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Sterbehilfe für Mutter: 26-Jähriger muss für drei Jahre ins Gefängnis
"Dieser Fall bringt das Recht an Grenzen": Ein 26-Jähriger ist vor dem Landgericht Braunschweig zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine jahrelang im Wachkoma liegende Mutter tötete. Ein milderes Urteil hätte laut Richter ein "falsches Signal" gesetzt.
http://www.spiegel.de/panorama/justi...838375,00.html
- #20 12.06.2012 14:55 von
Damit ist er härter bestraft worden ...
... als zahlreiche Gewalttäter, z.B. Neonazis, die völlig gesunde Menschen zum Krüppel geschlagen haben.
Es hilft tatsächlich nur eine Patientenverfügung, die solche Fälle von Zwangsernährung, also künstlicher Leidensverlängerung, unterbindet. - #21 12.06.2012 14:58 von
Solche Leute sind da genau richtig. Unsere Gerichte sollen das anwenden, was in unseren Gesetzen steht.
Beim Thema Sterbehilfe ist unsere Rechtslage nur leider von Vorgestern. Leider interessiert sich der Durchschnittsdeutsche für diese Themen kaum. Erst wenn die Bude brennt merkt man, wie verkorkst und belastend die Situation für Betroffene, Angehörige und Professionelle ist.
Aber das ist leider bei sehr vielen Themen so. Sehen sie sich die Debatte um die Organspende an. Es muss erst noch viel schlimmer werden bevor sich unser Parlament mal aufrafft. - #22 12.06.2012 15:01 von
- #23 12.06.2012 15:02 von
Recht ?
Wenn ich das Strafmaß mit vielen sehr täterfreundlichen Urteilen zu Gewaltdelikten vergleiche, könnte mir dank dieser Justiz ziemlich übel werden.
Ich kann diese Juristen nicht mehr verstehen und will es auch nicht. Meine Vorstellung von Gerechtigkeit ist eine andere.
Dass unser Rechtssystem das Leben todkranker und leidender Menschen, für die es so gut wie keine Hoffnung gibt, um JEDEN Preis erhalten will und aktive Sterbehilfe nicht zulässt, lässt meine Abneigung gegen den Gesetzgeber weiter steigen. - #24 12.06.2012 15:03 von
Ich kann jedem nur empfehlen, mal in einem Pflegeheim zu arbeiten - z.B. als Praktikum - dann erledigen sich die meisten solcher Fiktionen (auch bekannt als Unterstellungen) von selbst. Entgegen allen Horrormeldungen aus der Sensationspresse wird in diesen Einrichtungen nämlich zum größten Teil seriös gearbeitet. Wer anderen Zynismus (Zitat: "Profitinteressen", "Stückkosten") vorwirft, ist oft meist selbst nicht weit davon entfernt.
- #25 12.06.2012 15:12 von
Tabu
Nüchtern betrachtet ist ein PS III Patient für die ökonomische Auslastung einer Einrichtung natürlich wichtig. Menschlich würde ich das wieder besseren Wissen keinem Heim unterstellen.
Der hier aufgezeigte Fall bringt auch die Ohnmacht der Judikative vor dem Theme zum Ausdruck. Wäre in Deutschland die Sterbehilfe besser organisiert (so viel Vehemenz wie bei der Organspende wäre seitens der Politik sicher angezeigt) und vor allem der legale Rahmen gesteckt, würden solche Tragödien nicht zur Anklage kommen.
Auch der Richter, der Staatsanwalt und wie wir hier alle stehen, werden uns eines Tages dem Thema Tod und Sterben stellen müssen. Und ich hoffe für jeden, dass er es geregelt hat. Patientenverfügung! - #26 12.06.2012 15:14 von
ps: noch schlimmer das verhalten des pflegeheimes - da geht es nur um geldschneiderei.
- #27 12.06.2012 15:15 von
Respekt vor diesem Mann
Das stimmt.
