Forum


 

Strafe für Beleidigung: "Blöde Kuh" kostet Ratsherr 1200 Euro

Er ist für sein loses Mundwerk bekannt, nun muss ein Ratsherr aus dem Harz dafür blechen: Er beschimpfte eine Jugendpflegerin als "blöde Kuh" und muss dafür 1200 Euro zahlen. Dabei war diese Äußerung noch recht harmlos, verglichen mit seinen bisherigen Entgleisungen.

http://www.spiegel.de/panorama/gesel...833275,00.html
  1. #1

    Sancta Justitia

    Es ist schon seltsam. Ein normaler Mensch wird von der Staatsanwaltschaft auf den Weg der Privatklage verwiesen, wenn der von ihm angezeigte ihn nicht nur beleidigt hat, sondern eine schwere Sachbeschädigung oder Körperverletzung begangen hat.

    But some animals are more equal than the others. Bei bestimmten Leuten greift die Justiz wegen nichts hart durch.
  2. #2

    Some animals...

    Zitat von eigene_meinung Beitrag anzeigen
    Es ist schon seltsam. Ein normaler Mensch wird von der Staatsanwaltschaft auf den Weg der Privatklage verwiesen, wenn der von ihm angezeigte ihn nicht nur beleidigt hat, sondern eine schwere Sachbeschädigung oder Körperverletzung begangen hat.

    But some animals are more equal than the others. Bei bestimmten Leuten greift die Justiz wegen nichts hart durch.
    Es gibt aber auch in der Politik Unterschiede.

    So konnte Innenminister Jäger (NRW) die Mitglieder von Pro NRW ungestraft als "Nazis in Nadelstreifen" bezeichnen. Das war in den Augen der Staatsanwaltschaft mit der politischen Meinungsfreiheit gedeckt. Gleiches gilt für den Ausdruck "Vorfeldorganisation des rechten Terrors", mit dem Kreistagsabgeordnete von Recklinghausen die Pro-Bewegung bedachten - schriftlich!

    Ein Mitglied von Pro NRW nannte nun den Herrn Volker Beck, der sich an einer rechtswidrigen Blockade beteiligte, "Müslinazi" sowie "Gauleiter" und sprach angesichts der gewaltsamen Gegendemonstranten von "grüner SA".

    Dafür erhielt er einen Strafbefehl über 5400 Euro wegen Beleidigung.
  3. #3

    Naja,....

    Zitat von eigene_meinung Beitrag anzeigen
    Es ist schon seltsam. Ein normaler Mensch wird von der Staatsanwaltschaft auf den Weg der Privatklage verwiesen, wenn der von ihm angezeigte ihn nicht nur beleidigt hat, sondern eine schwere Sachbeschädigung oder Körperverletzung begangen hat.
    ... es ist schon ein Unterschied, ob ein Mandatsträger im Rahmen von Tätigkeiten für sein Mandat jemanden beleidigt oder ob ein anchbar mit dem anderen in Streit gerät
  4. #4

    Wär ja auch noch schöner..

    Zitat von Revisor Beitrag anzeigen
    Es gibt aber auch in der Politik Unterschiede.

    So konnte Innenminister Jäger (NRW) die Mitglieder von Pro NRW ungestraft als "Nazis in Nadelstreifen" bezeichnen. Das war in den Augen der Staatsanwaltschaft mit der politischen ......
    Da sagen/schreiben ein Innenminister und andere Politiker mal die Wahrheit und soll dafür auch noch bestraft werden?
  5. #5

    Bodenloser Unsinn

    "Dumme Kuh" ist eine Formalbeleidigung, In der Tat bewerten aber Gerichte Aussagen verschiedener Menschen unterschiedlich: Wer sich in den öffentlichen Meinungskampf begibt, muss mehr ertragen als eine Jugendpflegerin, die ihrer Arbeit nachgeht. Das ist nachvollziehbar.

    Wenn man einen unbescholtenen Bankmitarbeiter in diesem Forum ungestraft einen "Gauner in Nadelstreifen" nennen darf, dann ist "Nazi in Nadelstreifen" eher noch milde, denn "Nazi" ist ja eine Tatsachenbehauptung, die der Nachprüfung offensteht, während "Gauner" bei einem nicht vorbestraften schlicht eine Beleidigung ist.

    Ich habe übrigens selbst ein Gerichtsverfahren als Gemeindevertreter gegen mich erlebt. Allerdings urteilte der Richter, meine Äußerungen lägen "fern jedes Unterlassungsanspruches".

    Ich rate den Menschen zu mehr Gelassenheit: "Mit Verlaub, Herr Präsident, sie sind ein Arschloch" ist längst ein Klassiker. Vielleicht sollte man die eine oder andere heftige Äußerung etwas gelassener nehmen. Unsere Gerichte haben besseres zu tun.
  6. #6

    Zitat von eigene_meinung Beitrag anzeigen
    Es ist schon seltsam. Ein normaler Mensch wird von der Staatsanwaltschaft auf den Weg der Privatklage verwiesen, wenn der von ihm angezeigte ihn nicht nur beleidigt hat, sondern eine schwere Sachbeschädigung oder Körperverletzung begangen hat.

    But some animals are more equal than the others. Bei bestimmten Leuten greift die Justiz wegen nichts hart durch.
    Das ist juristisch falsch, wahrscheinlich wissen sie das auch. Beleidigung und einfache Körperverletzung sind Antragsdelikte, die der Staatsanwalt nur dann ohne Strafantrag verfolgt, wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Wird aber Strafantrag gestellt, dann muss die Staatsanwaltschaft ermitteln. Ihr Beitrag ist also Blödsinn.

    Der SPON-Beitrag enthält keinerlei Informationen darüber, ob die Jugendpflegerin Strafantrag gestellt hat, oder von Amts wegen ermittelt wurde. Sie schreiben nicht nur Unfug, sie spekulieren auch. Warum werde ich das Gefühl nicht los, dass es hier einigen um einen Whitewash brauner Horden geht?
  7. #7

    Kindergarten ...

    Grundsätzlich sollte es nicht mehr "strafbar" sein eine andere Person mit einem Schimpfwort zu beleidigen. Ist doch Kinderkram, und nur dazu da um Polizisten etc. eine einfache Möglichkeit zu geben Personen zu bestrafen lassen.


TOP



TOP