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Streit um 1,30 Euro: "Emmelys" Anwalt sieht Grundrecht verletzt

Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen, vor dem Bundesarbeitsgericht wird er nun neu aufgerollt: Die Kassiererin "Emmely" wurde gefeuert, weil sie einen Pfandbon von 1,30 Euro eingelöst hatte. Ihr Anwalt sieht sich gut gerüstet - die Kündigung verstoße gegen das Gebot der Gleichbehandlung.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...699726,00.html
  1. #10

    +

    Zitat von hollo43 Beitrag anzeigen
    ...aber warum werden die erst jetzt vorgebracht? Haben da Anwälte geschlafen?
    Sicher nicht und dieser Ausgang ist auch noch offen. Vom AG bis teilweise OLG stoßen Sie in der Regel auf Richter, die glauben das ein Zitronenfalter, Zitronen faltet - wenn Sie wissen was ich meine. Ich hoffe der BGH fällt ein angemessenes Urteil für diesen absolut lächerlichen Vorgang, schlimm genug das er bemüht werden muss.
  2. #11

    Die rote Lilie

    Die großartige »Gleichheit vor dem Gesetz« verbietet den Reichen wie den Armen, unter Brücken zu schlafen, auf den Straßen zu betteln oder Brot zu stehlen.

    Anatole France
  3. #12

    Wer lesen kann...

    Zitat von hansausberlin Beitrag anzeigen
    Ich denke der Fall ist klar. Diebstahl ist ein Grund für eine fristlose Kündigung. Ansonsten müsste das Gericht einen Betrag festsetzen bis zu dem Diebstahl erlaubt ist und das würde dann jedem Tür und Tor öffnen. Es ist schon erstaunlich, dass sich das oberste Gericht mit so einem eindeutigen Fall befassen muss.
    ist klar im Vorteil. Es geht nicht um Diebstahl, wie man gut dem Text entnehmen kann. Aber richtig, dass man bis nach da oben muss, um eine EINDEUTIG unrechtmässige Kündigung aufzuheben ist erstaunlich.
    Zitat von hansausberlin Beitrag anzeigen
    Normalerweise würde so eine Bagatelle in einem guten Verhältnis zum Arbeitgeber sicherlich nicht zu einer Kündigung führen. Aber für den Arbeitgeber sind solche Verfälle oftmals einer der weniger Gründe sich von faulen und/oder unfähigen Arbeitnehmern zu trennen.
    Da selten unfähige und/oder faule Mitarbeiter Jahrzehnte in der Firma bleiben, ist es wohl näherliegend anzunehmen, dass auch dieser Arbeitgeber, wie so viele andere, Lohnkosten durch Neueinstellung einer jüngeren Person sparen wollte.

    In so fern: Viel Erfolg dem Anwalt von Emmely
  4. #13

    Erstaunlich

    Zitat von hansausberlin Beitrag anzeigen
    Ich denke der Fall ist klar. Diebstahl ist ein Grund für eine fristlose Kündigung. Ansonsten müsste das Gericht einen Betrag festsetzen bis zu dem Diebstahl erlaubt ist und das würde dann jedem Tür und Tor öffnen. Es ist schon erstaunlich, dass sich das oberste Gericht mit so einem eindeutigen Fall befassen muss.

    Normalerweise würde so eine Bagatelle in einem guten Verhältnis zum Arbeitgeber sicherlich nicht zu einer Kündigung führen. Aber für den Arbeitgeber sind solche Verfälle oftmals einer der weniger Gründe sich von faulen und/oder unfähigen Arbeitnehmern zu trennen.
    Ja klar, kann denn eine Belegschaft einen unfähigen Manager, der ein Unternehmen vor die Wand fährt loswerden? Was ist mit Vorständen von Banken und Versicherungen, die trotz offensichtlicher Unfähigkeit/Faulheit Mio.- gar Mrd.-Verluste einfahren (Middelhoff). Kann man so eine... Person eigentlich als Arbeitgeber bezeichnen?
  5. #14

    Kündigunsschutz

    Es ist klar dass eine Kündigung wegen 1.3€ lächerlich ist.
    Ich bin selbst Unternehmer und weiss wie schwierig es sein
    kann sich von Mitarbeitern zu trennen.

    Dass Emmely gefeuert wurde, liegt wohl nicht an den 1.3€ sondern an einer Unzufriedenheit des Arbeitgebers, der dies als gute Chance sah die Frau zu entlassen.
    Diese Bagetellkündigungen sind alle das Symptom eines zu strengen Kündigungsschutzes.
  6. #15

    Es geht nicht um 1,3 Euro

    Wer den kompletten Hergang kennt, weiß, dass es nicht um läppische 1,30 geht.
    Die Frau ist als Kassiererin untragbar geworden, weil sie schlichtweg wie jeder Kleinkriminelle gelogen hat und immer nur das zugab, was eben beweisbar war. Angefangen bei "Eine Kollegin hat mir die Bons in den Gelbeutel gelegt" bis zu "die sind von meiner Tochter"...
    Ich als Kunde möchte solch eine Kassiererin nicht als Gegenüber haben. In der Position ist sie ja "Herrin" über das Wechselgeld und bei den Lügen die Sie an den Tag gelegt hat, liegt der Verdacht nahe, dass sie bei einem zu hohen Kassenstand - den sie selbst über den Tag jederzeit manipulieren könnte - auch den Überbestand als IHR Eigentum sehen könnte.

