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Sex mit Schülerin: Freigesprochener Lehrer verklagt Vater

Der Lehrer hatte Sex mit einer Schülerin, doch eine Bewährungsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs wurde aufgehoben. Jetzt verklagt der Mann den Vater des Mädchens - er fühlt sich zu unrecht als Straftäter bezeichnet.

http://www.spiegel.de/schulspiegel/0...817438,00.html
  1. #40

    Zitat von spiegel-hai Beitrag anzeigen
    ........
    DAS ist auch Blödsinn. Die Geschlechtsreife beginnt individuell verschieden und richtet sich nicht nach dem Gesetzbuch. Vielmehr würde sich vermutlich bei nährem Blick in kanadisches Recht herausstellen, daß 16 Jahre die Untergrenze für gewisse Sorten Mündigkeit ist. Erkundigen Sie sich mal, ab welchem Alter man in Kanada heiraten darf (ich habe keine Ahnung).
    Alle Moralischen Grenzen lassen sich aus hebeln. So ist der Führerschein auch an eine Künstliche Grenze gebunden. Es gibt ausgesprochene "Frühchen" die zwar auf Rennstrecken die gewagtesten Fahrten unternehmen, weit besser geeignet sind, als 80% der Führerschein Inhaber, aber >>>> sie dürfen nicht<<<<<<<<.

    Man könnte natürlich jeden Menschen auf seine Eignung überprüfen, aber das würde dazu führen, dass reiche Menschen einen Gutachter finden, der einem 10 Jährigen Mädchen die Ehefähigkeit bestätigt;o).

    Von daher halte ich feste Regeln für praktikabler.

    MfG. Rainer
  2. #41

    1

    Zitat von manitoba Beitrag anzeigen
    ...haben von unserem Rechtsstaat keine Ahnung. Auch wenn es wohl klüger wäre, Perlen vor Säue zu werfen, als Ihnen das Urteil des OLG zu erläutern, so will ich dennoch einen Versuch wagen.

    Unsere Gesellschaft billigt den über 14-Jährigen selbstbestimmte Sexualität zu. Von diesem Recht hat das Mädchen Gebrauch gemacht, wie über drei Instanzen hinweg festgestellt wurde. Für das Vorliegen einer Straftat nach §182 StGB gab es keine Anhaltspunkte. Nur um der geheuchelten moralischen Empörung Genüge zu tun, hat die StA den Umweg über §174 StGB gesucht. Das ist grandios gescheitert, weil es zur Begründung einer Obhutspflicht eben mehr braucht, als nur Lehrer an der gleichen Schule zu sein.
    Ich befürchte allerdings, Sie werden das inhaltlich nicht begreifen können, wie Ihr untauglicher Vergleich zwischen Jugendlichen und Kindern zeigt.

    Mit Ihrer rechtsstaatsfeindlichen "Argumentation" sind Sie im pseudofeministischen EMMA-Forum besser aufgehoben. Dort finden Sie für Ihre Ansichten sicher Beifall.

    In einem Staat nach Ihren Vorstellungen möchte ich wirklich nicht leben.
    Wenn ein Lehrer sich an eine 13 Jähre ranmacht um dann nach der Vollendung des 14. Lebensjahres Sex mit ihr zu haben, dann ist der Mann für mich gestört. Übrigens wenn es eine 32 jährige Frau wäre die sich an einen 13 jährigen Jungen ranmacht, dann wäre mein Urteil genauso.

    Aber wer bei der Kritika an solchen Konstellationen nur an pseudofeminismus denkt, der hat für mich einen Schlag.

    Übrigens haben, die unteren Instanzen das anders gesehen, wie das OLG. Da kann man schon nachdenken, ob da die Richter am OLG sich ein Fehlurteil geleistet haben.
  3. #42

    Sie...

    Zitat von owain123 Beitrag anzeigen
    Wenn ein Lehrer sich an eine 13 Jähre ranmacht um dann nach der Vollendung des 14. Lebensjahres Sex mit ihr zu haben, dann ist der Mann für mich gestört. Übrigens wenn es eine 32 jährige Frau wäre die sich an einen 13 jährigen Jungen ranmacht, dann wäre mein Urteil genauso.

    Aber wer bei der Kritika an solchen Konstellationen nur an pseudofeminismus denkt, der hat für mich einen Schlag.

