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Steuerhinterziehung im Internet: Amazon-Händler entkommen Finanzamt

REUTERSEs sollte der ganz große Schlag gegen Online-Steuerhinterzieher werden. Doch der Vorstoß der niedersächsischen Behörden ging offenbar zu weit. Amazon klagte gegen eine umfassende Überprüfung seiner Händler und gewann - zumindest in erster Instanz.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,817847,00.html
  1. #50

    Zitat von Raili-Berlin Beitrag anzeigen
    Man man man, wenn ein sogenannter "Powerseller" 10.000 Stück von einer Ware über Ebay/Amazon verkauft, dann hat er den Verkauf abgeschlossen und den Gewinn zu versteuern. Seine Preiskalkulation sollte ja die abzuführenden Steuern beinhalten.
    Und diese Begründungen schreien echt zum Himmel. Es wird wie ein 3-jährigen Junge argumentiert, der die Sandburg von ner Gruppe Kinder zerstört hat, nur weil die ihn nicht mitspielen haben lassen.
    Zitat von stiffmaster1976 Beitrag anzeigen
    Erst ein schlechter Vergleich und dann ein Haufen Alibi - Argumente.

    Der Arbeitnehmer dem die Steuer direkt vom Lohn abgezogen wird, kann ja auch nicht die Steuern zahlen wie er lustig ist und nur wenn er der Meinung ist, das das Geld auch sinnvoll ausgegeben wird.
    Ich sehe, es kommt total falsch rueber. Meine Schuld, den unteren Absatz haette ich mir schenken sollen. Oder wohl mit Ironie tags versehen muessen!
    Allerdings geht der erste Teil (deutlich kenntlich, wie ich finde, durch das Zitierte) einzig und alleine gegen dies:
    Denn Onlinehändler, die schwarz im Internet ihre Waren anbieten, drücken die Preise - und damit auch die 15 Prozent Provision, die sich Amazon von jedem
    Nur darauf bezieht sich das Schaden-blablabla. Denn das behauptet, das Amazon mehr Einnehmen koennte, wenn...! Ich gehe allerdings davon aus, das unversteuert billiger angebotene Ware oefter verkauft wird, und mehr Provision fuer Amazon generiert, als wegen 'Steuern bezahlen wollen', die gleiche Ware hoeherpeisig angeboten. Die duerfte seltener verkauft werden!. Gleiches bei Ebay und anderen! Vermutlich geht Amazon auch nicht unbedingt vom Gegenteil aus! Darauf bezog sich auch das Rolex Beispiel, das selbst nem Blindem mit Krueckstock zeigen duerfte, das ein Kopie-Kaeufer nichtmal das Geld haette, ein Original zu erwerben. Und das auch aufzeigt, wie 'optimistisch' immer die imagineren Schadensummen berechnet werden!
    Sorry fuer das Missverstaendnis. Und auch die neue Tastatur mit dem bloeden Druckpunkt werd ich wohl wieder rauschmeissen!
  2. #51

    Unsinn

    Zitat von 12_Apostel Beitrag anzeigen
    Nutze ich den "Computerbastler" als meinen Künstlernamen und baue bzw. entwerfe sogenannte kunsthandwerklich hergestellt Computern, kann ich den Freiberufler bzw. künstlerischen Status beantragen.
    Das ist ein wenig verkürzt beschrieben, die deutsche Steuergesetzgebung läßt sehr viel Definitionsspielraum, leider.
    Sie brauchen mir das Studium des § 18 EStG nicht zu empfehlen,
    diese Materie ist mir mehr als bekannt.
    Das schnelle googeln im Netz nach Informationen heißt nicht das Sie diese Information auch mit Wissen anwenden.
    ...... das ist doch alles bis ins kleinste geregelt. Die Abgrenzung bei Unternehmensberatern ist zugegeben manchmal etwas problematisch. Aber ,um bei Ihrem Beispiel zu bleiben, als Computerbastler die Freiberuflichkeit zu erlangen, müssten Sie schon aus Computerbauteilen abstrakte Skulpturen bauen.

