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Sexualstraftäter: Neuer Streit über elektronische Fußfessel

Reicht eine elektronische Fußfessel zur Überwachung von Sexual- und Gewalttätern? Der Streit daüber ist nach einem Vorfall in München neu entfacht worden: Dort soll ein wegen Kindesmissbrauchs Verurteilter rückfällig geworden sein - obwohl er das Gerät am Körper trug.

http://www.spiegel.de/panorama/justi...843867,00.html
  1. #1

    Das Hauptproblem ist hier

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Reicht eine elektronische Fußfessel zur Überwachung von Sexual- und Gewalttätern? Der Streit daüber ist nach einem Vorfall in München neu entfacht worden: Dort soll ein wegen Kindesmissbrauchs Verurteilter rückfällig geworden sein - obwohl er das Gerät am Körper trug.

    Elektronische Fußfessel: Neuer Streit nach Rückfall eines Sextäters - SPIEGEL ONLINE
    Das Triebtäter nicht Kopfgesteuert sind.
    Es ist dabei wie mit einer Sucht, es wird nicht mehr nachgedacht, sondern reflexartig gehandelt. Bei Triebmörder und sonstige Triebtäter nutzen Fussfessel überhaupt nich.
  2. #2

    ... erst im nachhinein nachvollziehen?

    Warum wird denn nicht SOFORT Alarm geschlagen, sobald sich der Träger aus seiner Wohnung entfernt?
  3. #3

    Zitat von zion111 Beitrag anzeigen
    Warum wird denn nicht SOFORT Alarm geschlagen, sobald sich der Träger aus seiner Wohnung entfernt?
    Na vielleicht, weil der Täter innerhalb eines genehmigten Zeitfensters unterwegs war und deswegen ein Alarm nicht geboten war. Elektronische Fussfessel heisst nicht 24 h Hausarrest.
  4. #4

    ...

    Erst die Kinderschänder, dann die Vergewaltiger, dann die Einbrecher, dann die Ladendiebe, dann ... jeder. Handy ausschalten verboten. Wird ja schon gelegentlich als verdächtiges Verhalten interpretiert, wenn man sich nicht dauer-orten lassen will. Wehret den Anfängen ! Wobei, was den Überwachungsstaat angeht, sind die Anfänge längst Vergangenheit. Kameras allerorten, etc. Nein, ich habe keinerlei "Verständnis" für Leute, die anderen weh tun. Ich hätte auch kein Problem mit deutlich höheren Gefängnisstrafen, die auch wirklich abgesessen werden müssen. Ich könnte auch befürworten, daß man 50 Jahre verhängt, so daß der Täter erst raus kommt, wenn er aus Altersgründen ungefährlich ist. Aber: Wenn er die Strafe verbüßt hat, sollte es gut sein. Und nein, die Zahl der Untaten an Kindern nimmt nicht zu, sondern ab. Nur die Berichterstattung, die jeden Fall zwischen Ural und Gibraltar jeweils zwei Wochen warm hält suggeriert eine Monstergefahr. Ich will keine 100%ige Sicherheit, denn die gibt es nur, wenn jeder im Gefängnis lebt. Und wenn's mich trifft, trifft's mich eben.
  5. #5

    Weil eine

    Zitat von zion111 Beitrag anzeigen
    Warum wird denn nicht SOFORT Alarm geschlagen, sobald sich der Träger aus seiner Wohnung entfernt?
    E-Fussfessel nicht gleichzeitig einen Hausarest bedeutet. Der Traeger darf sich in der Regel in einem bestimmten Umkreis um seine Wohnung herum frei bewegen. Weitere Auflagen (wie bestimmte Bereiche um Schulen zu meiden etc) hat er zu befolgen. Ausserdem haelt die Batterie meist nur fuer etwa 24h und es dauert 2-3 Stunden, diese Nachzuladen. Das schraenkt die Bewegungsfreiheit zusaetzlich ein. Faellt die Batterieleistung unter einen Gewissen Grad, wird per Telephone sofort das Nachladen angemahnt. Dazu kommt regelmaessige physische Kontrolle, wie z.B. Hausbesuch einer Kontrollperson, Anrufe oder Kontroll Kontakte.
  6. #6

    Zitat von Cocorossa Beitrag anzeigen
    Das Triebtäter nicht Kopfgesteuert sind.
    Es ist dabei wie mit einer Sucht, es wird nicht mehr nachgedacht, sondern reflexartig gehandelt. Bei Triebmörder und sonstige Triebtäter nutzen Fussfessel überhaupt nich.
    Das zweite Problem ist, dass im Zweifelsfall gegen die Opfer entschieden wird. Der Richter hofft auf das Gute im Menschen und nachträglich gibt es keine Verhängung von Strafen.

    Die Betroffenen sind eben oft Kinder und wie die mit so einer Straftat fertig werden, betrifft eben "nur" Opfer. Es ist zum Kotzen, die Sachverständigen tragen im Falle, dass sie sich bei einer Beurteilung irren, keine Konsequenzen. Sie haben sich eben geirrt und was noch schlimmer ist und sie sind sich "fast" sicher, dass der Täter nicht Heilbar ist, dann muss irgend ein Kind mit dem Risiko leben.

    Das kann doch keine Lösung sein.

    MfG. Rainer
  7. #7

    .. die lösung für solch ein problem machen die amerikaner vor. und dies schliesst für die (ehemaligen) täter quasi jede resozialisierung aus:

    öffentliche bekanntgebung aller sexualstraftäter, bis hin zur persönlichen kontaktaufnahme zu den bekannten des (ehemaligen) täters.

    als verfechter unserer grundrechte, als gläubiger an den guten kern eines jeden menschen, für mich undenkbar.

    jedoch als vater einer 2.5jahre alten tochter (und ehemann, sohn, etc): wünschenswert.
  8. #8

    Also...

    ...ich verstehe nicht die offensichtliche Annahme, dass eine Straftat verhindert werden kann, wenn der potentielle Täter eine elektronische Fußfessel trägt. Wo ist da denn die Logik? Kann die Fußfessel irgendwas verhindern? Die sendet doch maximal eine Positionsabgabe! Und was sollte die zur Verhinderung einer Straftat nützen? Genau - nix.
  9. #9

    Zitat von Cocorossa Beitrag anzeigen
    Das Triebtäter nicht Kopfgesteuert sind.
    Es ist dabei wie mit einer Sucht, es wird nicht mehr nachgedacht, sondern reflexartig gehandelt. Bei Triebmörder und sonstige Triebtäter nutzen Fussfessel überhaupt nich.
    Wenn da überhaupt keine Steurung mehr möglich gewesen wäre, hätte er auch nicht abwarten können bis er mit dem Kind alleine ist. Also ist da sehr wohl Triebkontrolle möglich.

    Was mich interessieren würde ist, ob die Eltern des Kindes wussten, dass sie ihr Mädchen mit einem vorbestraften Sexualstraftäter alleine lassen oder nicht.








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