist schon .....
    Dieses Argument ist bei solchen Diskusionen ständig zu hören, aber es greift nicht.

    Es geht im Kern ja nicht darum Diebstahl, Unterschlagung etc. nicht ahnden zu dürfen, sondern um Mißbrauch und Gleichbehandlung. Und um Verhältnismäßigkeit.
    In einem Fall (hier im Spon veröffentlicht, Details habe ich nicht mehr) wurde aus einer Gruppe von Tätern heraus nur der gekündigt der als Behinderter sonst nicht hätte gekündigt werden können, die anderen Nicht.

    Und wenn bei einem Manager die Existenzvernichtung nicht durchgeführt werden darf weil es vor einem anderen Gericht behandelt wird erinnert dies schon an Klassen- oder Kolonialjustiz.

    Was das unwiderbringlich verschwundene Vertrauen betrifft: Gerade Einzelhandelsunternehmen überwachen ihre Mitarbeitr wegen Diebstahlsgefahr. Sie vertrauen ihnen also gar nicht, wie kann dann ein Vertrauen zerstört werden?
  2. #21

    Typisch deutsch

    Das man aufgrund von 1,30 EUR in Deutschland so einen Wirbel machen kann ist typisch deutsch. Ich hoffe Emmely wird das nicht zum Verhängnis, das wäre wieder mal echt albern. Da schließe ich mich einer anderen Antwort an, sie hätte wie einige Banker so richtig Mist bauen müssen, dann erst kommt man durch und sogar Staatshilfe.

    Und wenn man langjähriger Vorbestrafter ist und dann mal so aus Langeweile und Dummheit jemanden schwerstverletzt oder gar tötet kommt man in diesem Land mangels Gerichtsdisziplin auf freien Fuß...

    Manchmal kann einem dabei echt übel werden!
  3. #22

    Dem ist ...

    Zitat von .void Beitrag anzeigen
    Wer sich mangels orthographischer Intelligen'z Deppenapostroph's in den Firmenname'n schreibt, kann mich auch nicht mehr mit mangelnder emotionaler Intelligenz überraschen.
    vorbehaltlos zuzustimmen.
  4. #23

    Faul

    Zitat von hansausberlin Beitrag anzeigen
    Ich denke der Fall ist klar. Diebstahl ist ein Grund für eine fristlose Kündigung. Ansonsten müsste das Gericht einen Betrag festsetzen bis zu dem Diebstahl erlaubt ist und das würde dann jedem Tür und Tor öffnen. Es ist schon erstaunlich, dass sich das oberste Gericht mit so einem eindeutigen Fall befassen muss.

    Normalerweise würde so eine Bagatelle in einem guten Verhältnis zum Arbeitgeber sicherlich nicht zu einer Kündigung führen. Aber für den Arbeitgeber sind solche Verfälle oftmals einer der weniger Gründe sich von faulen und/oder unfähigen Arbeitnehmern zu trennen.
    Wo bitte schön steht geschreiben, dass diese Frau Faul ist?
    Was ist dann mit unberechtigten Spesenabrechnungen? Ist das für Sie kein Diebstahl oder ist das nicht so wichtig weil das ja von höheren Angestellten begangen wurde?
  5. #24

    Dat is wat anderes

    Zitat von .void Beitrag anzeigen
    Wer sich mangels orthographischer Intelligen'z Deppenapostroph's in den Firmenname'n schreibt, kann mich auch nicht mehr mit mangelnder emotionaler Intelligenz überraschen.
    Man sollte nicht einfach alles nachplappern was ein Herr Sick so von sich gibt. Mit einem "Deppenapostroph" hat das nichts zu tun, schauen Sie sie nur einmal Fotos von Werbeschildern oder auch nur Straßenzügen aus der deutschen Kaiserzeit an, damals war diese Schreibart normal und richtig. Eigennamen entziehen sich eh der Rechtschreibung, dann müssten auch viele Nachnamen anders geschrieben werden. An "Mayer'sche Hofkunstanstalt GmbH" ist genau wenig etwas auszusetzen wie an Namen "Paul Feyerabend".
  6. #25

    aw

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen, vor dem Bundesarbeitsgericht wird er nun neu aufgerollt: Die Kassiererin "Emmely" wurde gefeuert, weil sie einen Pfandbon von 1,30 Euro eingelöst hatte. Ihr Anwalt sieht sich gut gerüstet - die Kündigung verstoße gegen das Gebot der Gleichbehandlung.

