Forum: Blogs
Streik in Frankfurt und Berlin: Lufthansa streicht rund 200 Flüge
DPADer zweite Streiktag der Lufthansa-Flugbegleiter hat in Frankfurt und Berlin begonnen, am Mittag geht es in München weiter. Die größte deutsche Fluglinie musste vor allem Kurz- und Mittelstreckenflüge streichen. Unternehmen wie Passagiere sind diesmal jedoch besser gewappnet.
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/...853741,00.html
- #90 04.09.2012 15:41 von
Ja, weil sie einen Streik der Gewerkschaften nicht abgewendet hat. Ganz einfach.
Mit Haarspalterei hat das nicht das Geringste zu tun. Die Lufthansa ist für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich und hat dafür zu sorgen, das sie erbracht wird. Dazu gehört auch die Abwendung eines Streiks.Da brauchen wir jetzt doch keine juristische Haarspalterei betreiben.
Nein, sorry, da kann ich Ihnen nicht mehr folgen. Wer mit Zeitungsannoncen in diesem Zusammenhang argumentiert, der hat die rechtliche Situation nicht erkannt.Außerdem gab es doch heute angeblich eine Zeitungsanzeige: "Wir sind die Lufthansa" unter einem Bild von Flugbegleitern - und genau diese sind in der FB-Gewerkschaft. Sie können mir noch folgen?
Wenn Sie Ihr Auto in die Werkstatt zur Reparatur bringen, es am vereinbarten Termin wieder abholen wollen und der Werkstattleiter mit der Ausrede kommt, dass sein Azubi erkrankt ist, wer ist dann wohl für die Nichteinhaltung des Vertrages verantwortlich, der Azubi oder der Werkstattleiter, dem Sie den Reparaturauftrag gegeben haben? Was glauben Sie? - #91 04.09.2012 16:35 von
Und LH ist kein Automat, sondern eine Gesellschaft mit Mitarbeitern, ohne die der Betrieb nicht läuft.
Und wenn gestreikt wird, egal ob bei den Stadtwerken, der Post, den Vorfeldarbeitern oder bei wem auch immer, hilft der ständige Hinweis nichts, wer die Dienstleistung zu erbringen hat.
Klagen Sie gegen den "Dienstleistungserbringer", aber denken Sie an die höchstrichterliche Rechtsprechung zu dem Thema. - #92 04.09.2012 16:37 von
- #93 04.09.2012 20:12 von
- #94 05.09.2012 10:43 von
Das habe ich durchaus verfolgt, auch wenn ich das Urteil für eine glatte Rechtsbeugung halte. Aber das ist nur meine persönliche Ansicht.
Wie kann man einen Streik mit höherer Gewalt gleichsetzen? Das kann ich vieleicht noch bei Unternehmen nachvollziehen, die vom Streik selbst gar nicht unmittelbar betroffen sind (wenn z.B. auf Grund von Streiks von Transportunternehmen ein Auftrag nicht schnell genug bearbeitet werden konnte), aber nicht bei Unternehmen, die selbst eine Tarifpartei darstellen. Ich müsste mich aber nochmal mit der Einzelbegründung auseinandersetzen. Möglicherweise war es ja so, dass es sich um einen Unternehmensübergreifenden Streik handelte und das bestreikte Unternehmen nur Teil eines Arbeitgeberverbandes war, der stellvertretend die Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft führte. Dann wäre eine Begründung, dass der Streik ausserhalb des Einflußbereiches des Unternehmens begründet ist, noch nachvollziehbar. Bei der Lufthansa und dem UFO Streik sehe ich das dagegen keineswegs.
Die aktuellen Top-Themen

Antworten / Zitieren

