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Strafe für "TV total": 75.000 Euro Strafe für "Bimmel Bingo"

SPIEGEL ONLINEFür das "Bimmel-Bingo" klingelte "TV-Praktikant" Elton bei "TV total" nachts unbescholtene Bürger aus dem Bett und freute sich über aggressive Reaktionen. Die Medienaufsicht sah darin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Nun muss ProSieben 75.000 Euro zahlen.

http://www.spiegel.de/kultur/tv/0,1518,834768,00.html
  1. #10

    Witzig?

    @xbooomx: "Ich fands echt witzig und war traurig als es abgesetzt wurde." ==== Einmal mehr beweisen Sie: Über Geschmack läßt sich nicht streiten. Mich würde interessieren, wie witzig Sie den Driss noch fänden, wenn man Sie aus dem Bett geklingelt hätte. Mir wäre jedenfalls das Lachen vergangen und ich hätte auch sofort Grün-Weiß-Köln gerufen - mindestens.
  2. #11

    optional

    "Für das "Bimmel-Bingo" klingelte "TV-Praktikant" Elton bei "TV total" nachts unbescholtene Bürger aus dem Bett und freute sich über aggressive Reaktionen."

    Hat das auch schon mal jemand bei Herrn Raabs Wohnstätte gemacht?
  3. #12

    interessant?

    Zitat von raven_wolf Beitrag anzeigen
    man braucht also 10 jahre für 1 verfahren
    Ich finde es interessant, dass diese Prolls die Zeit der Gerichte vergeuden dürfen. Ein paar Monate Knast für den Täter und Anstifter als letzte Option wären angebracht, mehrfache Ruhestörung, Verletzung der Persönlichkeitsrechte und die Geldstrafe verzehnfachen und personalisieren.
  4. #13

    75000 €

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Für das "Bimmel-Bingo" klingelte "TV-Praktikant" Elton bei "TV total" nachts unbescholtene Bürger aus dem Bett und freute sich über aggressive Reaktionen. Die Medienaufsicht sah darin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Nun muss ProSieben 75.000 Euro zahlen.

    ProSieben muss Stafe für "TV Total"-Spiel "Bimmel-Bingo" zahlen. - SPIEGEL ONLINE
    als Strafe für den PrivatSender sind wohl eher als lächerlich zu bezeichnen. Soviel kostet alleine der Wagen vom Chef im Jahr.

    Und das nach 10 Jahren prozessieren....

    Und ich gehe wohl auch nicht fehl in der Annahme das die 75000€ wohl nicht an die Opfer solcher dämlicher Spielchen gehen, sondern an staatliche Stellen die für die Ahndung wie gesagt 10 Jahre brauchen.
    Das ist ja noch viel dämlicher....
  5. #14

    Zitat von MKasp Beitrag anzeigen
    Außerdem: Was ist dem deutschen Richter die Nachtruhe wert? 200,00 € .... wenn's hoch kommt.
    Da muss ich aber sagen: Für 200,00 € dürfen Sie gerne einmalig meine Nachtruhe stören :)


    Dachte halt immer das liefe so ab das die überraschend stören (damit die Überraschte Reaktion auch echt ist), danach aber die Sendeerlaubnis einholen oder das Material eben nicht nutzen. Ohne Einwilligung zu senden ist eine Sauerei.
    Zitat von Ex-Kölner Beitrag anzeigen
    @xbooomx: "Ich fands echt witzig und war traurig als es abgesetzt wurde." ==== Einmal mehr beweisen Sie: Über Geschmack läßt sich nicht streiten. Mich würde interessieren, wie witzig Sie den Driss noch fänden, wenn man Sie aus dem Bett geklingelt hätte. Mir wäre jedenfalls das Lachen vergangen und ich hätte auch sofort Grün-Weiß-Köln gerufen - mindestens.
    Das halte ich jetzt auch für extrem übertrieben. Mein Gottchen, das sind einmalig ein paar Stunden schlaf. Solange das dann nicht ohne Einverständnis gesendet wird würde ich mir über so eine Lappalie wirklich keine Gedanken machen. Da würde ich 50€ Entschuldigungsprämie schon für ein spitzengeschäft halten
  6. #15

    Und warum ist das erst jetzt nach 10 Jahren entschieden worden?[/QUOTE]

    Das Verfahren lag recht lange beim zuständigen OVG Berlin-Brandenburg und war zwischenzeitlich auch beim BVerfG, welches aber von einer Unzulässigkeit der Beschwerde ausging. Der 6. Senat des BVerwG hat dann gestern letztlich insb. die Frage zu beurteilen gehabt, ob die entsprechende Ermächtigungsgrundlage für die Abschöpfung der Werbeeinnahmen gegen Bundesrecht verstößt. Das haben die Richter mit guten Argumenten verneint.
    Der Streitwert wurde übrigens auf 80.000 Euro festgesetzt - die übrigen Kosten dürften dürften angesichts der langen Verfahrensdauer und der Mandatierung einer namhaften Großkanzlei (Stundensatz etwa 600 Euro) ebenfalls erheblich sein.








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