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Streit über Vorratsdatenspeicherung: Friedrich lässt Leutheusser-Schnarrenberger abbl

DPADas EU-Ultimatum zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung geht zu Ende. Doch in der Bundesregierung stehen die Zeichen weiter auf Sturm. Innenminister Friedrich hat Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ihren Gesetzentwurf zurückgeschickt - mit grundlegenden Änderungswünschen.

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...827939,00.html
  1. #10

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Das EU-Ultimatum zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung geht zu Ende. Doch in der Bundesregierung stehen die Zeichen weiter auf Sturm. Innenminister Friedrich hat Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ihren Gesetzentwurf zurückgeschickt - mit grundlegenden Änderungswünschen.

    Streit über Vorratsdatenspeicherung: Friedrich lässt Leutheusser-Schnarrenberger abblitzen - SPIEGEL ONLINE
    So zeigt einer nach dem anderen in der FDP, dass er nichts taugt. Unser Innenminister sollte hart bleiben, bei seiner Forderung! Denn wer nichts zu verbergen hat, braucht sich auch nicht fürchten!
  2. #11

    Zitat von robinson1959 Beitrag anzeigen
    So zeigt einer nach dem anderen in der FDP, dass er nichts taugt. Unser Innenminister sollte hart bleiben, bei seiner Forderung! Denn wer nichts zu verbergen hat, braucht sich auch nicht fürchten!
    Ich hätte dann gerne Ihre Anschrift und Bankdaten sowie polizeiliches Führungszeugnis. Wer nichts zu verbergen hat...
  3. #12

    1996 reloaded

    Zitat von thedudester Beitrag anzeigen
    Schnarri, das letzte Bollwerk des Liberalismus in der FDP. Nur nicht nachgeben!
    Die Geschichte wiederholt sich.
    1996 war Frau LH das letzte liberale Bollwerk gegen den sogenannten "großen Lauschangriff". Von ihrer Partei, die sich schon damals ausschließlich dem Marktliberalismus verschrieben hatte, wurde sie dabei schnöde im Stich gelassen, so dass ihr am Ende nur der Rücktritt blieb.

    Übrigens, es gibt jede Menge Piraten, die Frau LH mit Kußhand in ihren Reihen aufnehmen würden....
  4. #13

    Na nu

    Zitat von Kaworu Beitrag anzeigen
    Ich hätte dann gerne Ihre Anschrift und Bankdaten sowie polizeiliches Führungszeugnis. Wer nichts zu verbergen hat...

    Bitte was wolle gerade Sie mit meinen Daten? Hier geht es darum, Telekommunikationsdaten sechs Monate zu speichern, für die Strafverfolgungsbehörden. Meine Anschrift und meine Telekommunikation kann jeder Zeit überwacht werden. Da habe ich nun wirklich keine Bedenken!
    Mein Konto kursiert nicht im Internet und auch nicht übers Telefon oder Handy. Mache ich alles schriftlich oder vor Ort. Und mein Führungszeugnis ist vollkommen in Ordnung. Also wie gesagt meine Telekommunikation können die Strafbehörden ruhig ein ganzes Jahr speichern. Mir ist es viel wichtiger, dass die Strafverfolgungsbehörden mehr Möglichkeiten bekommen, gerade im Internet, Fälle, von Kinderpornographie, islam- fundamentalistische Terroristen sowie die rechten Terroristen, so vielleicht besser bei zu kommen. Wenn es dann auch noch eine EU- Zusammenarbeit gibt, sind so noch etliche andere Verbrechen besser zu lösen. Ich hoffe es wenigsten.
  5. #14

    Überwachungsstaat?

    Zitat von robinson1959 Beitrag anzeigen
    So zeigt einer nach dem anderen in der FDP, dass er nichts taugt. Unser Innenminister sollte hart bleiben, bei seiner Forderung! Denn wer nichts zu verbergen hat, braucht sich auch nicht fürchten!
    Ich glaube, Sie verkennen hier die Dimension dieser Forderungen
    Zitat von Spiegel Artikel
    Inhaltlich beharrt der Innenminister auf einer[b] anlasslosen[b], sechsmonatigen Speicherfrist für sämtliche Kommunikationsdaten, etwa von Rufnummern, Gesprächs- und Kurzmitteilungszeiten sowie Internetprotokoll-Adressen.
    Dem gegenüber steht ein Grundrecht :
    Artikel 10 Grundgesetz
    (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
    (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.

    Welches bereits folgendermaßen eingeschränkt ist:
    § 100a Strafprozessordnung
    (1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn
    1. bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen
    , ...
    3. die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre.

