Solche Veranstaltungen sind die ideale Gelegenheit für die deutschen Steuerfahnder, die Leute zu beobachten und sich die Autonummern aufzuschreiben. Nachher sollte man mit der Selbstanzeige nicht zu lange warten, sonst ist es bereits zu spät!
REUTERSDas Schweizer Bankgeheimnis bröckelt, Steuersünder sind nervös - und Profis wittern ein Riesengeschäft. In einem Zürcher Seminar lernen Berater, wie sie mit ihren Klienten eine perfekte Selbstanzeige zu Papier bringen.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...-a-879982.html
Solche Veranstaltungen sind die ideale Gelegenheit für die deutschen Steuerfahnder, die Leute zu beobachten und sich die Autonummern aufzuschreiben. Nachher sollte man mit der Selbstanzeige nicht zu lange warten, sonst ist es bereits zu spät!
Weil welche Steuersünder müssen nervös werden? Die Deutschen? Wohl kaum!
Die Amis vielleicht.
Die deutsche Politik hat das Problem längst gelöst und schafft ihre besten Steuerfahnder in den Zwangsvorruhestand via "psychiatrisches Gutachten" damut andere beruhigt weiter das tun können was sie immer taten, nämlich Steuern HINTERZIEHEN!
Siehe den nächstens laufenden Prozess beim Frankfurter Landgericht von 4 Steuerfahndern (also die ihren Beruf ernst nehmen) gegen das Land Hessen!
Oder weiß spiegel-online davon nigs, also was im Lande los ist?
Könnt ja sein!
Gegen Beamte ein Verfahren einzuleiten ist schon wegen Lehrer- mangel schwierig.
Schweizer Abkommen Hin oder Her: Was haben die Hinterzieher denn gross zu erwarten? Was ist den mit den "Größen" bisher passiert? Da gibts ein bisschen auf Bewährung wenn man keine Vorstrafen hat, die Steuer wird nachgezahlt. Nur sehr selten wandert man in den Knast. Die exakten Summen sind dazu im Internet abrufbar, ab wann man hinter schwedischen Gardinen landet. Klar, es droht eine Steuernachzahlung, vielleicht gibts eine Anklage. Jeder Einzelfall wird geprüft und viele Dinge können sich strafmildernd auswirken...Ich hoffe trotzdem sehr, dass noch viel mehr CDs angekauft werden.
Fazit: Der Ehrliche ist der Dumme, wie so oft.
Hätte sich Deutschland auf die Abgeltungsteuer eingelassen, wäre ein viel höherer Betrag dem dt. Haushalt zugeflossen. Jetzt werden die Schweizer Banken ihre Kunden drängen eine Selbstanzeige zu tätigen, die in den meisten Fällen viel günstiger ist.
Weiterhin kann ich dieses Gerede - gerade in Kommentaren - nicht mehr hören. Viele versuchen eine Scheinehrlichkeit aufzubauen, dies allerdings nicht gibt, Auch wenn ich Steuerhinterziehung nicht gutheiße, so sind es doch meistens diese Bürgen, die proportional am meisten zum Steuersubtrat in Deutschland leisten. Also lasst diese Bürger ihre Selbstanzeige tätigen.
(1) Im Artikel geht es nicht um eine STeuerabkommen. Das Steuerabkommen mit der SChweiz ist bisher gar nicht in Kraft getreten und wird es voraussichtlich auch nie. Es geht um die strafbefreiende Selbstanzeige gem. § 371 AO und die gibt es im Grundsatz schon seit 1919 (damals noch § 374 RAO).
Die aktuelle Regierung hat die Selbstanzeige also nicht eingeführt.
(2) Zu den "verhältnismäßig geringen" Zahlungen: Bei der SElbstanzeige müssen sämtliche hinterzogenen Steuern sofort gezahlt werden, sonst gibt es keine Strafbefreiung. Die Zahlungen sind also keinen Cent geringer als bei dem ehrlichen STeuerzahler.
Übrigens: die Zahlungen unter dem geplanten Steuerabkommen waren auch recht hoch, da sie auf den Gesamtbetrag des Vermögens in CH berechnet wurden. Hinterzogen war aber - durch das "Verstecken" in CH - nur der Zins, der damit erwirtschaftet wurde.
Ganz Einfach: Der Staat will einen Anreiz schaffen, Steuern nachzuentrichten. Es sind letztlich "fiskalische Interessen" des Staates (weniger vornehm könnte man auch von Geldgier sprechen), die über das Strafverfolgungsinteresse gestellt werden.
Naja, wenn Sie bei Fahrerflucht mit Blechschaden einen Zettel hinterlassen und sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei melden, ist das keine Fahrerflucht.
Außerdem: Es gibt auch Strafbefreiung (für den Versuch) beim versuchten Mord, wenn der Täter vom Versuch zurücktritt.
Wie kommen Sie auf das Abkommen? Das Abkommen ist nicht zustande gekommen und wird es wahrscheinlich auch nicht. Es geht um die strafbefreiende Selbstanzeige.
Nach aktueller Rechtsprechung gibt es keine Bewährung mehr, wenn der hinterzogene Steuerbetrag mindestens EUR 1 Mio beträgt. Zumwinkel hat 2 Jahre auf Bewährung bekommen., weil er knapp unter dieser Grenze lag. Außerdem musste er (zusätzlich zur Nachzahlung der STeuern plus Hinterziehungszinsen) noch eine Bewährungsauflage von EUR 1 Mio zahlen.
Wie gesagt, ab EUR 1 Mio. Im Vergleich mit den Strafrahmen und der Rechtsprechungspraxis bei Körperverletzungsdelikten (U-Bahn-Schläger, die auf Bewährung verurteilt werden), finde ich das nicht ungedingt unangemessen. Auch wenn eine Steuerhinterziehung eine nicht zu rechtfertigende Straftat ist: Letztlich geht es um Geld und einen Angriff auf Leben und körperliche Unversehrhtheit eines Menschen hat in meinen Augen eine andere Qualität.
"Jene Zunft also, die womöglich zuvor geholfen hat, das Geld diskret ins Ausland zu verschieben" - Ja, natürlich, so wie die Zunft der Strafverteidiger "womöglich" ihrer Klientel bei ihren Gewaltverbrechen geholfen hat.
Die Steuerhinterzieher, mit denen ich in ca. 30 Jahren zu tun hatte, waren zu drei Vierteln Neumandate und zu über der Hälfte höhere Beamte (oder Erben davon, die keinen Ärger haben wollten). Und keiner hatte das Know-How vom Anwalt oder Steuerberater. Der übliche Weg war vom Stammtisch mit klaren Zielvorstellungen zum Bankberater, einige waren Autodidakten. Ich hatte vergleichsweise wenige davon, aber einige Fälle kommen da doch zusammen.