Wurde denn Material ohne Zustimmung gesendet, oder wo liegt das Problem.
Und warum ist das erst jetzt nach 10 Jahren entschieden worden?
SPIEGEL ONLINEFür das "Bimmel-Bingo" klingelte "TV-Praktikant" Elton bei "TV total" nachts unbescholtene Bürger aus dem Bett und freute sich über aggressive Reaktionen. Die Medienaufsicht sah darin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Nun muss ProSieben 75.000 Euro zahlen.
http://www.spiegel.de/kultur/tv/0,1518,834768,00.html
Wurde denn Material ohne Zustimmung gesendet, oder wo liegt das Problem.
Und warum ist das erst jetzt nach 10 Jahren entschieden worden?
Ich fands echt witzig und war traurig als es abgesetzt wurde.
Kann das ganze nur teilnweise nachvollziehen. Zum einen bleibt im dunkeln, warum sich die Entscheidungsfinung sich so gezogen hat. Zum anderen wirkt eine Bestraffung von der Medienanstallt Berlin-Brandenburg übertrieben, ich hätte es verstanden, wenn die Betroffenen selbst gegen die Verlezung ihrer Persöhnlichkeit vorgegangen währen.
Anscheinend handelt es sich um ein Verfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit das in zunächst letzter Instanz vom Bundesverwaltungsgericht entschieden wurde. Zuvor muss das Verwaltungsgericht und das entsprechende nächstinstanzliche Verwaltungsgericht (z.B. Verwaltungsgerichtshof oder Oberverwaltungsgericht) mit der Sache befasst gewesen sein. Bereits in der 1. Instanz dauert das Verfahren im schnellsten Fall 1 Jahr (mal abgesehen von sog. Eilverfahren). Berücksichtigt man nun, dass auch die beiden nächsten Instanzen entschieden haben, können, die Rechtsmittelfristen und etwaige Vertagungen hinzugerechnet, schnell 10 Jahre zusammen kommen.
Beste Grüße aus Bonn
Gerechtfertigt.
Überrascht mich auch ehrlich, ich dachte bisher immer das die Gesendeten Aufnahmen immer mit, wenn vielleicht auch erst nachträglicher (um bei Aufnahme den gewünschten echten Überraschungseffekt zu erzielen), Einverständniserklärung einhergehen.
Es ohne Einverständnis oder sogar bei vorliegendem Widerspruch zu senden rechtfertigt eigentlich ein richtige Strafe (nur auf den Gewinn aus der Sache zu verzichten ist IMHO nicht genug, das ganze muss einen Verlust nach sich ziehen)
Das Eine hat mit dem Anderen nun doch nichts zu tun.
Stefan Raab wegen «Bimmel-Bingo» verklagt: Entertainer muss Schmerzensgeld zahlen - netzeitung.de
Ganz Ihrer Meinung ... und es erinnert mich an weitere, gerichtskundige Untaten Raabs.
Da er u.a. damit berühmt geworden ist, ist er für mich keine Person, die an meiner Tür klopfen sollte, um eine Schüssel Reis zu bekommen.
Mit Rücksichtslosigkeit Geld zu verdienen, ist asozial per definitionem.
Aber unserer infantilen "Spaßgesellschaft" á la Raab bzw. Alles-muss-für-mich-klickbar-sein-total-Konsumenten ist ja kein Opfer zuviel - WENN es andere sind, die für den Spaß "zahlen".
Im Übrigen meint ein Forist oben: Die Betroffenen hätten alle selbst klagen müssen / sollen. Hätte das einer gewagt, wäre er von Raabs Marketing veröffentlicht und nieder gemacht worden. Außerdem: Was ist dem deutschen Richter die Nachtruhe wert? 200,00 € .... wenn's hoch kommt. Samt Anwaltkosten sind das 400 €. Da rümpft Raab doch nicht einmal die Nase dafür, weißte, ey? Klaro. Affengeil. Wattehasteduda ... Sammelklage gibt es für Bürger in Deutschland nicht, nur für anerkannte Vereine.
Nee, genausowenig wie man Intel mit ingesamt ca. 2 Milliarden Strafe wg. jahrelanger AMD- und Kundenverarschung beikommt, Google mit 100.000 € (in Frankreich) wegen Einscannen von Emails per Google-Streetviewcars ("Versehen!") oder Microsoft mit ca. 570 Mio. € wegen Marktstörung, kommt man einem Raab mit 75.000 € nahe. Den und die stört, wenn überhaupt!, nur die Negativ-Publicity.