    Über Künstler gibt es sogar einen eigenen Anhang in den Lohnsteuerrichtlinien und haufenweise Urteile.
  3. #52

    Zitat von hopphipp Beitrag anzeigen
    Du hast völlig Recht. Es ist eine Frechheit und schadet allen, Steuerhinterziehung als innovative Geschäftsidee zu bezeichnen. Diese Einstellung bestimmter Kreise zeigt ein desolates Staatsverständnis und dokumentiert den erschreckenden Werteverfall unserer Gesellschaft.
    Der „Werteverfall“ ist ganz auf der Seite eines gierigen Staates, der nichts anderes kann als eine Bürger auszunehmen.
  4. #53

    na dann

    Zitat von Altesocke Beitrag anzeigen
    Ich gehe allerdings davon aus, das unversteuert billiger angebotene Ware oefter verkauft wird, und mehr Provision fuer Amazon generiert, als wegen 'Steuern bezahlen wollen', die gleiche Ware hoeherpeisig angeboten. Die duerfte seltener verkauft werden!. Gleiches bei Ebay und anderen! Vermutlich geht Amazon auch nicht unbedingt vom Gegenteil aus! Darauf bezog sich auch das Rolex Beispiel, das selbst nem Blindem mit Krueckstock zeigen duerfte, das ein Kopie-Kaeufer nichtmal das Geld haette, ein Original zu erwerben. Und das auch aufzeigt, wie 'optimistisch' immer die imagineren Schadensummen berechnet werden!
    Sorry fuer das Missverstaendnis. Und auch die neue Tastatur mit dem bloeden Druckpunkt werd ich wohl wieder rauschmeissen!
    Klar haben weder Amazon noch Ebay Interesse daran mit den Finanzbehörden zusammenzuarbeiten. Für 90 % der Schwarzverkäufer ist das ganze doch eher ein Nebengeschäft um den eigenen Lohn oder Hartz 4 aufzubessern. Würden diese Verkäufer wissen, dass sie definitiv erwischt werden würden, und sie nur noch legal verkaufen könnten, würden die meisten Ihre Aktivitäten einfach einstellen und das wäre nicht gut für Amazon etc.
  5. #54

    Das fliegt Ihnen um die Ohren

    Zitat von totak Beitrag anzeigen
    Wir bestellen in unserem Betrieb sehr viel bei amazon, in erster Linie PC-Zubehör. In letzter Zeit lagen einigen Lieferungen keine Rechnungen bei, auch online waren keine Rechnungen zu erlangen. In diesen Fällen bleibt uns nichts anderes übrig, als ohne Vorsteuerabzug gegen eine Ersatzbeleg zu buchen und zu hoffen, dass uns bei einer Betriebsprüfung diese Ersatzbelege .....
    Mehrwertsteuer können Sie nur ziehen, wenn Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer haben. Die Ersatzbelege zählen da nicht. Wenn der "Händler" von dem Sie kaufen keine Mehrwertsteuer abführt, dann zahlen Sie auch keine auf das Produkt und können sie folglich auch nicht verrechnen. Sie sollten aufpassen, dass Sie nicht in den Bereich der leichtfertigen Steuerverkürzung kommen. Das wäre ein Straftatbestand
  6. #55

    Er schrieb doch

    Zitat von cs01 Beitrag anzeigen
    Mehrwertsteuer können Sie nur ziehen, wenn Sie eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer haben. Die Ersatzbelege zählen da nicht. Wenn der "Händler" von dem Sie kaufen keine Mehrwertsteuer abführt, dann zahlen Sie auch keine auf das Produkt und können sie folglich auch nicht verrechnen. Sie sollten aufpassen, dass Sie nicht in den Bereich der leichtfertigen Steuerverkürzung kommen. Das wäre ein Straftatbestand
    .....dass er für die Belege keine Vorsteuer abgezogen hat.
    Das ist schonmal korrekt. Seine Sorge war, ob seine Ausgaben überhaupt als Betriebsausgaben anerkannt werden.

    Meines Erachtens dürfte der Abzug als BA in Ordnung gehen, solange der Zahlungsabfluss nachgewiesen werden kann und über Emails, Ausdrucke von Amazon nachgewiesen werden kann, dass tatsächlich Waren für den Betrieb angeschafft worden sind.
  7. #56

    Zu guter Letzt ...

