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Sterbehilfe für Mutter: 26-Jähriger muss für drei Jahre ins Gefängnis

"Dieser Fall bringt das Recht an Grenzen": Ein 26-Jähriger ist vor dem Landgericht Braunschweig zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine jahrelang im Wachkoma liegende Mutter tötete. Ein milderes Urteil hätte laut Richter ein "falsches Signal" gesetzt.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...838375,00.html
  1. #1

    Leidensdruck?

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    "Dieser Fall bringt das Recht an Grenzen": Ein 26-Jähriger ist vor dem Landgericht Braunschweig zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine jahrelang im Wachkoma liegende Mutter tötete. Ein milderes Urteil hätte laut Richter ein "falsches Signal" gesetzt.

    Sterbehilfe für Mutter in Braunschweig: Drei Jahre Haft für Sohn - SPIEGEL ONLINE
    Was der Artikel unterschlägt (aber aus anderen Magazinen hervorgeht) ist, daß der Täter drogenabhängig und anscheinend auch sonst seelisch gestört ist. Das wirft ein vollkommen anderes Licht auf die Tat, als den "reinen Idealismus". Der die Tat auslösende Leidensdruck bestand vor allem bei ihm.

    Daher ist das Urteil wegen Todschlags vollkommen in Ordnung.
  2. #2

    So wie die Richter entschieden haben...

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    "Dieser Fall bringt das Recht an Grenzen": Ein 26-Jähriger ist vor dem Landgericht Braunschweig zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine jahrelang im Wachkoma liegende Mutter tötete. Ein milderes Urteil hätte laut Richter ein "falsches Signal" gesetzt.

    Sterbehilfe für Mutter in Braunschweig: Drei Jahre Haft für Sohn - SPIEGEL ONLINE
    ...ist nunmal geltendes Recht. Bei allem Verständnis für Sohn und Mutter, aber wo sollen da die Grenzen gezogen werden? Ich hoffe, nie in eine solche Situation zu kommen.

    Dieser Fall zeigt aber umso mehr, wie wichtig es ist, zu Zeiten in denen man es noch kann, alles genaustens festzulegen. Dafür gibt es Patientenverfügungen.
    Unterlässt man es dieses zu tun - dazu gehört nicht nur die Patientenverfügung, auch die Vorsorgevollmacht und das Testament - haben die Kinder oder nächsten Angehörigen mehr als nur Ärger.
  3. #3

    aber,

    Zitat von box-horn Beitrag anzeigen
    Was der Artikel unterschlägt (aber aus anderen Magazinen hervorgeht) ist, daß der Täter drogenabhängig und anscheinend auch sonst seelisch gestört ist. Das wirft ein vollkommen anderes Licht auf die Tat, als den "reinen Idealismus". Der die Tat auslösende Leidensdruck bestand vor allem bei ihm.

    Daher ist das Urteil wegen Todschlags vollkommen in Ordnung.
    es zeigt die Wichtigkeit einer Patientenverfügung, die neben einem Organspendeausweis, viele offene Fragen verhindern würde ebenso wie solche Prozesse....
  4. #4

    Gutes Recht?

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    "Dieser Fall bringt das Recht an Grenzen": Ein 26-Jähriger ist vor dem Landgericht Braunschweig zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine jahrelang im Wachkoma liegende Mutter tötete. Ein milderes Urteil hätte laut Richter ein "falsches Signal" gesetzt.

    Sterbehilfe für Mutter in Braunschweig: Drei Jahre Haft für Sohn - SPIEGEL ONLINE
    Interessant finde ich in diesem Zusammenhang, dass es "das gute Recht" des Pflegeheims gewesen sein soll, die Zwangsernährung der Patientin fortzusetzen. Waren hier Profitinteressen im Spiel?
  5. #5

    Ein wenig zu absolut, wie ich finde.
    Der junge Mann hätte freigesprochen werden und dafür gelobt werden sollen, daß er etwas getan hat, was viele andere in derselben Situation auch tun sollten / müßten, es aber aus Furcht vor Strafverfogung oder Angst vor der Rache der Familie nicht tun.
    Künstliche Ernährung und künstliche Lebenserhaltung gehört abgeschafft, das ist nicht human sondern genau das Gegenteil.
    Wenn Menschenh nicht mehr "da" sind, ist das kein lebenswertes Leben (auch und gerade für die Betroffenen) mehr.
    Jedes Haustier wird schonend eingeschläfert, wenn der Halter es so entscheidet, aber ein Mensch wird - auch dank unserer christlich verbrämten Nächstenliebe und der allgemeinen Lebenserhaltungsmaxime (= Panik vor dem "schlechten" Tod) - auch noch als Wrack am Leben erhalten und kann nicht einmal selber darüber entscheiden.
    Also am Besten mit 18 gleich das Testament schrieben und solchen Unsinn untersagen - oder eben rechtzeitig nach Holland oder in die Schweiz.
  6. #6

    kann den Mann verstehen

    Wenn man sieht wie in Altenheimen 90 jährige nur so dahinsiechen und mit Gewalt am Sterben gehindert werden nur damit man monatlich 3000 Euro kassieren kann. Einfach nur zum Kotzen .
  7. #7

    Wo leben wir hier nur

    Da werden U-Bahnschläger, die ihr Opfer auf die Strasse hetzen, wo es totgefahren wird, freisgesprochen aber ein liebender Sohn, der seine seit Jahren wachkomatöse Mutter von ihrem Dahinsiechen befreit, muss ins Gefängnis.

    Na ja, Steuerhinterziehung wird hierzulande ja auch härter bestraft als Kindesmißbrauch.

    Armes Deutschland!
  8. #8

    Wahrscheinlich hat die Patientin...

    Zitat von Europa! Beitrag anzeigen
    Interessant finde ich in diesem Zusammenhang, dass es "das gute Recht" des Pflegeheims gewesen sein soll, die Zwangsernährung der Patientin fortzusetzen. Waren hier Profitinteressen im Spiel?
    ...wohl nie anders verfügt. Warum soll es da um Profitinteressen gehen. Sollen die die Patientin verhungern lassen?
  9. #9

    Recht muß Recht bleiben!

    Die Rechtslage ist eindeutig, das Urteil ist viel zu milde, insbesondere wenn man die übliche Vollstreckung - wahrscheinlich im offenen Vollzug - bedenkt. Gerichte sind nicht zuständig für Rechtspolitik, sondern "an Gesetz und Recht gebunden" Artikel 20 Abs. 3 GG).

    Wer Selbstjustiz ausübt - aus welchen Gründen auch immer - sollte ein späteres Gerichtsurteil rechtzeitig verunmöglichen. Damit ist alles gesagt.








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