    Lange Rede - sie ist für die Position "Kassiererin" untragbar und im Grunde auch für ihre Kollegen die sie zum Selbstschutz beschuldigt hat.
    Das höchste der Gefühle wäre, sie als Einräumerin weiter zu beschäftigen - allerdings gehe ich davon aus, dass sie auch beim höchsten Gericht auf die Nase fällt.


    Ulrich
  7. #16

    Manche sind halt gleicher als andere...

    Zitat von hansausberlin Beitrag anzeigen
    Ich denke der Fall ist klar. Diebstahl ist ein Grund für eine fristlose Kündigung.
    Wer wurde denn bestohlen? Pfand steht dem Kunden zu, der die Flasche gekauft hat - nicht der Firma, die den Bon herausgibt.

    Zitat von hansausberlin Beitrag anzeigen
    Ansonsten müsste das Gericht einen Betrag festsetzen bis zu dem Diebstahl erlaubt ist und das würde dann jedem Tür und Tor öffnen.
    Macht es in anderen Fällen ja offenbar, wie im Artikel beschrieben. Weitaus höhere Beträge, die von der Geschäftsleitung unterschlagen bzw. falsch als Spesen abgerechnet werden, reichen ja offenbar nicht zur Kündigung. -> Gleichheitsgebot

    Zitat von hansausberlin Beitrag anzeigen
    ... Aber für den Arbeitgeber sind solche Verfälle oftmals einer der weniger Gründe sich von faulen und/oder unfähigen Arbeitnehmern zu trennen.
    Bitte auch noch "unbequem" hinzufügen. Ein fleissiger und fähiger, aber gewerkschaftlich organisierter Mitarbeiter kann der Geschäftsleitung auch schnell ein Dorn im Auge sein - besonders im Lebensmitteleinzelhandel.
  8. #17

    Gleichbehandlung gilt meist im Arbeitsleben nicht..

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen, vor dem Bundesarbeitsgericht wird er nun neu aufgerollt: Die Kassiererin "Emmely" wurde gefeuert, weil sie einen Pfandbon von 1,30 Euro eingelöst hatte. Ihr Anwalt sieht sich gut gerüstet - die Kündigung verstoße gegen das Gebot der Gleichbehandlung.

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...699726,00.html
    Bei einem Vergehen des einen Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber auch verzeihen aus verschiedenen Gründen, z.B. weil er diese Person unbedingt braucht, weil sonst die Firma den Bach hinunterläuft und einem anderen Arbeitnehmer verzeiht er halt einfach nicht, weil er diesen Arbeitnehmer los haben will. Das mag zwar sehr traurig und ungerecht sein, aber schon aus diesen Gründen braucht der Arbeitgeber nicht alle Arbeitnehmer gleichbehandeln.
    Also, es müsste halt der Beweis erbracht werden, dass alle Arbeitnehmer wirklich gleich wichtig sind, also wirklich gleich behandelt werden müssten. Wer kann das beweisen?
  9. #18

    Nicht wegen 1.30 gefeuert

    Man sollte sich auch mal die Fallbeschreibung bei der SZ ansehen. Laut den Urteilsbegründungen der Vorinstanzen wurde ihr nicht wegen der 1.30 gekündigt. Sondern weil sie sich mit immer neuen widersprüchlichen Erklärungen, denen der Arbeitgeber über mehrere Wochen hinweg einzeln nachging, und Sie dabei sogar eine Kollegin beschuldigte, herauszureden versuchte. Das verursachte den Vertrauensverlust. Nicht die Pfandbons an sich.

    Die Beschreibung dieses Falls, der in allen Medien und den Lesern nur für Empörung sorgte, hat vielleicht doch mehr als nur eine Seite.
  10. #19

    Gut fürs Arbeitsklima

    Zitat von hansausberlin Beitrag anzeigen
    Aber für den Arbeitgeber sind solche Verfälle oftmals einer der weniger Gründe sich von faulen und/oder unfähigen Arbeitnehmern zu trennen.
    Und auch von unliebsamen Arbeitnehmern. Z.B. solche, die frecherweise vorhaben, den Betrieb mit Betriebsräten zu verseuchen.
    Solche Fälle sind dann hervorragend dazu geeignet, ein herrliches Betriebsklima (der Furcht) aufzubauen, wo niemand gegen Arbeitsbedingungen aufmuckt.


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