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Sterbehilfe-Fall vor Gericht: Entscheidung auf Leben und Tod

Nach einem Unfall vegetierte Frau K. fast vollständig gelähmt vor sich hin, irgendwann wollte sie nur noch sterben. Weil ihr hierzulande ein sanfter Suizid verweigert wurde, klagt ihre Familie nun vor dem Europäischen Menschenrechtsgericht. Das Urteil könnte das deutsche Recht revolutionieren.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...730553,00.html
  1. #10

    Wo

    Recht zu Unrecht wird wird Widerstand zur Pflicht (sinngemäß zitiert). Nie war das alte Sponti-Wort richtiger als heute!
    Und diese Bürokraten regen sich wahrscheinlich über amerikanische Foltermethoden auf, wetten? Ich sehe keinen Unterschied: Folter bleibt Folter, egal wie man das nennt!
  2. #11

    Sterbehilfe-Fall vor Gericht:Entscheidung auf Leben und Tod

    Zitat von snurdlebug Beitrag anzeigen
    Die Verweigerung von Sterbehilfe ist menschenverachtend. Sie ist indirekt schwere Folter !
    tinosaurus

    So sehe ich das auch. Wenn der Patient auch noch fast unerträgliche Schmerzen erleidet, dann kann man es als eine indirekt schwere Folter betrachten. Für mich ist es auch eine Horrorvorstellung, hilflos irgendwelchen, in der Schmerzbekämpfung unerfahrenen Ärzten ausgeliefert zu sein.
    Ja, es gibt (leider zu wenige) Hospize und auch gute Möglichkeiten der Schmerzbekämpfung, aber nicht jeder Arzt kennt diese Möglichkeiten, obwohl da schon seit vielen Jahren Fortbildungsseminare für Ärzte angeboten werden. Tatsache ist, dass Tag für Tag Menschen in den Krankenhäusern qualvoll sterben müssen, womöglich abgeschoben in ein Nebenzimmer, damit die Mitpatienten durch den Todeskampf nicht verunsichert und belästigt werden.
  3. #12

    Entmündigung

    Daran sieht man, daß wir immer noch nicht in einer "Bürgergesellschaft" angekommen sind: Gesetze sind (nach moderner Auffassung) dazu da, das Zusammenleben ZWISCHEN den Menschen zu regeln. In fundamentalistischen Gesellschaften werden Gesetze aber auch dazu benutzt, den einzelnen Mitgliedern vorzuschreiben, was sie IN BEZUG AUF SICH SELBST dürfen oder nicht. Und in Deutschland ist es nun einmal verboten, sich selbst zu schädigen (außer mit Nikotin und Alkohol) - Suizid eingeschlossen. Genau das ist Entmündigung!
    Und dann gibt es immer wieder nette Politiker, die vom Einzelfall keine Ahnung haben, aber genau wissen, was für das Volk gut ist - hüben wie drüben. Sie berufen sich dann gerne auf das Manifest oder die Bibel. Doch wie gesagt: Ich bin nicht gegen Regeln. Regeln, wie Menschen MITEINANDER umzugehen haben, sind völlig okay. Aber was mich selbst betrifft, möchte ich schon gerne selbst entscheiden können ...
  4. #13

    .

    Zitat von ugt Beitrag anzeigen
    Ja - wenn ein Mensch sich entschließt sterben zu wollen. Wenn er eigentlich nur noch aus Schmerzen und Depression besteht und nicht mehr leben will.
    Nein - wenn diese Entscheidung von Anderen übernommen wird. Wenn ein Arzt, ein Verwandter oder von Amts wegen den Tod verfügt. Bei einem Verwandten könnte ich es bis zu einem gewissen Grad vertsehen oder tolerieren.
    Alles andere läuft dann daraus hinaus, dass der Krankenversicher Kosten sparen will und einen Patienten ausknipsen läßt oder dass ein fleissiger Beamter das so beschließt ( machen sie ja manchmal so mit gesunden Rentnern)…
    Kein Mensch redet davon, dass jemand, der selbst nicht sterben möchte, getötet werden soll. Was soll der Quatsch?
    Zitat von ugt Beitrag anzeigen
    …oder ein Arzt möchte sich ein bischen Geld mit brauchbaren Organen verdienen.
    Die Unterstellung bezüglich der "brauchbaren Organe" ist infam! Sie sollten Sie sich schämen! Wüssten Sie überhaupt was über die Transplantationsmedizin in Europa und das Transplantationsgesetz in Deutschland, würden Sie nicht so ein dummes Zeug plappern.
    Nur zur Info – in Deutschland werden nur Organe transplantiert, die Hirntoten entnommen wurden. Also bedeutet das, dass die Menschen, die mittels Gift Selbstmord begehen, nie als Organspender in Frage kommen würden.
  5. #14

    feedback

    Zitat von ich-kanns-nicht-glauben Beitrag anzeigen
    Daran sieht man, daß wir immer noch nicht in einer "Bürgergesellschaft" angekommen sind: Gesetze sind (nach moderner Auffassung) dazu da, das Zusammenleben ZWISCHEN den Menschen zu regeln. In fundamentalistischen Gesellschaften werden Gesetze aber auch dazu benutzt, den einzelnen Mitgliedern vorzuschreiben, was sie IN BEZUG AUF SICH SELBST dürfen oder nicht.
    Sie schreiben in nuce haargenau das, was mir bei der Sterbehilfe-Diskussion immer durch den Kopf geht.
  6. #15

