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Streit über Vorratsdaten: Kritiker schlagen freiwilliges Speichern vor

Die EU überdenkt die vor vier Jahren verordnete Vorratsdatenspeicherung. Deutsche Kritiker legten jetzt einen Kompromissvorschlag vor: Er sieht ein verfassungsrechtlich unbedenkliches Vorgehen vor, das weniger nutzlos und schädlich wäre.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...715835,00.html
  1. #1

    Faulheit? Machtgier? Spannertum?

    Zitat von Artikel
    Am Wochenende hatte Ziercke davor gewarnt, dass sich 400 Islamisten in Deutschland befänden.]
    Und wenn man weiß, dass sie da sind, warum überwacht man sie nicht gezielt, statt alle Bürger zu belauschen und Resourcen zu verschwenden?

    Zitat von Artikel
    Den Zahlen der Anfang September vorgelegten BKA-Kriminalitätsstatistik lässt sich tatsächlich entnehmen, dass die Aufklärungsrate von Internetverbrechen abnimmt. Besonders gering fiel sie allerdings in den Jahren 2008 und 2009 aus - den Jahren, in denen in Deutschland das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft war.
    Damit wäre die Diskussion über Sinn und Zweck der Totalüberwachung eigentlich schon am Ende. Raus aus unseren Telefonen und unserem E-Mailverkehr, ihr Spanner!
  2. #2

    -_-

    Zitat von Zyklotron Beitrag anzeigen
    Und wenn man weiß, dass sie da sind, warum überwacht man sie nicht gezielt, statt alle Bürger zu belauschen und Resourcen zu verschwenden?
    Das ist die richtige Frage, wie sie auch schon hier treffend feststellten:

    Damit wäre die Diskussion über Sinn und Zweck der Totalüberwachung eigentlich schon am Ende. Raus aus unseren Telefonen und unserem E-Mailverkehr, ihr Spanner!
    Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Gerade hierzulande darf man auch mal misstrauisch dem Staate gegenüber sein, in Ost wie West.
  3. #3

    Vorratsdatenspeicherung und Google

    Ich finde es besonders putzig, dass unsere Regierung es für nötig hält, zu dokumentieren, mit wem ich telefoniere und welche Internetseiten ich aufrufe, aber gleichzeitig gegen Google Street View Gift und Galle spuckt.
  4. #4

    Titel verweigert

    Zitat von fridericus1 Beitrag anzeigen
    Ich finde es besonders putzig, dass unsere Regierung es für nötig hält, zu dokumentieren, mit wem ich telefoniere und welche Internetseiten ich aufrufe, aber gleichzeitig gegen Google Street View Gift und Galle spuckt.
    Der Hype um Street View soll doch genau davon ablenken.
  5. #5

    EU-Stasi-Methoden

    Ich empfehle dem "Bundesminister für Staatssicherheit", ein Gesetz für die Abschaffung der Briefkästen zu erlassen. Briefe müssen unter Vorlage des Personalausweises am Schalter auf dem Postamt offen eingeliefert werden, Absender, Empfänger, Größe und Gewicht sind durch den Postbeamten zu erfassen. Stehen Absender oder Empfänger auf einer "Gefährderliste", so hat der Postbeamte den Brief zu kopieren und die Kopie den Ermittelungsbehörden zu übergeben.

    Natürlich würde vorstehender Vorschlag sofort vom Verfassungsgericht kassiert, wobei gleiches auch für die Internetüberwachung in jeder Form gelten sollte. Wer böses im Schilde führt, wird seine Daten sowieso verschleiern
  6. #6

    selber speichern - backup sichern

    ich speichere grundsätzlich alle Webzugriffe über einen proxy(server) - sollte es zu einer Nachweissituation kommen kann ich zumindest nachschauen was, wann, wie, wo, war ..

    Ob ein solches Log vor Gericht bestand hat ist natürlich fragwürdig - andererseits - in dubio pro reo.
  7. #7

    Gerichtlicher Beschluss muss vorraussetzung sein!

    Im Rahmen von bereits praktizierten Ermittlungsmethoden sollte es doch wohl ausreichen, wenn die Polizei und Verfassungsorgane die Kommunikationsüberwachung gerichtlich Anfordern können. Ohne Verdachtsmoment persönliche Daten zur Strafverfolgung/-vereitlung speichern machen freie Rechtsstaaten nicht (wenn die BRD oder EU überhaupt Wert auf diesen Titel legt)
    Die Gefahr dass wichtige Informationen übersehen werden, weil Gelder umverteilt und Ermittlungspersonal mit nutzlosen Datenfluten überschwemmt werden ist wesentlich Größer als die Chance eine Straftat zu vereiteln, denn wenn die Gefahr der Überwachung der Kommunikation zum Standard wird, dann werden es auch die mannigfaltigen Methoden sich dieser Überwachung zu entziehen.
    Es gibt Insekten, welche sich im Laufe der Evolution dem Aussehen gefährlicher/giftiger Insekten angeglichen haben um sich vor Fressfeinden zu schützen, dass Funktioniert aber nur solange die Chance ein echtes Insekt zu erwischen für die Fressfeinde größer ist als ein falsches Insekt. Das selbe Prinzip gilt für Verbrechensbekämpfung. Ermittlungsmethoden bei denen die Chance größer ist sich mit einem unschuldigen Bürger zu befassen, als mit einem schuldigen schützen nur die Schuldigen und nicht die Unschuldigen.
  8. #8

