Das Urteil dürfte juristisch korrekt sein - aber wie würde der Richter entscheiden, wenn es sich um seine eigene Mutter handelt?
"Dieser Fall bringt das Recht an Grenzen": Ein 26-Jähriger ist vor dem Landgericht Braunschweig zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine jahrelang im Wachkoma liegende Mutter tötete. Ein milderes Urteil hätte laut Richter ein "falsches Signal" gesetzt.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...838375,00.html
Das Urteil dürfte juristisch korrekt sein - aber wie würde der Richter entscheiden, wenn es sich um seine eigene Mutter handelt?
"Der Schutz des Lebens ist in unserer Gesellschaft absolut"
Solange das Leben dem Profit nicht im Wege steht...
Wir sind wohl beide Laien, aber ich glaube gelesen zu haben, dass bestimmte Wachkomapatienten durchaus noch "da" sind, also bei Bewußtsein, nur sind restlos alle Kommunikationskanäle nach draußen unterbrochen. Wenn die nach drinnen noch nicht alle unterbrochen sind, kann der Patient wohl - ohne dass andere es merken - seine Tage erleben, vielleicht sogar hören, was gesprochen wird. In diesem Fall war die Patientin nicht ansprechbar und nicht bewegungsfähig, mehr steht im Bericht nicht drin. Das reicht nicht. Ich weiß nicht, ob Ärzte anhand eines EEG genauer beurteilen können, ob sie noch "da" ist und wenn ja ob sie auch wirklich sterben möchte, der Sohn als Laie kann das bestimmt nicht. Wenn kein Unfall wie hier, sondern extrem hohes Alter vorliegt, ist die Wahrscheinlichkeit eines Sterbewunsches wohl höher, aber man weiß nichts genaues.
Wenn die Mutter weitergelebt hätte, dann hätte er selbstveständlich nicht mehr als jeder fremde Mensch eine ethische Verpflichtung gehabt, darunter zu leiden und deswegen zu verzichten. Die Kosten für die Pflege solcher Patienten gehören nicht auf die Schultern ihrer Kinder, sondern sie gehören vergesellschaftet. Der existenzvernichtende Wahnsinn rund um die "Düsseldorfer Tabelle" ist himmelschreiendes Unrecht, und man sollte einmal beleuchten, ob die Urheber dieses Unrechts die Tötung dieser Frau mit verschuldet haben.
Sie lägen "voll da" im Wachkoma und hätten keine Möglichkeit sich mitzuteilen. Das ist Dauerfolter über viele Jahre. Sie liegen in einem Gefängnis und keiner hört sie. Fragen Sie mal einen Psychologen, wie lange man da braucht, um wahnsinnig zu werden.
Wenn die Amerikaner so etwas mit einem Gefangenen in Guantanamo auch nur drei Monate machen würden, ginge ein Aufschrei um die Welt....
Vielleicht mal die Sache unterdiesem Aspekt betrachten.
Sie werdens kaum glauben: Patienten in Pflegeheimen haben das Recht zur Nahrungsverweigerung, nur dehydrieren lassen darf man sie nicht. Eine Komapatientin kann logischerweise ihren Wunsch aber nicht äußern, daher ist es wichtig das Patientenverfügungen bindenden Charakter bekommen.
Ja, in einem echten Rechtsstaat würde die Richterin sofort ohne Ansprüche auf die Straße gesetzt werden. Privat kann sie eine Meinung haben, im Amt hat sie sich gefälligst objektiv zu äußern und nicht noch unterschwellig zu Lynchjustiz aufrufen. Aufgrund solcher unfähigen Amtspersonen werden jedes Jahre Tausende Leben zerstört ohne da ssich jemand dafür verantworten muss.
Eine „Neunmalkluge Bemerkung“ besteht z.B. darin, darauf hinzuweisen, dass die betreffende gar nicht im Sterben lag, es folglich auch keinesfalls um „Sterbehilfe“ ging.
(So ja auch der Tenor des Urteils).
In Frankreich gibt es ein ziemlich altes Sprichwort:Ernstnehmen kann man nur Beiträge von Teilnehmern, die einen nahen Verwandten oder ein Familienmitglied in den Tod begleitet haben, nur diejenigen wissen, was es heisst, eine nahe stehende Person leiden zu sehen. Alle anderen sabbeln einfach nur rum ohne Ahnung vom Thema.
Wer mit dem Zeigefinger auf andere Leute zeigt, auf den zeigen drei Finger der eigenen Hand zurück.
Sollten Sie mal drüber nachdenken !