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Staatsanwaltschaft Hof: Guttenberg hat nicht mit Vorsatz betrogen
Karl Theodor zu Guttenberg hat nicht absichtlich getäuscht. Zu dem Schluss kommt die Staatsanwaltschaft Hof nach Informationen des SPIEGEL. Er habe aber in Kauf genommen, dass er mit seiner Doktorarbeit das Urheberrecht verletzen könnte. "Zeit"-Chefredakteur di Lorenzo äußerte sich selbstkritisch über sein Buch-Projekt mit dem Polit-Star.
http://www.spiegel.de/unispiegel/stu...801533,00.html
- #170 04.12.2011 12:27 von
Nochmal: merkwürdiges ...
...Rechtsverständnis! Bin kein Jurist, aber verstehe diese Urteilsbegründung zwar als Betrug aber auf unzurechnungsfähige Art - odderrr wie ?
- #171 04.12.2011 12:27 von
normal
Es kann durchaus vorkommen, daß eine Staatsanwaltschaft zunächst zu dem Schluß kommt, daß kein Anfangsverdacht vorliegt. Im Nachhinein stellt sich dann aber doch heraus, daß sich ein gewisses öffentliches Interesse (Wutbürgerschaft!) manifestiert, das die Einleitung einer Anklage geraten sein läßt (um die in Wallung befindlichen Gemüter wieder zu beruhigen.)
Das ist normal. Unser Rechtsstaat absorbiert Vieles. - #172 04.12.2011 12:31 von
xxx
Ein Großteil der wissenschaftlichen Veröffentlichungen geschieht ohne kommerzielle Interessen.
Es geht um die Reputation, es geht um das zur Verfügung stellen von Informationen, auf die andere mit Ihren Erkenntnissen aufbauen sollen.
Ein Klageinteresse ist deshalb meist nicht gegeben.
Die Abschreibemöglichkeit für andere ist quasi das Ziel der wiss. Veröffentlichung.
Nur korrekt möge es sein, auf dass der Ruhm bei einem selbst verbleibe.
Geklauter Ruhm ist aber schwer einklagbar... - #173 04.12.2011 12:50 von
Freiheit der Wissenschaft
Genauso ist es. Es ist ein typisch deutscher Wahnwitz, auch noch den wissenschaftlichen Gedankenaustausch juristrisch normieren zu wollen. Lasst die Wissenschaft sinnieren! - und kümmert euch um das reale Leben, möchte man den Beamten zurufen.
Im regen Leben des akademischen Austauschs haben Schmalspurjuristen so viel zu suchen wie der berühmte Elefant im Porzellanladen. - #174 04.12.2011 12:50 von
Nicht die formalen Fehler, sondern die festgestellte vorsätzliche Täuschung hat zum Entzug des Dr.-Titels gegeben.
Nur weil man „Obgleich“ statt "Obwohl" schreibt, ist ein fremder Text es noch kein eigener Gedanke.
"Nach eingehender Würdigung der gegen seine Dissertationsschrift erhobenen Vorwürfe stellt
die Kommission fest, dass Herr Frhr. zu Guttenberg die Standards guter wissenschaftlicher
Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht hat"
http://www.uni-bayreuth.de/presse/Ak...10_5_2011_.pdf - #175 04.12.2011 13:06 von
- #176 04.12.2011 13:13 von
- #177 04.12.2011 13:26 von
Last des Parteibuchs
Doch, denn jemand anderes geht jetzt mit diesen Erkenntnissen hausieren und der wahre Urheber muss sein geistiges Eigentum mühsam gegen den Plagiatsvorwurf verteidigen. Man stelle sich eine konkurrierende Bewerbung vor, wo der Plagiator auch noch einen Altersvorteil genießt, da er für die geforderten Publikationen nur einen Bruchteil der Zeit aufwenden musste, wie der Mitbewerber, der wichtige Bestandteile davon nicht nur geschrieben, sondern auch erforscht hatte.
So schwer ist es nicht und der Plagiats Überführte ist in der Wissenschaftswelt unten durch. Auf dem Gewissen eines Akademikers, der Guttenbergs Vorgehen goutiert, muss schwer ein Parteibuch lasten.Die Abschreibemöglichkeit für andere ist quasi das Ziel der wiss. Veröffentlichung.
Nur korrekt möge es sein, auf dass der Ruhm bei einem selbst verbleibe.
Geklauter Ruhm ist aber schwer einklagbar... - #178 04.12.2011 13:43 von
Ihre Begründung ist irritierend.
Wenn es denn um die Reputation geht (und da stimme ich mit Ihnen überein), dann ist das Klageinteresse groß, damit eben gerade NICHT ein inkompetenter G. die Reputation für diese Informationen erhält.
Es sind ja die Ursprungsautoren, denen das Lob für Gedankengänge, Kombinationen, Erkenntnisse gebührt, auf die andere aufbauen.
Im Übrigen gäbe es schon ein Klageinteresse aus öffentlicher Sicht - der Wissenschaftliche Dienst wurde genutzt und damit Steuergelder verschwendet. Als Anwalt des Staates hätte der Staatsanwalt schon deshalb Klage erheben müssen/sollen/können.
Allerdings müsste er dann tatsächlich weisungsfrei tätig werden dürfen und das ist an diesem Gericht ganz sicher nicht der Fall. - #179 04.12.2011 14:04 von
Guttenberg hat (nicht) mit Vorsatz betrogen
Das Warum? ist doch die eigentliche Frage! Mr. X von der Strasse würde nicht so einfach davon kommen.
Die CDU/CSU braucht Leute wie Ihn. Die besten Ideen der anderen Parteien kopieren und als eigene ausgeben. Ist es nicht so?!
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