Stundenlang sind zwei französische Arbeitslose mit einer geklauten Luxus-Yacht an der Mittelmeerküste entlang geschippert. Ahnung von der Seefahrt hatten die jungen Männer zwar nicht. Dafür eine an Bord entdeckte Gebrauchsanweisung - und ein Problem mit der Justiz.
http://www.spiegel.de/panorama/gesel...837150,00.html
da war sogar Sprit drin...ja legg! Dachte immer das wär nur Deko
1 Jahr Haft ohne Bewährung.
Erstattung der Mietgebühr (ca. 1.500 EUR/Tag) plus Diesel hätte ausgereicht.
Und dann "mietet" sich in Zukunft jeder im DIY-Verfahren, was gerade so am Wegesrand rumliegt?
Wenn Sie beispielsweise in Deutschland ohne Führerschein mit dem eigenen Auto fahren und vorher schon mal was ausgefressen haben, dann landen Sie u.U. auch mehrere Monate ohne Bewährung in Haft.
......
Schauen wir uns doch mal an, wie das in Deutschland gehandhabt worden wäre:
§ 242 Diebstahl: "Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Oder:
§ 243 Besonders schwerer Fall des Diebstahls: "In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."
Eher wohl § 243, da gemeinschaftlich, umschlossener Raum und besonders gesichert.