Als bei meiner Mutter Krebs diagnostiziert wurde, mit einer Lebenserwartung von noch rund 6 Monaten, haben wir eine Patientenverfügung und eine Generallvollmacht gemacht (beides beim Notar).
Sie ist zwar immer noch elendig gestorben (Krebs wünsche ich meinem ärgsten Feind nicht), aber es wurden keine lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen; bei jeder Infusion wurde ich gefragt und es wurde mir genau erklärt, was es ist und ich hatte als Sohn das alleine recht, zu bestimmen. So dauerte das Leiden nicht so lange.
Zu dem Artikel:
Es wurde zwar einieges an wichtigen Fakten unterschlagen, aber aus dem Artikel geht auch hervor, das der Richter sich das nicht leicht gemacht hat. Man spürt förmlich, dass er dieses Urteil so sprechen musste, aber nicht wollte. Respekt vor diesem Mann. - #28 12.06.2012 15:17 von
Ja ja seelische gestörte und Drogenabhängige haben natürlich kein Recht darauf das Leiden ihrer eignen Mutter zu beenden. Die sind ja dämlich und sind eh zu nix nutze.
Das ein Mensch, der seine eigene Mutter nur noch leiden sieht, das Bedürfnis hat seiner Mutter ein menschliches Ableben zu ermöglichen ist mehr als NORMAL.
Man muss sich mal vergegenwärtigen, ohne diese Möglichkeiten der modernen Medizin wäre die Frau so oder so gestorben.
Wir versuchen immer den lauf der Natur aufzuhalten, um jeden Preis.
Doch der preis den der Patient bezahlt, kann hoch sein, sehr hoch.
Das sit aber Schwachsinn, es gilt nun mal das eines Tages der Tod eintritt.... von daher Todschlag... ich zweifle daran das das Gericht den Tod eines Menschen als Naturgewalt ansieht die keiner abwenden sollte. - #29 12.06.2012 15:22 von
Die obrigkeitliche Moral
"Obwohl "viele Menschen moralisch Verständnis" für die Tat hätten, liege eine Straftat vor."
Dass es die Moral der lebenden Menschen sei soll, die bestimmt, sagt das Grundgesetz, Artikel 20: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.(...)" Es sollte in dieser Demokratie ausdrücklich nicht die Moral der Obrigkeit sein, die bestimmt.
Aber sagen Sie das mal einem Richter. Von denen sind die meisten der Meinung, dass ihre individuelle Moral die Moral des Staates ist und sie alleine die Wesen göttlicher Einsicht sind und das Volk eh nichts gilt. Das Volk, das sind die, auf denen man herumtrampelt und die man verdonnert. Moral ist immer die Moral der Herrschenden. Früher und heute.
Nur weil die Obrigkeit mit ihrer unfehlbaren Moral mal selbst massenhaft Menschen umgebracht hat, darf nun im Einzelfall keiner die Verantwortung für den endgültigen Tod einer "lebenden Leiche" übernehmen. Und so quält man diese Menschen weiter und verwehrt ihnen einen menschlichen Tod.
Auch Richter könnten Zivilcourage zeigen und sich nicht bei jedem Wahnwitz obsolet gewordenen Regeln beugen. Denn die "lebenden Leichen" gibt es ja nur durch den Fortschritt der Medizin. Die Menschen, das Volk, haben das längst begriffen, aber die Richter in ihrer Regelgläubigkeit verweigern sich oft genug dieser Wirklichkeit und vergrössern mit ihren Sprüchen lieber das Unrecht, statt Verantwortung zu übernehmen. Diese Verantwortung hat der Angeklagte mit allen Gewissensqualen im Falle seiner Mutter übernommen.
Ich ziehe den Hut vor einem ethisch verantwortlichen Menschen. Und eure Talare sollte man zu Putzlumpen verarbeiten.
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