    Mit der Forderung schießt Innenminister Friedrich also weit über die bereits bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten heraus und verletzt en passant noch weiteres wichtiges Grundrecht:
    Die Unschuldsvermutung als die bedeutendste Regelung des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 28 GG )
  6. #15

    Na schön,

    Zitat von robinson1959 Beitrag anzeigen
    Bitte was wolle gerade Sie mit meinen Daten? Hier geht es darum, Telekommunikationsdaten sechs Monate zu speichern, für die Strafverfolgungsbehörden. Meine Anschrift und meine Telekommunikation kann jeder Zeit überwacht werden. Da habe ich nun wirklich keine Bedenken!...
    dann gehen Sie halt mit gutem Beispiel voran und reichen schon einmal pro forma Telefonnummer und Mailadresse bei der zuständigen Polizeidienststelle ein ...

    Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
    Benjamin Franklin
  7. #16

    Oh nein!!!

    Zitat von wiseguyno1 Beitrag anzeigen
    dann gehen Sie halt mit gutem Beispiel voran und reichen schon einmal pro forma Telefonnummer und Mailadresse bei der zuständigen Polizeidienststelle ein ...

    Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
    Benjamin Franklin
    Erstens muss ich nichts einreichen, da ich ein unbescholtener Bürger dieses Landes bin. Zweitens sehe ich nicht, dass ich meine Freiheit aufgebe, nur weil die Strafbehördenm meine Mail`s lesen, meine Mailadresse kennen und meine Telefonnummer. Zwei der
    Angeführten hat ja schon mein Finanzamt. Also was solls?
  8. #17

    Zitat von robinson1959 Beitrag anzeigen
    Erstens muss ich nichts einreichen, da ich ein unbescholtener Bürger dieses Landes bin. Zweitens sehe ich nicht, dass ich meine Freiheit aufgebe, nur weil die Strafbehördenm meine Mail`s lesen, meine Mailadresse kennen und meine Telefonnummer. Zwei der
    Angeführten hat ja schon mein Finanzamt. Also was solls?
    Dann ziehen sie mal in eine Kleinstadt und nutzen sie mal Mail als Hauptkommunikationsmittel. Sie würden sich schnell wunder.
  9. #18

    Kein Argument!

    Zitat von robinson1959 Beitrag anzeigen
    Erstens muss ich nichts einreichen, da ich ein unbescholtener Bürger dieses Landes bin. Zweitens sehe ich nicht, dass ich meine Freiheit aufgebe, nur weil die Strafbehördenm meine Mail`s lesen, meine Mailadresse kennen und meine Telefonnummer. Zwei der
    Angeführten hat ja schon mein Finanzamt. Also was solls?
    Ich bin auch unbescholten: Trotzdem möchte ich mein Grundrecht auf Post/Mail bzw. Fernmeldegeheimnis gewahrt wissen. Genau so verhält es sich mit der Unverletzlichkeit der Wohnung. Möchten Sie zB aus "Sicherheitsgründen" Kameras in Ihren vier Wänden?
    Wo ziehen Sie die Grenze?
  10. #19

    Wieso kein Argument?

    Zitat von wiseguyno1 Beitrag anzeigen
    Ich bin auch unbescholten: Trotzdem möchte ich mein Grundrecht auf Post/Mail bzw. Fernmeldegeheimnis gewahrt wissen. Genau so verhält es sich mit der Unverletzlichkeit der Wohnung. Möchten Sie zB aus "Sicherheitsgründen" Kameras in Ihren vier Wänden?
    Wo ziehen Sie die Grenze?

    Darum geht es. Und warum ich dafür bin, lesen Sie bitte in Nr.13

    Inhaltlich beharrt der Innenminister auf einer anlasslosen, sechsmonatigen Speicherfrist für sämtliche Kommunikationsdaten, etwa von Rufnummern, Gesprächs- und Kurzmitteilungszeiten sowie Internetprotokoll-Adressen. "Die Änderungen dienen nicht allein dem Zweck, die EU-Richtlinie umzusetzen", heißt es aus dem Innenministerium. "Wir wollen endlich auch den Erfordernissen der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden gerecht werden."

    Noch ist keine Rede davon, meine Wohnung zu überwachen!
    Daher sollten Sie, solche Äußerungen bleiben lassen.
    Und wenn Sie wissen wollen, wo für mich die Grenze ist, genau da was unser Innenminister mitteilt. Sollte eines Tages etwas anderes anstehen, kann man sich erneuert darüber unterhalten. Vielleicht wird eine längere Speicherfrist nötig. Selbst da hätte ich nichts dagegen!


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