Staatsanwaltschaft Hof: Guttenberg hat nicht mit Vorsatz betrogen

Karl Theodor zu Guttenberg hat nicht absichtlich getäuscht. Zu dem Schluss kommt die Staatsanwaltschaft Hof nach Informationen des SPIEGEL. Er habe aber in Kauf genommen, dass er mit seiner Doktorarbeit das Urheberrecht verletzen könnte. "Zeit"-Chefredakteur di Lorenzo äußerte sich selbstkritisch über sein Buch-Projekt mit dem Polit-Star.

http://www.spiegel.de/unispiegel/stu...801533,00.html
  1. #170

    Nochmal: merkwürdiges ...

    ...Rechtsverständnis! Bin kein Jurist, aber verstehe diese Urteilsbegründung zwar als Betrug aber auf unzurechnungsfähige Art - odderrr wie ?
  2. #171

    normal

    Zitat von angste Beitrag anzeigen
    Sie verwechseln da was: die Staatsanwaltschaft wollte ja nicht mal eine Untersuchung einleiten, mußte zum jagen getragen werden. Nur durch die Anzeige einer Betroffenen hat sie sich bequemt, was zu tun, mit minimalstem Ergebnis.

    Nur wer verblendet ist, kann keinen Vorsatz darin sehen, mindestens 6 mal den Dienst zu beauftrage, um das dann gaaaanz zufällig wieder zu vergessen.
    Es kann durchaus vorkommen, daß eine Staatsanwaltschaft zunächst zu dem Schluß kommt, daß kein Anfangsverdacht vorliegt. Im Nachhinein stellt sich dann aber doch heraus, daß sich ein gewisses öffentliches Interesse (Wutbürgerschaft!) manifestiert, das die Einleitung einer Anklage geraten sein läßt (um die in Wallung befindlichen Gemüter wieder zu beruhigen.)

    Das ist normal. Unser Rechtsstaat absorbiert Vieles.
  3. #172

    xxx

    Zitat von rainer_daeschler Beitrag anzeigen
    Anzeigen darf eine Straftat jeder Bürger. Bei Urheberrechtsverletzungen muss es zur einer Verurteilung ein größeres öffentliches Interesse geben, oder die Anzeige eines Geschädigten. Ob es nur ein "gefühlter Schaden" sei, ist davon abhängig, wie geringschätzig man geistiges Eigentum ansieht. Geistiges Eigentum kann eine direkte Einnahmequelle sein, oder ein Wettbewerbsvorteil darstellen. Man nehme die Publikationsliste eines Lehrstuhlbewerbers. Man kann meist keine seiner Werke in Geldwerten beziffern, doch entscheiden sie wesentlich mit, ob ein Ruf auf einen Professur erteilt wird, oder nicht. Das ist für den Urheber bares Geld.

    Die Plagierten sind gut beraten, insbesondere wenn es größere Passagen waren, wenn sie sich auch gerichtlich dagegen wehren. Denn sie sind es ja, wenn in spätestens 5 Jahren Gras über die Sache gewachsen ist, denen die als Buch veröffentlichte Dissertation eines Karl-Theodor Freiherr zu Guttenbergs vor die Nase gehalten wird und sie sich dann des Plagiatsvorwurfs erwehren müssen: "Was Sie da geschrieben haben, steht doch alles schon bei Guttenberg!".
    Ein Großteil der wissenschaftlichen Veröffentlichungen geschieht ohne kommerzielle Interessen.
    Es geht um die Reputation, es geht um das zur Verfügung stellen von Informationen, auf die andere mit Ihren Erkenntnissen aufbauen sollen.
    Ein Klageinteresse ist deshalb meist nicht gegeben.
    Die Abschreibemöglichkeit für andere ist quasi das Ziel der wiss. Veröffentlichung.
    Nur korrekt möge es sein, auf dass der Ruhm bei einem selbst verbleibe.
    Geklauter Ruhm ist aber schwer einklagbar...
  4. #173

    Freiheit der Wissenschaft

    Zitat von RioTokio Beitrag anzeigen
    Ein Großteil der wissenschaftlichen Veröffentlichungen geschieht ohne kommerzielle Interessen.
    Es geht um die Reputation, es geht um das zur Verfügung stellen von Informationen, auf die andere mit Ihren Erkenntnissen aufbauen sollen.
    Ein Klageinteresse ist deshalb meist nicht gegeben.
    Die Abschreibemöglichkeit für andere ist quasi das Ziel der wiss. Veröffentlichung.
    Nur korrekt möge es sein, auf dass der Ruhm bei einem selbst verbleibe.
    Geklauter Ruhm ist aber schwer einklagbar...
    Genauso ist es. Es ist ein typisch deutscher Wahnwitz, auch noch den wissenschaftlichen Gedankenaustausch juristrisch normieren zu wollen. Lasst die Wissenschaft sinnieren! - und kümmert euch um das reale Leben, möchte man den Beamten zurufen.

