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Späh-Software: Datenschützer prüfen staatliche Computer-Überwachung

Der Chaos Computerclub hat staatliche Überwachungssoftware geknackt - und sorgt damit für Entsetzen. Bundesdatenschützer Peter Schaar will das Spähprogramm so schnell wie möglich untersuchen. Heftige Kritik an der IT-Wanze kommt auch von einem früheren Bundesverfassungsrichter.**

http://www.spiegel.de/politik/deutsc...790828,00.html
  1. #170

    "Lass mich mit so einer Scheiße in Ruhe", das ist das

    Zitat von hman2 Beitrag anzeigen
    Und trotzdem hat das BVerfG alle (sic!) Sicherheitsgesetze seit dem 11. September für ganz oder teilweise verfassungswidrig erklärt!

    Das BVerfG ist sehr wohl unsere letzte Bastion der Freiheit.
    wahre Gesicht unserer Politkaste.
    Recht sprechen und Recht durchsetzen sind schon immer zwei Paar Stiefel,
    wie man an vielen Steuergesetzen sieht.
    Da schreibt der Finanzminister einfach einen Erlaß, daß die Finanzämter den Beschluß
    des Bundesfinanzhofes nicht anwenden, und gut is.
    Geht da jemand dagegen auf die Straße. Sind die Talkshows voll mit Diskussionen
    über diese seit vielen Jahren andauernde Ignoranz höchster Richtersprüche?!!! Nein !!!

    So, warum sollte es in anderen Bereichen nicht auch so sein?
    es heißt zwar
    "Bundes-Verfassungs-Gericht", aber sorry, wir haben - auch nach der Wiedervereinigung -
    keine Verfassung, die in freier Entscheidung vom Volk beschlossen wurde:


    Artikel 146

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands
    für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage,
    an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in
    freier Entscheidung beschlossen worden ist.

    (Randnotiz: Dürfen Migranten dann darüber abstimmen???)

    Die letzte Bastion der Freiheit wären und sind Personen und Instanzen, die
    die Freiheit implementieren und verteidigen, nicht diejenigen, die nur darüber reden (können).
    Die Justiz kann nun mal nicht für die Durchsetzung des rechtes sorgen.

    Als größte Rechtsbrecher entpuppen sich die Politiker, Dienste und Behörden, wie z.B. Polizei.

    Ach übrigens, gerade Richter sind oft willfährige Ausführungsgehilfen der
    Ermittlungsbehörden.
    Sie unterschreiben eben nicht nach eingehender Prüfung eine TK-Überwachung,
    sondern haken nur noch ab.
    Kumpane der Unfreiheit, Rechtsbeuger und Erfüllungsgehilfen.

    Und bevor SPON wieder zensiert, bitte hier nachlesen:
    SPON, Dez 2007:
    http://www.spiegel.de/politik/deutsc...524711,00.html
    SPON, Jan. 2001:
    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-18204125.html

    Alles klar?
  2. #171

    .

    Zitat von T-Offizier:Erdbefohlener Beitrag anzeigen
    Verarschen mittels einem gefakten System und falscher Angaben über das was man da gemacht hat, kann man auch Microsoft.
    Das bestreitet doch keiner. Ich kann Ihren missionarischen Eifer hier nicht nachvollziehen.

    Zitat von T-Offizier:Erdbefohlener Beitrag anzeigen
    Linux-Nutzer wissen warum sie Linux benutzen
    Es gbt viele Gründe, warum ich lieber Linux statt Windows benutze. Das Gefühl einer technologischen Überlegenheit gehört aber nicht dazu.
  3. #172

    .

    Zitat von hman2 Beitrag anzeigen
    Eine staatliche Stelle würde vermutlich einfach den regulären Update-Dienst des Betriebssystems benutzen, da diesem ja blind vertraut wird. Da muss man auch keine Wohnung aufbrechen.
    Das ist reine Spekualtion.
    Das:
    http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,748110,00.html
    hingegen nicht.
  4. #173

    Überwachung

    Zitat von hman2 Beitrag anzeigen
    Wo haben Sie das denn her? Blackberries kommunizieren Ende-zu-Ende verschlüsselt. Und zwar über Server in Großbritannien. Weshalb sollte eine kanadische Firma über US-Server routen?
    Ihnen ist nur der Mechanismus nicht klar. Wer verschlüsselt über skype oder Chats kommuniziert, wird den Text, oder die Sprache ja erst einmal unverschlüsselt eingeben. Erst der eigene Rechner verschlüsselt dann. Und genau hier setzt so ein Trojaner ein. Er macht sich eine Kopie der "noch" unverschlüsselten Daten. Diese werden dann an staatliche Stellen übermittelt.

    Es wäre etwas anderes, wenn ich die Daten extern verschlüssele und erst dann dem Rechner übergeben, in dem Augenblick steht die Behörde im Dunkeln.
  5. #174

    Danke für die Aufklärung!