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...699726,00.html
    Hallo,

    ja und! Für mich war und ist der fall ein zeichen. Ich habe heute keine probleme mehr beim finanzamt oder odnungsamt anzurufen wenn ich sehe das eine firma oder mein arbeitgeber irgendwo gegen geeltenes recht verstößt. AUCH wenn es nur eine kleinigkeit ist DENN betrug/hinterziehung/diebstahl haben bei keinem nach dem fall eine untergrenze für mich.
  7. #26

    Also

    Zitat von hansausberlin Beitrag anzeigen
    Ich denke der Fall ist klar. Diebstahl ist ein Grund für eine fristlose Kündigung. Ansonsten müsste das Gericht einen Betrag festsetzen bis zu dem Diebstahl erlaubt ist und das würde dann jedem Tür und Tor öffnen. Es ist schon erstaunlich, dass sich das oberste Gericht mit so einem eindeutigen Fall befassen muss.
    Gerade Diebstahl war es bene nicht, da man nichts stehlen kann was niemanden gehört, nur weil der Arbeitgeber seine Machtposition benutzt um das herrenlose Pfandgeld einzuziehen heißt das nicht, dass es ihm auch gehört. Das wäre ja so als hätte die Verkäuferin eine Euro-Münze auf dem Boden der Filiale gefunden und eingesteckt. gehört die auch dem Unternehmen wenn der Chef die Anweisung dazu gibt?

    Was sie zweifelsohne getan hat ist der Anweisung des Chefs zuwuwidergehandelt, die frage die sich eigentlich stellt ist doch ob diese Anweisung überhaupt rechtens ist und selbst wenn ja ist der Tatbestand maximal abmahnfähig aber kein Kündigungsgrund. Und zu der Unterstellung das Mitarbeiter denen sowas passiert unfähig sind kann man nur die 30 Jahre Unternehmenszugehörigkeit aufführen. Ich würde keinen MA behalten der 30 Jahre lang nur Mist baut.

    Fakt ist weiterhin das die Geschäfte nicht eingelösten Pfand inzwischen als zusätzliche Einnahmequelle entdeckt haben. Viell. sollte man gleich mal über eine reformierung des Pfandsystems nachdenken. Es hat sich ja inzwischen als nicht praktikabel erwiesen.
  8. #27

    Währet den Anfängen

    Unsere Rechtsprechung funktioniert nach dem Slogan, "währet den Anfängen."
    Aus einem winzigen Löchlein könnte ein großes werden.
    Funktioniert das noch? Bei den Reichen-und Superreichen
    werden diese Löchert von der Rechtssprechung nur selten gestopft.
    In diesem Falle hat der Arbeitgebet doch nur nach einen Entlassungsgrund gesucht. Eine andere Art die Leute rauszuschmeißen. Wir sind nun überkapitalistisch geworden.
  9. #28

    der fall ist eben nicht klar

    Zitat von hansausberlin Beitrag anzeigen
    Ich denke der Fall ist klar. Diebstahl ist ein Grund für eine fristlose Kündigung. Ansonsten müsste das Gericht einen Betrag festsetzen bis zu dem Diebstahl erlaubt ist und das würde dann jedem Tür und Tor öffnen. Es ist schon erstaunlich, dass sich das oberste Gericht mit so einem eindeutigen Fall befassen muss.
    genau darum gehts doch, mann! der fall ist nicht klar, weil möglicherweise kein diebstahl vorgelegen hat, da das unternehmen noch kein eigentum an den bons erlangt hatte.

    haben sie den artikel überhaupt gelesen!?
  10. #29

    nicht schon wieder...

    jetzt geht diese diskutiererei, ob das denn nun schlimm sei oder nicht, ob man ein wenig klauen dürfe oder nicht, wie herzlos arbeitgeber denn nun überhaupt seien usw. usw. schon wieder los - zu dem thema ist nun eigentlich jede meinung breit genug getreten worden.
    gutmenschen hier, prinzipienfeste ordnungsmenschen da...


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