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Spitzelaffäre: Telekom-Mitarbeiter muss dreieinhalb Jahre in Haft

Der Prozess zur Spitzelaffäre bei der Telekom ist zu Ende: Das Landgericht Bonn verurteilte den Hauptangeklagten Klaus Trzeschan zu einer mehrjährigen Haftstrafe. Er war der letzte noch verbliebene Beschuldigte in dem Verfahren.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unt...731993,00.html
  1. #20

    Verantwortung

    Zitat von weltoffener_realist Beitrag anzeigen
    Nun, ein Verdacht allein reicht nun einmal nicht für eine strafrechtliche Verurteilung. Das ist auch sehr gut so.
    Da stimme ich ja zu - aber sollte nicht ein Vorgesetzter ueber solche weittragenden Verfehlungen seiner Mitarbeiter, die diese im Dienst begehen, informiert sein? M.E. kann so eine Aktion nur mit (mindestens) einer Duldung von Vorgesetzten funktionieren.
    Die hohen Gehaelter der Executives werden immer mit deren hoher Verantwortung fuer das Unternehmen und damit auch die Mitarbeiter begruendet. Wenn's dann aber drauf ankommt, ist es doch nichts mit der Verantwortung und ein Stab von Staranwaelten weist dies auch noch minutioes nach. Unser Rechtssystem spielt also voll mit (ich muss hier leider schon wieder die beruehmte "Victory-Szene" erwaehnen, man kommt da ja leider nicht dran vorbei; dieses inakzeptable Verhalten hatte fuer Herrn Ackermann meines Wissens nach keine rechtlichen Konsequenzen). Unser Rechtssystem fuehrt sich damit selbst ad absurdum.
    Wann wachen wir alle endlich auf?
  2. #21

    ...

    Zitat von gerstnr Beitrag anzeigen
    Zitat von weltoffener_realist Beitrag anzeigen
    Nun, ein Verdacht allein reicht nun einmal nicht für eine strafrechtliche Verurteilung. Das ist auch sehr gut so.
    Da stimme ich ja zu - aber sollte nicht ein Vorgesetzter ueber solche weittragenden Verfehlungen seiner Mitarbeiter, die diese im Dienst begehen, informiert sein? M.E. kann so eine Aktion nur mit (mindestens) einer Duldung von Vorgesetzten funktionieren.
    Nun, diese Überlegung hat ja einen gewissen Charme. Nur lässt sich strafrechtlich nichts damit anfangen, solange dem Vorgesetzten die Erfüllung eines Straftatbestandes nicht nachgewiesen werden kann. Auch wenn so der eine oder andere Täter "durch die Lappen" gehen könnte, ist das aus rechtsstaatlicher Sicht die einzig richtige Lösung.

    Zitat von gerstnr Beitrag anzeigen
    Die hohen Gehaelter der Executives werden immer mit deren hoher Verantwortung fuer das Unternehmen und damit auch die Mitarbeiter begruendet. Wenn's dann aber drauf ankommt, ist es doch nichts mit der Verantwortung und ein Stab von Staranwaelten weist dies auch noch minutioes nach.
    Was hat das mit diesem konkreten Fall zu tun? Relevant ist in einem Strafprozess die beweisbare Sachlage und nicht ein allgemeiner Groll gegen Manager.

    Zitat von gerstnr Beitrag anzeigen
    Unser Rechtssystem spielt also voll mit (ich muss hier leider schon wieder die beruehmte "Victory-Szene" erwaehnen, man kommt da ja leider nicht dran vorbei; dieses inakzeptable Verhalten hatte fuer Herrn Ackermann meines Wissens nach keine rechtlichen Konsequenzen). Unser Rechtssystem fuehrt sich damit selbst ad absurdum.
    Wann wachen wir alle endlich auf?
    Es ist nicht sehr seriös, einzelne Szenen aus dem Mannesmann-Prozess und das Ergebnis dieses Strafprozesses durcheinander zu werfen. Wollen Sie ein Rechtssystem, das Strafen auch ohne Beweise oder zwingende Indizien aussprechen kann? Ich nicht.
  3. #22

    Verantwortung

    Zitat von weltoffener_realist Beitrag anzeigen
    Was hat das mit diesem konkreten Fall zu tun? Relevant ist in einem Strafprozess die beweisbare Sachlage und nicht ein allgemeiner Groll gegen Manager.
    Das hat nichts mit allgemeinem Groll gegen Manager zu tun. Was ich bereits eingangs kritisierte ist, dass die Sachlage bei Hr. Trzeschan offensichtlich fuer eine Verurteilung klar genug ist. Und derjenige, der verantwortlicher Vorgesetzter fuer diesen Mitarbeiter (auch ein Manager) ist, wird von seiner Verantwortung freigesprochen mit der Begruendung, dass die Beweise nicht reichen? Eine Aktion mit solcher Tragweite funktioniert nicht ohne das Mitwissen der Vorgesetzten.


    Zitat von weltoffener_realist Beitrag anzeigen
    Es ist nicht sehr seriös, einzelne Szenen aus dem Mannesmann-Prozess und das Ergebnis dieses Strafprozesses durcheinander zu werfen.
    Ich werfe nichts durcheinander, ich habe nur ein Beispiel gebracht, was wohl mittlerweile jedermann bekannt und bezeichnend fuer die Einstellung zumindest eines Topvertreters der deutschen Wirtschaft gegenueber unserem Rechtssystem ist.


    Zitat von weltoffener_realist Beitrag anzeigen
    Wollen Sie ein Rechtssystem, das Strafen auch ohne Beweise oder zwingende Indizien aussprechen kann? Ich nicht.
    Natuerlich will ich das nicht.
    Ich erwarte aber, dass gegenueber Personen, die in der Oeffentlichkeit stehen und damit als Role Model fuer andere fungieren, zumindest die gleichen Massstaebe angelegt werden, wie gegenueber Personen, die nicht in der Oeffentlichkeit stehen. Ich war bei all den Verfahren gegen die Herren nicht dabei, kann also keine genaue Beweisfuehrung meiner Behauptung abgeben: Nach den mir bekannten Medienberichten zu schliessen, bleibt aber zumindest der fade Beigeschmack, dass eine indirekte Proportionalitaet zwischen Position in der Firma und verhaengter Strafe bei den Angeklagten in diesem Falle nicht ganz von der Hand zu weisen ist.
  4. #23

    Wobei noch eine Frage im Hinblick auf Sozialygiene

    Zitat von KundeXY Beitrag anzeigen
    Ich glaube, ich verstehe, was Sie meinen. Ich weiß nun nicht im Detail, welche Hebel alle da zur Ausspähung in Gang gesetzt worden sind (sprich: wieviel kriminelle Energie da aufgewendet worden ist), aber man muss schon die Kirche im Dorf lassen. Wer bekennt sich eigentlich noch zu seinen.......
    offen bleibt: Wovor sollen Staatsanwälte uns noch schützen?

    Der Mob regiert, der kaufmann ist zum Diktator geworden und die Hartz-4-Empfänger schlafen in ein paar Jahren unter den Brücken - also wovor?


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