Die vorläufigen Zahlen ließen es erahnen, nun gibt es Gewissheit. Auf Deutschlands Straßen sind erstmals seit 20 Jahren wieder mehr Menschen gestorben. Über 4000 Personen kamen 2011 durch Verkehrsunfälle ums Leben. Nur in einer Gruppe sind die Zahlen zurückgegangen.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0...842953,00.html
Irrtum - ich kann filmen was und wen ich will - solange es für mich ist.
Sollte ich den Film an Behörden weitergeben wollen oder zu einem Vioeoportal hochladen wollen - dann wird es kompliziert...
Aber das will und brauche nicht - mir reicht die Reaktion beim Erkennen der Cam = Abstand.
Also alles im grünen Bereich.
mensch pittiken, Sie sind ja noch schlimmer als der Typ der sich hinten ne Kamera reingebaut hat. oder sind Sie einfach nur begriffsstutzig..? außer Ihnen kann sich wahrscheinlich jeder hier etwas unter "LKW-Spur" vorstellen. und sicher hat hier schon jeder einmal was vom Rechtsfahrgebot gehört. aber deswegen werde ich trotzdem nicht alle paar Sekunden die Spur wechseln. und ich habe auch noch von niemanden gehört, der wegen Tempo Hundertdreißg des Schleichens bezichtigt wurde. aber Sie müssens ja wissen.. hier vielleicht noch mal § 7 Abs. 3c der StVO, nur für Sie:
(3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei oder mehr Fahrstreifen mit Zeichen 340 (normale Leitlinie)gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt.
Sie dürfen nicht alles filmen und schon gar nicht andere Personen, ohne deren ausdrückliche Genehmigung. Was meinen Sie wohl, warum am Gartenzaun Schluss mit Filmen ist.
Da Sie nicht im aktiven Polizeidienst sind, sind Ihre Filmchen verboten, ganz schlicht verboten und nichts kann dies rechtfertigen.
Sie geraten noch an den richtigen, dann wird Ihnen aber das Lachen vergehen und dann ist nichts mehr im grünen Bereich.
Woher soll denn jemand wissen, ob die Kamera gerade aufnimmt oder nicht? Selbst eine nicht-mitlaufende Kamera wird den positiven Effekt haben, dass sich die Fahrer ertappt fühlen.
Ich denke Vielen ist es gar nicht bewusst dass sie gerade illegal handeln und andere in große Lebensgefahr bringen, die Kamera kann da bei der Selbstreflexion helfen, selbst wenn die nicht läuft. Ich denke manch Autofahrer wird auch dankbar sein, dass man ihn aus dem reflexgesteuerten Fahren herausholt und er zum Nachdenken gebracht wird. Heisst ja oft "ich hab gar nicht gemerkt dass ich so schnell war" "dass ich so nah aufgefahren bin". Da kann so eine Kamera schon helfen.
Im übrigen darf ich vllt. andere Personen nicht aufnehmen, aber meist sind die durch die Scheiben mit schlechten Kameras eh nicht erkennbar, insofern seh ich jetzt hier kein Problem, denn eine beliebige Strassenszene mit Autos fremder Menschen als Inhalt, darf ich jederzeit filmen, solange keine Person erkennbar ist.
Und ich denke, wenn ich danach die Person auf den Aufnahmen unkenntlich mache, sollte das auch Filmen auch genehmigt sein, selbst wenn man durch die Frontscheibe was erkennen kann. Wenn ich immer nur die letzte halbe Stunde Fahrt gespeichert wird, und die vorherigen Zeiten automatisch überschrieben, sollte diese Vorgehensweise rechtlich ok sein.
Hatten Sie nicht Ihr Verhalten von der Autobahn beschrieben?
Und auf Autobahnen dürfen Sie nicht die ganze Zeit auf der mittleren bzw. ganz linken bei dreispurigen Autobahnen bzw. auf der linken bei zweispurigen Autobahnen fahren, auch wenn Sie mit 130 kmh unterwegs sind.
Wenn Sie Probleme haben, dann fragen Sie Ihren Verkehrspolizisten Ihrer Wahl.
Das ist grob falsch.
Lesen Sie die Beiträge hier im Thread gar nicht? Sie wurden schonmal berichtigt, aber gerne nochmal für sie:
STVO §7:
"
(3c) Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei oder mehr Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge abweichend von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo - auch nur hin und wieder - rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt."
Ganz offensichtlich ist es, entgegen ihrer ständig wiederholten Behauptung, erlaubt die mittlere Spur zu nutzen.
Über eine Mindestgeschwindigkeit steht da nichts. Man darf also sogar 100km/h auf der linken Spur fahren, da das schon ausreicht um 80km/h LKW zu überholen.