So, wie man mir die Rechtslage in Deutschland erklärt hat, ist die Nutzung eines Telefons in jeder Form oder Funktion untersagt, damit die Polizei nicht in Beweisnot gerät, wenn es darum ginge, die Nutzung als Telefon nachzuweisen. Das heißt also, ich kann allerlei andere Geräte benutzen, solange sie keine Telefonfunktion haben, aber ein Smartphone - auch bei eingeschaltetem "Flugmodus" ("Flight Mode" - meins spricht englisch) - nicht. Das führt zu der absurden Situation, daß die Polizei nun nachzuweisen hätte, ob ich wirklich mein Handy in der Hand hatte oder nicht doch meinen iPod ...
Übrigens habe ich vor einiger Zeit mal rechtswidrig für mehr Verkehrssicherheit in einer deutschen Großstadt gesorgt. Mein Navi - etwas älterer Generation - hat nur Karten aus Afrika geladen. So blieb es zu Hause, als ich nach Deutschland reiste. Um nun nicht durch orientierungsloses Hin-und-herfahren den Verkehr mehr als nach den Umständen unvermeidlich zu gefährden oder zu belästigen, habe ich mich von der Navi-Funktion meines Handys bei der Routenfindung beraten lassen. Hat auch wunderbar geklappt und ist, weil ich den Ball - nein, den Bildschirm - flach gehalten habe, nicht weiter negativ aufgefallen. (Achtung, Fahnder: Ist inzwischen längst verjährt.)
Übrigens: Bei 200 Km/h auf der deutschen Autobahn hatte ich noch nie das Bedürfnis, mich abzulenken. Bei 55mph auf einer achtspurigen, leeren Interstate Highway schon (seinerzeit in Amiland) ...
So gesehen kann man auch für Geschwindigkeitsbeschränkungen argumentieren: Die Suche nach den Tempofallen fackelt dann die sonst ungenutzte Aufmerksamkeit ab und hält den Autofahrer so von kontraproduktiven Tätigkeiten fern. Denn eins ist klar: Die Ablenkung durch "verkehrsfremde" Tätigkeiten steigt in etwa proportional mit dem Maß, in dem die Aufmerksamkeit nicht zum Fahren benötigt wird.
Fahren Sie mal so etwa zweihundert Kilometer bei 140 im dichten Gedränge und Nieselregen - am Freitagabend oder so. Da hält sich die Lust am Twittern in Grenzen ...
Jetzt mal weg von allem Sarkasmus, und hin zur Botschaft: Ja, wir brauchen Studien. Und dann brauchen wir Maßnahmen, die die Aufmerksamkeit des Autofahrers fördern - derzeitige Regeln zielen eher darauf ab, die Langeweile zu fördern und so den Fahrer einzuschläfern. Oder wir schaffen baldmöglichst den Autofahrer gleich ganz ab. Automatische Fahrzeugsteuerung ist ja schon lange keine schwarze Magie mehr.
Und noch einmal: Solange das Gespräch mit anderen Personen - reden oder zuhören, im Auto oder über Telefon, Radion oder Funk - erlaubt ist, sollte man sich nicht künstlich über das Telefonieren aufregen. Selbst die Navi-Stimme kann nerven. Und wer das alles nicht glauben will, der hat meine Lieblings-Beifahrerin noch nicht erlebt.
Und DIE Diskussion erspare ich Ihnen jetzt.

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