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Sterbehilfe für Mutter: 26-Jähriger muss für drei Jahre ins Gefängnis

"Dieser Fall bringt das Recht an Grenzen": Ein 26-Jähriger ist vor dem Landgericht Braunschweig zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine jahrelang im Wachkoma liegende Mutter tötete. Ein milderes Urteil hätte laut Richter ein "falsches Signal" gesetzt.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...838375,00.html
  1. #50

    Wegen Sterbehilfe verurteilt

    Das Urteil dürfte juristisch korrekt sein - aber wie würde der Richter entscheiden, wenn es sich um seine eigene Mutter handelt?
  2. #51

    Totalitarismus

    "Der Schutz des Lebens ist in unserer Gesellschaft absolut"

    Solange das Leben dem Profit nicht im Wege steht...
  3. #52

    Warum sollte sie nicht mehr "da" gewesen sein?

    Zitat von mietiskelijä Beitrag anzeigen
    Wenn Menschenh nicht mehr "da" sind, ist das kein lebenswertes Leben (auch und gerade für die Betroffenen) mehr.
    Wir sind wohl beide Laien, aber ich glaube gelesen zu haben, dass bestimmte Wachkomapatienten durchaus noch "da" sind, also bei Bewußtsein, nur sind restlos alle Kommunikationskanäle nach draußen unterbrochen. Wenn die nach drinnen noch nicht alle unterbrochen sind, kann der Patient wohl - ohne dass andere es merken - seine Tage erleben, vielleicht sogar hören, was gesprochen wird. In diesem Fall war die Patientin nicht ansprechbar und nicht bewegungsfähig, mehr steht im Bericht nicht drin. Das reicht nicht. Ich weiß nicht, ob Ärzte anhand eines EEG genauer beurteilen können, ob sie noch "da" ist und wenn ja ob sie auch wirklich sterben möchte, der Sohn als Laie kann das bestimmt nicht. Wenn kein Unfall wie hier, sondern extrem hohes Alter vorliegt, ist die Wahrscheinlichkeit eines Sterbewunsches wohl höher, aber man weiß nichts genaues.
  4. #53

    Zitat von box-horn Beitrag anzeigen
    ... er selbst war es, den die scheinbare Aussichtslosigkeit der Lage belastete.
    ...
    Und nachdem das Gericht nicht über den grundsätzlichen Lebenswert der Mutter sondern das Tötungsdelikt des Sohne zu entscheiden hat, steht dessen Motivation im Mittelpunkt. Daß es sich bei dem Opfer um seine schwer auf Dauer pflegebedürftige Mutter handelt, lenkt von der eigentlichen Problemstellung ab.
    Wenn die Mutter weitergelebt hätte, dann hätte er selbstveständlich nicht mehr als jeder fremde Mensch eine ethische Verpflichtung gehabt, darunter zu leiden und deswegen zu verzichten. Die Kosten für die Pflege solcher Patienten gehören nicht auf die Schultern ihrer Kinder, sondern sie gehören vergesellschaftet. Der existenzvernichtende Wahnsinn rund um die "Düsseldorfer Tabelle" ist himmelschreiendes Unrecht, und man sollte einmal beleuchten, ob die Urheber dieses Unrechts die Tötung dieser Frau mit verschuldet haben.
  5. #54

    Stellen Sie sich mal vor,

    Zitat von Hamberliner Beitrag anzeigen
    Wir sind wohl beide Laien, aber ich glaube gelesen zu haben, dass bestimmte Wachkomapatienten durchaus noch "da" sind, also bei Bewußtsein, nur sind restlos alle Kommunikationskanäle nach draußen unterbrochen. Wenn die nach drinnen noch nicht alle unterbrochen sind, kann der Patient wohl - ohne dass andere es merken - seine Tage erleben, vielleicht sogar hören, was gesprochen wird. In diesem Fall war die Patientin nicht ansprechbar und nicht bewegungsfähig, mehr steht im Bericht nicht drin. Das reicht nicht. Ich weiß nicht, ob Ärzte anhand eines EEG genauer beurteilen können, ob sie noch "da" ist und wenn ja ob sie auch wirklich sterben möchte, der Sohn als Laie kann das bestimmt nicht. Wenn kein Unfall wie hier, sondern extrem hohes Alter vorliegt, ist die Wahrscheinlichkeit eines Sterbewunsches wohl höher, aber man weiß nichts genaues.
    Sie lägen "voll da" im Wachkoma und hätten keine Möglichkeit sich mitzuteilen. Das ist Dauerfolter über viele Jahre. Sie liegen in einem Gefängnis und keiner hört sie. Fragen Sie mal einen Psychologen, wie lange man da braucht, um wahnsinnig zu werden.
    Wenn die Amerikaner so etwas mit einem Gefangenen in Guantanamo auch nur drei Monate machen würden, ginge ein Aufschrei um die Welt....
    Vielleicht mal die Sache unterdiesem Aspekt betrachten.
  6. #55