    Zitat von glass.hammer Beitrag anzeigen
    Alles Quatsch und heisse Luft vom CCC

    http://www.ferner-alsdorf.de/2011/10...verkehrsrecht/
    Da Sie alles um diese Affaire zu wissen scheinen: Wer war's denn nun wirklich?
    Bitte Butter bei die Fische!
  6. #175

    nerv

    Zitat von T-Offizier:Erdbefohlener Beitrag anzeigen
    Halten Sie sich an die Forum-Regeln von Spiegel. Hier ist kein Kindergarten.
    Dann halten Sie sich endlich mal ans Thema - es geht um "staatliche Computer-Überwachung". Über Linux können Sie mit Ihren Klassenkameraden diskutieren.
  7. #176

    -

    Zitat von hman2 Beitrag anzeigen
    Auf die Idee, dass es eine Menge Dinge gibt, für die es unter Linux schlicht keine Software gibt, kamen Sie noch nicht?

    Und noch einmal: Es gibt keine technische Überlegenheit von Linux. Das war einmal, da sind irgendwie die technischen Entwicklungen der letzten 10-12 Jahre an Ihnen vorbeigegangen.
    Mach dich nur weiter lächerlich. Entweder tust du nur so, oder du hast einiges verpasst was inzwischen bei Linux passiert ist. Software die es für Windows gibt und etwas kostet um etwas zu tätigen, ist nicht gleich die einzige die das Resultat erbringen kann. Für Linux gibt es meist mehrere Programme für eine Sache und sind zu dem Kostenlos. Auch immer mehr Einsteiger, bestätigen das die GUIs von manchen Linux-Programmen sogar besser sind als von den Programmen für Windows.
  8. #177

    Schnueffeln Schnueffeln ...

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Der Chaos Computerclub hat staatliche Überwachungssoftware geknackt - und sorgt damit für Entsetzen. Bundesdatenschützer Peter Schaar will das Spähprogramm so schnell wie möglich untersuchen. Heftige Kritik an der IT-Wanze kommt auch von einem früheren Bundesverfassungsrichter.**

    http://www.spiegel.de/politik/deutsc...790828,00.html
    Gleichwohl ob es stimmt oder nicht was der CCC behauptet, so denke ich persoenlich es stimmt. Was war das damals fuer ein Aufschrei bei der geamten Regierungsbank samt Oposition, als man von den DDR Schnueffeltaten erfuhr, und jetzt? Dank Hightech sind die Deutschen Regierungsparteien fuerend im abhoeren und schnueffeln im Privatbereich des Bundesbuergers, dagegen waren die DDR Schnueffler Anfaenger.
  9. #178

    Letzte Bastion ?

    Zitat von hman2 Beitrag anzeigen
    Und trotzdem hat das BVerfG alle (sic!) Sicherheitsgesetze seit dem 11. September für ganz oder teilweise verfassungswidrig erklärt!

    Das BVerfG ist sehr wohl unsere letzte Bastion der Freiheit.
    Das BVerfG ist dazu da, Freiheit zu simulieren. Es muss ja ab und zu als Hüter der Freiheit auftreten. Die Gesetze werden etwas geändert, umformuliert und ergänzt. Unsere staatlichen Autoritäten haben so ihre Aufgaben. Der Bundespräsident überlegt manchmal lange, bevor er etwas unterschreibt und er redet den Herrschenden ins Gewissen. Das Bundesverfassungsgericht verteidigt die Bürgerrechte. Jeder spielt seine "Rolle", damit der Schein einer Demokratie gewahrt bleibt.

    Mit einer direkten Demokratie, nach Schweizer Vorbild, könnte das Volk die Allmacht der Herrschenden etwas einschränken.
  10. #179

    Titel

    Zitat von wühlmaus_reloaded Beitrag anzeigen
    Und ich muss mich über Ihr Rechtsverständnis wundern. Wer andere einer Straftat bezichtigt, muss auch Belege dafür liefern - zumindest soweit, dass die Staatsanwaltschaft auf Grund zumindest eines Anfangsverdachts ermitteln kann/muss.

    Wenn ich behaupte "Wie mir aus gewöhnlich gut unterrichteten Quellen zugetragen wurde, späht Herr/Frau "momost" regelmäßig meinen Computer aus" - wer trägt dann die Beweislast, Sie oder ich ? Möchten Sie, dass die Staatsanwaltschaft daraufhin schon gegen Sie tätig wird ?
    Sie missverstehen. Der CCC hat meines Wissens nicht behauptet, dass der Trojaner eingesetzt wurde. Er hat nur offengelegt, an welchen Mängeln besagte Software leidet und dass ein Einsatz verfassungswidrig sein dürfte.

    Darüber hinaus muss er gar nichts beweisen, da er kein Strafverfolgungsorgan ist. Ihr Beispiel ist also nicht falsch, trifft aber die Situation nicht. Sie haben ja keinen Trojaner mit meiner Signatur zur Hand.








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