Die britische Regierungskoalition steht vor der Zerreißprobe.*Vizepremier Nick Clegg wendet sich offen gegen Premier Cameron, Gerüchte über Ministerrücktritte machen die Runde. Grund dafür ist Camerons Veto gegen die Änderungen am EU-Vertrag, das Großbritannien in Europa weitgehend isoliert hat.
http://www.spiegel.de/politik/auslan...803028,00.html
Bezgl. Ihres Einwandes hier das letzte Urteil.
Schuldenkrise: Verfassungsgericht bestätigt Euro-Hilfen | Politik | ZEIT ONLINE
Jetzt haben sie in dieser Diskussion schon so oft 'Nichtbeistands-Klausel' geschrieben, sehen aber wohl nicht dass diese mitnichten aufgehoben werden sollte.
Zudem ist die Interpretation dieser Klausel gar nicht so eindeutig. Sie schließt zwar eine Haftung (Pflicht) aus, verbietet aber nicht zwangsläufig freiwillige Bürgschaften.
Cameron hat weder eine Vertragsänderung bzgl. der NB-Klausel verhindert (weil diese nicht zur Abstimmung stand), noch kann er die bilateralen Übereinkünfte bzgl. Haushaltsdisziplin und Sanktionierung aufhalten.
Für das Veto muss niemand dankbar sein, da es nichts gebracht und auch nichts verhindert hat. Cameron hat gepokert: zukünftige Sonderregelungen für die City waren der Einsatz und den hat er mit einem Ramschblatt verloren. Mehr war nicht!
Die Nichtbeistands-Klausel schließt das Eintreten für die Schulden eines anderen Landes aus. Da wird nicht zwischen Dürfen und Müssen unterschieden.
Eine Pleite Griechenlands stellt keine Gefahr für den Wert des Euro dar. Gefährdet sind lediglich die Hilfsgelder. Daher sollten sie auch nicht ausgezahlt werden.
Deutschland profitiert sogar von der Krise der Randstaaten weil große Finanzinvestoren ihr Geld aus diesen Ländern abziehen und in sichere Deutsche Staatsanleihen stecken. Noch nie konnte sich Deutschland so günstig refinanzieren.
Niemand hat etwas gegen bilaterale Verträge solange sie nicht den Verträgen von Maastricht und Lissabon widersprechen. Darauf wird die britische Regierung nun genauestens achten.
Er hat verhindert dass die Euro-Zone künftig die Finanzmärkte regulieren kann. Das war entscheidend.
Lissabon ist kein komplett neuer Vertrag, sondern eine Erweiterung der Vorgängerversion. Bis auf den Gliederungspunkt hat sich an der betreffenden Klausel nichts geändert. Interstaatliche Kredite oder Bürgschaften sind dadurch aber nicht ausgeschlossen worden, nur die Haftungsverpflichtung.
Aber das war ja noch nicht einmal Inhalt des Änderungsantrags und auch nicht der angekündigten bil. Verträge.
Hat er das? Dazu hätte ich dann gerne eine Quellenangabe.Er hat verhindert dass die Euro-Zone künftig die Finanzmärkte regulieren kann. Das war entscheidend.
Aber selbst wenn, was wäre daran denn schlecht? Präventive Steuerungsmaßnahmen (Tobin-Steuer, Eigenkapitalquote, {Trennung v. Investment- und Privatgeschäft, Regularien gegen Boni durch windfall profits}) sind marktgerechte Eingriffe und treffen alle Marktsubjekte gleichermaßen. Der bail-out von too-big-to-fail Instituten ist es nicht.
Die Sozialisierung des unternehmerischen Risikos ist eine marktwirtschaftliche Sünde. Eigentlich hätte die Krise zur Marktbereinigung führen müssen, konnte sie aber nicht, da die Wohlfahrtskosten höher gewesen wären als ohne den staatlichen Eingriff in den Markt.
Das selbe gilt für der Krise 2. Akt. Griechenland & Co. sind so pleite wie eh und je, jedenfalls nicht irgendwie Richtung grünem Zweig unterwegs oder gar gerettet. Geholfen wurde primär den Gläubigern.