Streik in Frankfurt und Berlin: Lufthansa streicht rund 200 Flüge

DPADer zweite Streiktag der Lufthansa-Flugbegleiter hat in Frankfurt und Berlin begonnen, am Mittag geht es in München weiter. Die größte deutsche Fluglinie musste vor allem Kurz- und Mittelstreckenflüge streichen. Unternehmen wie Passagiere sind diesmal jedoch besser gewappnet.

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/...853741,00.html
  1. #90

    Zitat von magenbitter Beitrag anzeigen
    Was wollen Sie mir damit sagen? Es ist doch klar, warum die LH die Dienstleistung nicht erbringen kann, oder?
    Ja, weil sie einen Streik der Gewerkschaften nicht abgewendet hat. Ganz einfach.
    Da brauchen wir jetzt doch keine juristische Haarspalterei betreiben.
    Mit Haarspalterei hat das nicht das Geringste zu tun. Die Lufthansa ist für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich und hat dafür zu sorgen, das sie erbracht wird. Dazu gehört auch die Abwendung eines Streiks.
    Außerdem gab es doch heute angeblich eine Zeitungsanzeige: "Wir sind die Lufthansa" unter einem Bild von Flugbegleitern - und genau diese sind in der FB-Gewerkschaft. Sie können mir noch folgen?
    Nein, sorry, da kann ich Ihnen nicht mehr folgen. Wer mit Zeitungsannoncen in diesem Zusammenhang argumentiert, der hat die rechtliche Situation nicht erkannt.
    Wenn Sie Ihr Auto in die Werkstatt zur Reparatur bringen, es am vereinbarten Termin wieder abholen wollen und der Werkstattleiter mit der Ausrede kommt, dass sein Azubi erkrankt ist, wer ist dann wohl für die Nichteinhaltung des Vertrages verantwortlich, der Azubi oder der Werkstattleiter, dem Sie den Reparaturauftrag gegeben haben? Was glauben Sie?
  2. #91

    Zitat von Bob Andrews Beitrag anzeigen
    Schließen die Leute einen Vertrag mit der Lufthansa oder Der FB-Gewerkschaft ab? Wer hat also für das Erbringen der Dienstleistung zu sorgen?
    Und LH ist kein Automat, sondern eine Gesellschaft mit Mitarbeitern, ohne die der Betrieb nicht läuft.

    Und wenn gestreikt wird, egal ob bei den Stadtwerken, der Post, den Vorfeldarbeitern oder bei wem auch immer, hilft der ständige Hinweis nichts, wer die Dienstleistung zu erbringen hat.

    Klagen Sie gegen den "Dienstleistungserbringer", aber denken Sie an die höchstrichterliche Rechtsprechung zu dem Thema.
  3. #92

    Zitat von Bob Andrews Beitrag anzeigen
    Ja, weil sie einen Streik der Gewerkschaften nicht abgewendet hat. ....
    ..
    Die Lufthansa ist für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich und hat dafür zu sorgen, das sie erbracht wird. Dazu gehört auch die Abwendung eines Streiks.....
    Ihre Rechtsauffassung würde bei einer Klage vom Tisch gewischt werden.

    Streikrecht heißt das Zauberwort.
  4. #93

    Laut Ihrer Antwort...

    Zitat von magenbitter Beitrag anzeigen
    Ich (und die betroffenen Passagiere im Allgemeinen) müssen sich damit auch nicht auseinandersetzen. Oder arbeiten Sie sich in die Details der Arbeitsbedingungen anderer Branchen ein - so zum Zeitvertreib? Die Leute bezahlen (bei der LH i.d.R. nicht wenig) für eine Dienstleistung und können diese nun, aufgrund des Streiks, nicht oder nur verspätet in Anspruch nehmen. Vielen entsteht dadurch neben der verlorenen Zeit auch finanzieller Schaden, der von niemandem ersetzt wird. Das Argument, man hätte sich vorbereiten können, zieht nicht: erstens sind 6 Stunden da zu wenig, zum anderen lässt einen die LH ja nicht aufgrund einer Streikdrohung das Ticket stornieren und zahlt das Geld zurück (außer man hat von vorne herein ein solches Ticket), sondern erst, wenn der Flug tatsächlich gestrichen wurde. Der Ärger ist also verständlich, auch wenn sich manche im Ton vergreifen oder nicht sehr sinnvolle Forderungen nach Entlassung oder Flügen ohne Flugbegleiter stellen.
    Der Ärger wird meiner Meinung nach noch durch das arrogante Verhalten von Gewerkschaftssprechern vergrößert, die sich großmundig damit brüsten und sich darüber freuen, welches Chaos sie doch angerichtet haben und wieviele Flüge ausgefallen sind. Das ist ein respektloses Verhalten gegenüber den betroffenen Passagieren, von denen man erwartet, dass sie hinterher das Gehalt der FB finanzieren sollen - und damit indirekt auch das der Gewerkschaftsfunktionäre.
    ...auf meinen Post sind Sie doch gar nicht betroffen.

    Was ist also das Problem?
  5. #94

    Zitat von Hans58 Beitrag anzeigen
    Ihre Rechtsauffassung würde bei einer Klage vom Tisch gewischt werden.

    Streikrecht heißt das Zauberwort.
    Das habe ich durchaus verfolgt, auch wenn ich das Urteil für eine glatte Rechtsbeugung halte. Aber das ist nur meine persönliche Ansicht.

    Wie kann man einen Streik mit höherer Gewalt gleichsetzen? Das kann ich vieleicht noch bei Unternehmen nachvollziehen, die vom Streik selbst gar nicht unmittelbar betroffen sind (wenn z.B. auf Grund von Streiks von Transportunternehmen ein Auftrag nicht schnell genug bearbeitet werden konnte), aber nicht bei Unternehmen, die selbst eine Tarifpartei darstellen. Ich müsste mich aber nochmal mit der Einzelbegründung auseinandersetzen. Möglicherweise war es ja so, dass es sich um einen Unternehmensübergreifenden Streik handelte und das bestreikte Unternehmen nur Teil eines Arbeitgeberverbandes war, der stellvertretend die Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft führte. Dann wäre eine Begründung, dass der Streik ausserhalb des Einflußbereiches des Unternehmens begründet ist, noch nachvollziehbar. Bei der Lufthansa und dem UFO Streik sehe ich das dagegen keineswegs.