    Zitat von sappelkopp Beitrag anzeigen
    ...wohl nie anders verfügt. Warum soll es da um Profitinteressen gehen. Sollen die die Patientin verhungern lassen?
    Sie werdens kaum glauben: Patienten in Pflegeheimen haben das Recht zur Nahrungsverweigerung, nur dehydrieren lassen darf man sie nicht. Eine Komapatientin kann logischerweise ihren Wunsch aber nicht äußern, daher ist es wichtig das Patientenverfügungen bindenden Charakter bekommen.
  7. #56

    Zitat von Klartext007 Beitrag anzeigen
    Gestern wurde ein Mörder im LG Trier mangels Beweisen freigesprochen. Die Richterin war in ihrer Urteilbegründung nach eigegen Angaben jedoch von der Schuld des Täters überzeugt. Merken Sie was?
    Ja, in einem echten Rechtsstaat würde die Richterin sofort ohne Ansprüche auf die Straße gesetzt werden. Privat kann sie eine Meinung haben, im Amt hat sie sich gefälligst objektiv zu äußern und nicht noch unterschwellig zu Lynchjustiz aufrufen. Aufgrund solcher unfähigen Amtspersonen werden jedes Jahre Tausende Leben zerstört ohne da ssich jemand dafür verantworten muss.
  8. #57

    Zitat von hpquaas Beitrag anzeigen
    Eine Frage an die Forumsteilnehmer:
    Wer von Euch hat in Deutschland einen Angehörigen beim Sterben begleitet? Alle die diese Frage verneinen müssen, sollten Ihre neunmalklugen Bemerkungen für sich behalten.

    Eine „Neunmalkluge Bemerkung“ besteht z.B. darin, darauf hinzuweisen, dass die betreffende gar nicht im Sterben lag, es folglich auch keinesfalls um „Sterbehilfe“ ging.
    (So ja auch der Tenor des Urteils).

    Ernstnehmen kann man nur Beiträge von Teilnehmern, die einen nahen Verwandten oder ein Familienmitglied in den Tod begleitet haben, nur diejenigen wissen, was es heisst, eine nahe stehende Person leiden zu sehen. Alle anderen sabbeln einfach nur rum ohne Ahnung vom Thema.
    In Frankreich gibt es ein ziemlich altes Sprichwort:

    Wer mit dem Zeigefinger auf andere Leute zeigt, auf den zeigen drei Finger der eigenen Hand zurück.

    Sollten Sie mal drüber nachdenken !
  9. #58

    Heimtückischer Mord

    Zitat von cs01 Beitrag anzeigen
    Die Tat war keine Sterbehilfe. Die Mutter hat nie erklärt, dass sie sterben wolle. Daher wurde der Täter auch wegen Totschlages und nicht wegen Tötung auf Verlangen verurteilt.
    In Betracht kommt auch eine Verurteilung wegen Mordes, weil das Mordmerkmal der Heimtücke (Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers) vorliegt, § 211 Abs. 2 StGB. Ich hätte in diesem Fall ganz bestimmt nicht auf Totschlag sondern auf Mord erkannt.
  10. #59

    Gesetzliche Vaterschaft

    Zitat von vantast64 Beitrag anzeigen
    Hier wird also jemand bestraft 1. für seine Tat, und 2. dafür, damit andere das Urteil als Signal anerkennen.
    Mir haben Juristen ein Kind angehängt, das von einem anderen Mann mit meiner getrennt lebenden Frau gezeugt wurde.Ich bin sterilisiert. Für Juristen spielt das alles keine Rolle, da sie offenbar im Vakuum leben und Helium atmen.
    Gesetzliche Vaterschaft, § 1592 BGB. Juristen haben das Recht nicht geschrieben, sondern sie müssen es nur richtig anwenden. Bitte beschweren Sie sich nicht über die redlichen Juristen sondern über den Gesetzgeber (Parlament).








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