Die erwähnten "Notlandungen" waren in Tat und Wahrheit Ausweichlandungen. Eine Notlandung bedingt eine Luftnotlage. Akuter Treibstoffmangel wäre ein möglicher Grund (z.B wegen Tankleck), nicht aber wenn sich auf dem Flug abzeichnet, dass man am Zielflughafen die gesetzlich vorgeschriebenen Treibstoffreserven nicht mehr erreicht. Dann wird eben, wie in diesen Fällen, eine Ausweichlandung notwendig.

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