    Reaktionen in anderen europäischen Ländern

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die EU überdenkt die vor vier Jahren verordnete Vorratsdatenspeicherung. Deutsche Kritiker legten jetzt einen Kompromissvorschlag vor: Er sieht ein verfassungsrechtlich unbedenkliches Vorgehen vor, das weniger nutzlos und schädlich wäre.

    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...715835,00.html
    Warum erfährt man nur in seltensten Ausnahmefällen, wie die Reaktionen unserer Mit-Europäer sind, bezüglich der Verordnungen und Beschlüsse, die aus Brüssel kommen.
    Die Presse hierzulande veröffentlicht kritiklos nur die offiziellen Verlautbarungen der EU - die Stimmen anderer EU-Bürger zu den jeweiligen Themen bleiben unerwähnt.
    Umstrittenes soll auf diese Weise klein gehalten werden - die Vielsprachigkeit der Europäer verhindert die Kommunikation untereinander. So wird verhindert, dass sich eine Bewegung bildet, die der diktatorischen EU-Krake ein Ende setzt.
  9. #9

    Vorratsdatenspeicherung ist nicht schlichtweg verfassungswidrig

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Die EU überdenkt die vor vier Jahren verordnete Vorratsdatenspeicherung. http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...715835,00.html
    Wieso soll es einen Unterschied machen, ob ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sich auf eine Richtlinie stützt oder nicht? So oder so muss der deutsche Gesetzgeber sich entscheiden, ob er ein neues Gesetz will - und wenn ja, muss es verfassungskonform sein. Wenn auf der Ebene der EU die besagte Richtlinie zurückgezogen würde, hätte das allenfalls den Vorteil, dass sich niemand mehr darauf berufen könnte, man müsse erst die neue - modifizierte - Richtlinie abwarten.

    Die Fronten in dieser Auseinandersetzung sind ja hinreichend klar. Die Gegner (allen voran die Justizministerin) wollen überhaupt keine Datenspeicherung. Nur, wenn sie sich dabei auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stützen, zeigt es, dass sie dieses nicht gelesen haben.

    Als Argument für eine Totalblockade taugt das Urteil eben nicht. Das Gericht ist nämlich keineswegs der Auffassung, Vorratsdatenspeicherung sei schlechthin mit dem Grundgesetz unvereinbar. Die Ausführungen des Gerichts zu dieser Frage sind insgesamt viel, viel differenzierter, als die Kritiker es uns weismachen wollen.

    Interessanter noch für die aktuelle Debatte sind die konkreten Ausführungen des Gerichts zur Speicherung von und Auskunft über IP-Adressen, nachzulesen unter Rdnr. 254 ff der Urteilsbegründung.

    Hier im Wortlaut:

    Rdnr. 254
    4. Weniger strenge verfassungsrechtliche Maßgaben gelten für eine nur mittelbare Verwendung der vorsorglich gespeicherten Daten in Form von behördlichen Auskunftsansprüchen gegenüber den Diensteanbietern hinsichtlich der Anschlussinhaber bestimmter IP-Adressen, die diese unter Nutzung der vorgehaltenen Daten zu ermitteln haben. Die Schaffung von solchen Auskunftsansprüchen ist unabhängig von begrenzenden Rechtsgüter- oder Straftatenkatalogen insgesamt weitergehend zulässig als die Abfrage und Verwendung der Telekommunikationsverkehrsdaten selbst.

    Rdnr. 255
    a) Für Auskünfte über die Inhaber bestimmter IP-Adressen, für deren Ermittlung auf vorsorglich gespeicherte Telekommunikationsverkehrsdaten zurückgegriffen werden muss, müssen nicht von Verfassungs wegen die sonst für die Verwendung solcher Daten geltenden besonders strengen Voraussetzungen gegeben sein.


    ------------

    Es ist schon bemerkenswert, dass auch angesichts der sehr detaillierten Vorgaben des Gerichts, wie ein verfassungskonformes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auszusehen habe, es unsere Regierung nicht schafft, wenigstens zum Teilproblem 'Auskunft über IP-Adressen' ein Gesetz so zu formulieren, dass es vor dem deutschen Verfassungsgericht Bestand haben würde. Das ist schon mehr als Blockade; das ist schon fast Regierungsunfähigkeit.








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