    Es immer wieder erstaunlich, aber nicht überraschend, mit welcher Vehemenz, mit wieviel Emotionen, mit welchen Stammtischparolen und absurden Vergleichen sowie gefährlichem Halbwissen in Deutschland Steuerdiskussionen geführt werden. Fakten interessieren nur am Rande und Fachwissen wird häufig belächelt und ignoriert. Aber mal ganz ehrlich: Was ist so schlecht daran, wenn die Finanzämter, um ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, alle ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen? Warum soll es verwerflich sein, wenn nicht nur die Bürger sondern auch die Finanzämter neue Wege beschreiten? Warum soll der unehrliche Internethändler alle Verschleierungsmöglichkeiten im Internet und bei Amazon ungestraft genießen dürfen? Warum darfdas Finanzamt da nicht gegensteuern? Das passiert ja ohnehin nur im Rahmen der geltenden Gesetze und Rechtsprechung. Ich bin der Meinung, wer das Eine will, muss das Andere mögen. Eines ohne das Andere geht nicht und ist unsozial. Außerdem: Der ehrliche Steuerzahler hat von der Überprüfung seiner Amazon-Geschäfte nichts zu befürchten. Er hat ja richtige Steuererklärungen abgegeben. Und den Unehrlichen trifft es zu Recht. Je härter, desto besser, um diesen Sumpf endlich trockenzulegen.
  8. #57

    Dann habe ich das missverstanden

    Zitat von stiffmaster1976 Beitrag anzeigen
    .....dass er für die Belege keine Vorsteuer abgezogen hat.
    Das ist schonmal korrekt. Seine Sorge war, ob seine Ausgaben überhaupt als Betriebsausgaben anerkannt werden.

    Meines Erachtens dürfte der Abzug als BA in Ordnung gehen, solange der Zahlungsabfluss nachgewiesen werden kann und über Emails, Ausdrucke von Amazon nachgewiesen werden kann, dass tatsächlich Waren für den Betrieb angeschafft worden sind.
    Als BA müsste es durchgehen, wenn die Sachen wirklich für den betrieb waren. Dann kann höchstens der "Händler" Ärger kriegen, wenn eine Kontrollmitteilung kommt.
  9. #58

    naya , es ist schwer eine korrekte meinung und vor allen dingen eine relativ objektive meinung dazu zu haben jedoch ist klar , dass all die leute die hier urteilen alle menschen die mehr als 17500 euro umsatz gemacht haetten , und keine umsatzsteuererklaerung abgeben , waeren auf alle faelle steuerhinterzieher .
    ich kenne polizeiraete die die renovierungskosten der oma abrechnen in ihrer steuer..............wir wollen mal nicht alle einen auf - saubermann - heucheln hier.
    viele vergessen auch , dass die umsatzsteuerverpflichtung in europaeischen nachbarlaendern ganz anders gestaffelt ist , und das es genau wie in allen europaeischen laendern , die schwellenwerte , auch in deutschland gibt.
    dieser liegt hier bei 100 000 euro , und darueber muesste jede auslaendische firma in deutschland eine umsatzsteuer id nummer und eine erklaerung erhalten.....und waere dazu verpflichtet.
    Allgemein: Es ist völlig egal, wo eine Gesellschaft angemeldet ist und welchen Pass der Unternehmer hat. Maßgeblich für alle Steuern ist alleine, von wo aus er tatsächlich sein Geschäft betreibt (Geschäftssitz/Büro).

    Ein Lager ohne selbständige Büroorganisation (bez. Vertrieb o.ä.) ist keine dependance (s.o.). Bez. „Lieferschwelle“ geht es aber um die Frage, wohin die Ware geliefert wird. Bsp.: Ihr liefert für 150.000 € innerhalb BRD, für weitere 150.000 € nach Spanien und für weitere 150.000 € nach Dänemark. Folge: Ihr gebt USt-Erklärungen in BRD, Spanien und Dänemark über jeweils 150.000 € Umsätze ab (drei Steuererklärungen!!)

    Dependance/Niederlassung/selbständige Betriebsstätten: Das Zentrallager von amazon kann nie eine dependance sein, da eine solche abhängig ist, ob dort eine organisatorische Betriebsleitung ausgeführt wird(ich gehe davon aus, dass Haendler nicht einmal Zugang zum amazon-Lager habt). Allgemein: Es ist völlig egal, wo eine Gesellschaft angemeldet ist und welchen Pass der Unternehmer hat. Maßgeblich für alle Steuern ist alleine, von wo aus er tatsächlich sein Geschäft betreibt (Geschäftssitz/Büro).
  10. #59

    Das gibt noch viel Spass....

    Das mit Amazon und dem Hänlder ist zwar "nur" ein exemplarischer Fall. Aber diese Diskussion wird noch seeeehr seeeehr lange gehen: Wem gehören die Daten wirklich? Wer muss sie rausgeben, wenn sie im Ausland lagern? Und wer muss sie wo und wie lange speichern? Und der aufkommende Trend zu Cloud-Storage wird das ganze nochmal verschärfen. Wir werden alle mit dem Thema noch lange unseren Spass haben.... ;-)
    Cloud-Storage? Achtung








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