    Im regen Leben des akademischen Austauschs haben Schmalspurjuristen so viel zu suchen wie der berühmte Elefant im Porzellanladen.
  5. #174

    Zitat von RioTokio Beitrag anzeigen
    Das wird wohl eher nicht so sein.
    Übrigens ist diese Frage bisher m.W. nirgens untersucht worden.
    Die formalen Fehler haben den Ausschlag zum Entzug der Dr. Würde gegeben.
    Nicht die formalen Fehler, sondern die festgestellte vorsätzliche Täuschung hat zum Entzug des Dr.-Titels gegeben.

    Nur weil man „Obgleich“ statt "Obwohl" schreibt, ist ein fremder Text es noch kein eigener Gedanke.

    "Nach eingehender Würdigung der gegen seine Dissertationsschrift erhobenen Vorwürfe stellt
    die Kommission fest, dass Herr Frhr. zu Guttenberg die Standards guter wissenschaftlicher
    Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht hat"
    http://www.uni-bayreuth.de/presse/Ak...10_5_2011_.pdf
  6. #175

    Veränderung macht es schlimmer

    Zitat von angste Beitrag anzeigen
    Nicht die formalen Fehler, sondern die festgestellte vorsätzliche Täuschung hat zum Entzug des Dr.-Titels gegeben.

    Nur weil man „Obgleich“ statt "Obwohl" schreibt, ist ein fremder Text es noch kein eigener Gedanke.
    Vielmehr ist diese kosmetische Veränderung der Beleg, dass diese Passage nie als fremde Leistung kenntlich gemacht werden sollte und fehlende Anführungszeichen nie dem Vergessen anheim gefallen sein konnten.
  7. #176

    keine zweite Deutung möglich?

    Zitat von rainer_daeschler Beitrag anzeigen
    Vielmehr ist diese kosmetische Veränderung der Beleg, dass diese Passage nie als fremde Leistung kenntlich gemacht werden sollte und fehlende Anführungszeichen nie dem Vergessen anheim gefallen sein konnten.
    Aber genau das scheint man in bayrischen Justizkreisen völlig anders zu sehen. Das ist da offenbar Gang und Gäbe.
  8. #177

    Last des Parteibuchs

    Zitat von RioTokio Beitrag anzeigen
    Ein Großteil der wissenschaftlichen Veröffentlichungen geschieht ohne kommerzielle Interessen.
    Es geht um die Reputation, es geht um das zur Verfügung stellen von Informationen, auf die andere mit Ihren Erkenntnissen aufbauen sollen.
    Ein Klageinteresse ist deshalb meist nicht gegeben.
    Doch, denn jemand anderes geht jetzt mit diesen Erkenntnissen hausieren und der wahre Urheber muss sein geistiges Eigentum mühsam gegen den Plagiatsvorwurf verteidigen. Man stelle sich eine konkurrierende Bewerbung vor, wo der Plagiator auch noch einen Altersvorteil genießt, da er für die geforderten Publikationen nur einen Bruchteil der Zeit aufwenden musste, wie der Mitbewerber, der wichtige Bestandteile davon nicht nur geschrieben, sondern auch erforscht hatte.

    Die Abschreibemöglichkeit für andere ist quasi das Ziel der wiss. Veröffentlichung.
    Nur korrekt möge es sein, auf dass der Ruhm bei einem selbst verbleibe.
    Geklauter Ruhm ist aber schwer einklagbar...
    So schwer ist es nicht und der Plagiats Überführte ist in der Wissenschaftswelt unten durch. Auf dem Gewissen eines Akademikers, der Guttenbergs Vorgehen goutiert, muss schwer ein Parteibuch lasten.
  9. #178

    Zitat von RioTokio Beitrag anzeigen
    Es geht um die Reputation, es geht um das zur Verfügung stellen von Informationen, auf die andere mit Ihren Erkenntnissen aufbauen sollen.
    Ein Klageinteresse ist deshalb meist nicht gegeben.
    Ihre Begründung ist irritierend.
    Wenn es denn um die Reputation geht (und da stimme ich mit Ihnen überein), dann ist das Klageinteresse groß, damit eben gerade NICHT ein inkompetenter G. die Reputation für diese Informationen erhält.

    Es sind ja die Ursprungsautoren, denen das Lob für Gedankengänge, Kombinationen, Erkenntnisse gebührt, auf die andere aufbauen.

    Im Übrigen gäbe es schon ein Klageinteresse aus öffentlicher Sicht - der Wissenschaftliche Dienst wurde genutzt und damit Steuergelder verschwendet. Als Anwalt des Staates hätte der Staatsanwalt schon deshalb Klage erheben müssen/sollen/können.

    Allerdings müsste er dann tatsächlich weisungsfrei tätig werden dürfen und das ist an diesem Gericht ganz sicher nicht der Fall.
  10. #179

    Guttenberg hat (nicht) mit Vorsatz betrogen

    Das Warum? ist doch die eigentliche Frage! Mr. X von der Strasse würde nicht so einfach davon kommen.
    Die CDU/CSU braucht Leute wie Ihn. Die besten Ideen der anderen Parteien kopieren und als eigene ausgeben. Ist es nicht so?!