    Homo sapiens darf nicht gekränkt werden

    Zitat von uwe-franz Beitrag anzeigen
    Leben ist immer lebenswert, würde ich einmal sagen. Aber die Entscheidung darüber, ob das für mich so ist oder nicht, die sollte ganz und gar bei mir liegen.
    Frau Merkel, die Katholische Kirche und auch viele Gutmenschen von den GRÜNEN wie zum Beispiel Frau Göring-Eckardt sind da anderer Meinung. Die genannten Herrschaften stimmen Ihnen zu, dass menschliches Leben immer lebenswert ist und folgern daraus, dass Sie, Herr Uwe Franz, Ihr eigenes Leben nicht einfach für lebensunwert erklären und entsprechend behandeln, also beenden dürfen. Das Leben eines homo sapiens für lebensunwert zu erklären! Damit kränken Sie die Rasse Mensch! Das lässt Frau Merkel nicht zu.
  7. #16

    Im Namen der Eitelkeit

    Zitat von Asirdahan Beitrag anzeigen
    Wer nimmt sich in unserem Land eigentlich das Recht heraus, diese arme Frau so lange zu quälen? Folter ist in unserem Land verboten.
    Dieses Recht nimmt sich die BRD-Regierung im Namen der menschlichen Eitelkeit heraus. Viele Wähler, besonders katholische, sind nämlich davon überzeugt, dass der Mensch Ebenbild Gottes, sein Leben also "heilig" ist. Und das Leben eines Gottes kann unmöglich seinen Lebenswert und seine Würde verlieren.

    Zum Foltervorwurf: Solange die Merkel-Regierung den Betroffenen Erlösung von Folterqualen verweigert, hat sie nicht das Recht, sich gegenüber Folterstaaten wie Iran, Nordkorea oder China als Bewährungshelfer aufzuspielen und Lektionen zu erteilen.
  8. #17

    Dammbruch?

    Zitat von Softship Beitrag anzeigen
    Nur zur Info – in Deutschland werden nur Organe transplantiert, die Hirntoten entnommen wurden. Also bedeutet das, dass die Menschen, die mittels Gift Selbstmord begehen, nie als Organspender in Frage kommen würden.
    Interessant - wer Gift nimmt, ist danach nicht hirntot?
    Aber egal: Selbstmord ist in Deutschland legitim; weshalb also sollte die Beihilfe dazu strafbar sein?

    Die Gefahr einer "Aufweichung" sehe ich bei Menschen, die keine Möglichkeit (mehr) haben, sich verständlich zu machen (Koma, Locked-in) - und dann kommen die Argumente von ugt ins Spiel! Beispiel: Der (die Entscheidung treffende) Verwandte hat eine geschädigte Niere, der Komatöse nicht - da wäre "Eigeninteresse" bei der Entscheidung sicher nicht auszuschließen, wenn Menschen eine Entscheidung FÜR ANDERE treffen dürfen/müssen! Ein viel banalerer Fall wäre ein Millionenvermögen des Patienten. Da könnte vielleicht sogar mehr als ein Arzt "überredet" werden, die Beihilfe nicht NUR im Interesse des Komapatienten zu leisten...
    Daher gibt es durchaus Gründe, "Beihilfe zum Sterben" in nur sehr engen Grenzen - wenn überhaupt - zuzulassen.

    Zugegeben: Ich kann mir nicht vorstellen, wie der hier beschriebene Fall auch noch die engsten gezogenen Grenzen hätte verletzen können. Trotzdem kann er als Präzendenzfall für weniger eindeutige Fälle werden - und plötzlich wird aus "Tötung auf Verlangen" doch Mord...
  9. #18

    Der BVG erklärte seine Beschwerde für unzulässig…

    Das ist die Spielerie des BVG!

    Jedesmal wenn der BVG in einer <heißen Sache> zu entscheiden hat, und aus Angst die Politik nicht zu beschädigen, tut der BVG entweder die Beschwerde nicht zur Entscheidung nehmen, oder es für unzulässig erklären.

    So ist es mit den Göttern vom BVG! Die machen was sie wollen.
    Es wäre schon gut ein Gesetz, das die Richter zu einer Entscheidung zwingt, aber wer soll dieses Gesetz ins Parlament bringen?
  10. #19

    Was ich nicht verstehe:

    Warum wurde die Beatmung fortgeführt? Hätte man ein weiteres Mal (erlaubterweise) das Beatmungsgerät abgeschaltet, wäre ebenfalls der Tod eingetreten (schließe ich jedenfalls aus der Tatsache, dass sogar die Beatmung wieder aufgenommen wurde, als sich nach dem 1. Abschalten der Zustand verschlechterte).


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