Planeten der Autor dieses Artikels lebt. Das Thema Abschreiben ist virulent seit es Mobiltelefone gibt. Jede deutsche Prüfungsbehörde, die ihre Aufgaben ernst nimmt, verbietet das Mitführen von Handys im Prüfungslokal. Wer dagegen verstößt riskiert eine "Fünf", die grundsätzlich auf die Anzahl der höchstzulässigen Wiederholungsprüfungen anzurechnen ist. So auch die ständige Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte.
Viele Grüße in das Sommerloch...
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