DPADas EU-Ultimatum zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung geht zu Ende. Doch in der Bundesregierung stehen die Zeichen weiter auf Sturm. Innenminister Friedrich hat Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ihren Gesetzentwurf zurückgeschickt - mit grundlegenden Änderungswünschen.
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...827939,00.html
Die Geschichte wiederholt sich.
1996 war Frau LH das letzte liberale Bollwerk gegen den sogenannten "großen Lauschangriff". Von ihrer Partei, die sich schon damals ausschließlich dem Marktliberalismus verschrieben hatte, wurde sie dabei schnöde im Stich gelassen, so dass ihr am Ende nur der Rücktritt blieb.
Übrigens, es gibt jede Menge Piraten, die Frau LH mit Kußhand in ihren Reihen aufnehmen würden....
Bitte was wolle gerade Sie mit meinen Daten? Hier geht es darum, Telekommunikationsdaten sechs Monate zu speichern, für die Strafverfolgungsbehörden. Meine Anschrift und meine Telekommunikation kann jeder Zeit überwacht werden. Da habe ich nun wirklich keine Bedenken!
Mein Konto kursiert nicht im Internet und auch nicht übers Telefon oder Handy. Mache ich alles schriftlich oder vor Ort. Und mein Führungszeugnis ist vollkommen in Ordnung. Also wie gesagt meine Telekommunikation können die Strafbehörden ruhig ein ganzes Jahr speichern. Mir ist es viel wichtiger, dass die Strafverfolgungsbehörden mehr Möglichkeiten bekommen, gerade im Internet, Fälle, von Kinderpornographie, islam- fundamentalistische Terroristen sowie die rechten Terroristen, so vielleicht besser bei zu kommen. Wenn es dann auch noch eine EU- Zusammenarbeit gibt, sind so noch etliche andere Verbrechen besser zu lösen. Ich hoffe es wenigsten.
Ich glaube, Sie verkennen hier die Dimension dieser Forderungen
Dem gegenüber steht ein Grundrecht :Zitat von Spiegel Artikel
Artikel 10 Grundgesetz
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.
Welches bereits folgendermaßen eingeschränkt ist:
§ 100a Strafprozessordnung
(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn
1. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, ...
3. die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.
Mit der Forderung schießt Innenminister Friedrich also weit über die bereits bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten heraus und verletzt en passant noch weiteres wichtiges Grundrecht:
Die Unschuldsvermutung als die bedeutendste Regelung des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 28 GG )
Erstens muss ich nichts einreichen, da ich ein unbescholtener Bürger dieses Landes bin. Zweitens sehe ich nicht, dass ich meine Freiheit aufgebe, nur weil die Strafbehördenm meine Mail`s lesen, meine Mailadresse kennen und meine Telefonnummer. Zwei der
Angeführten hat ja schon mein Finanzamt. Also was solls?
Darum geht es. Und warum ich dafür bin, lesen Sie bitte in Nr.13
Inhaltlich beharrt der Innenminister auf einer anlasslosen, sechsmonatigen Speicherfrist für sämtliche Kommunikationsdaten, etwa von Rufnummern, Gesprächs- und Kurzmitteilungszeiten sowie Internetprotokoll-Adressen. "Die Änderungen dienen nicht allein dem Zweck, die EU-Richtlinie umzusetzen", heißt es aus dem Innenministerium. "Wir wollen endlich auch den Erfordernissen der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden gerecht werden."
Noch ist keine Rede davon, meine Wohnung zu überwachen!
Daher sollten Sie, solche Äußerungen bleiben lassen.
Und wenn Sie wissen wollen, wo für mich die Grenze ist, genau da was unser Innenminister mitteilt. Sollte eines Tages etwas anderes anstehen, kann man sich erneuert darüber unterhalten. Vielleicht wird eine längere Speicherfrist nötig. Selbst da hätte ich nichts dagegen!