Zitat von
Hilfskraft
na ja!
Vielleicht steht noch etwas mehr im Testament.
Vielleicht steht dort, daß dem Sohn nach NATÜRLICHEM Ableben des Hundes, nach erdenklichst aufmerksamer Pflege, auch noch der Rest des Erbes des Hundes anheim fällt.
Damit wollte die Erblasserin sicher verhindern, daß der Hund sofort nach ihren Tod abgeschoben oder vergiftet wird.
Mooshammer hat es mit seine Daisy ja auch so gemacht.
Wenn der Sohn jetzt klagt, zeugt das auch nicht gerade von Scharfsinn seiner seits.
Die Dame war sich wohl darüber im Klaren, was sie für einen Burschen aufgezogen hatte.
H.