    Übrigens haben, die unteren Instanzen das anders gesehen, wie das OLG. Da kann man schon nachdenken, ob da die Richter am OLG sich ein Fehlurteil geleistet haben.
    ...müssen nicht Dinge erfinden, um Ihre abstruse Ansicht zu illustrieren.
    Von einer Beziehungsanbahnung zu dem Mädchen bereits im Kindesalter ist nichts bekannt und hätte, so bekannt, auch zu einem anderen Strafantrag geführt.
    Was genau stört Sie? Erwachsener hat Sex mit einer Jugendlichen? Lehrer hat eine Beziehung zu einer, nicht seiner, Schülerin?
    Beides ist nach unserem Gesellschaftsverständnis nur unter bestimmten Bedingungen strafbar. (Und das ist gut so.) Diese Bedingungen waren nicht gegeben.
    Übrigens: Wenn Sie sich die Mühe machen wollen, das Urteil im Volltext zu lesen, werden Sie feststellen, dass das OLG richtig geurteilt hat.
    Die Vorinstanzen hatten unter unverständlichem moralischen Druck das Recht gebeugt und falsch geurteilt.
  4. #43

    Zitat von manitoba Beitrag anzeigen
    ...müssen nicht Dinge erfinden, um Ihre abstruse Ansicht zu illustrieren.
    Von einer Beziehungsanbahnung zu dem Mädchen bereits im Kindesalter ist nichts bekannt und hätte, so bekannt, auch zu einem anderen Strafantrag geführt.
    Was genau stört Sie? Erwachsener hat Sex mit einer Jugendlichen? Lehrer hat eine Beziehung zu einer, nicht seiner, Schülerin?
    Beides ist nach unserem Gesellschaftsverständnis nur unter bestimmten Bedingungen strafbar. (Und das ist gut so.) Diese Bedingungen waren nicht gegeben.
    Übrigens: Wenn Sie sich die Mühe machen wollen, das Urteil im Volltext zu lesen, werden Sie feststellen, dass das OLG richtig geurteilt hat.
    Die Vorinstanzen hatten unter unverständlichem moralischen Druck das Recht gebeugt und falsch geurteilt.
    Da ist aber einer angefressen, weil ich es nicht so toll finde wenn ein 32 jähriger verheirateter Lehrer sich an eine 14 jährige Schülerin ranmacht.

    Hier ein Link zum Fall

    Umstrittenes Urteil: Gericht spricht Lehrer*nach Sex mit Schülerin*frei - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - SchulSPIEGEL

    Und ein Paar Zitate aus dem Artikel:

    "22-mal hatten ein 32 Jahre alter Lehrer und seine 14-jährige Schülerin sexuellen Verkehr - auch in Schulräumen, und nachdem der Lehrer sich offenbar über Monate gezielt an das Mädchen herangemacht hatte."

    "Anfang 2006 kamen sich die Schülerin und der Lehrer auf einer Klassenfahrt der Parallelklasse des Mädchens nach Hamburg näher."

    "...und im Januar 2007 schließlich der erste sexuelle Kontakt, schreibt das Oberlandesgericht."

    Das Sie dies in Ihrer Bewunderung für diesen "tollen Hechts" ausblenden wundert mich nach Ihren Beiträgen nicht.

    Wenn es um Jugendliche geht, die gerade das 14. Lebensjahr vollendet haben, die dann ein Verhältnis mit einer 18 Jahre ältern Person haben, dann ist das meiner Meinung nach schon seltsam.
  5. #44

    Grundregeln

    Ein Lehrer, der mit einer Schülerin an seiner Schule schläft - und sei sie auch 20 - ist moralisch ungeeignet für den Job, für jede Schule absolut untragbar, und ein Arsch.

    Das OLG hat hier ein kolossales Fehlurteil hingelegt. Es verpflichtet jeden Schüler, selbst zu entscheiden das KEIN Abhängigkeitsverhältnis besteht - ohne zu berücksichtigen das dieses später durchaus entstehen kann. Welcher Schüler kann sich schon gegen einen Lehrer wehren, der ein richtiger Arsch ist (siehe oben - in diesem Fall handelt es sich um einen). Hier werden die Machtverhältnisse an Schulen völlig ausgeblendet.

    Da Schüler aber jetzt - folgt man der Rechtsauslegung des OLG - Freiwild für jeden ausser den direkten Lehrkräften sind, MUSS ein entsprechender Passus in jeden Vertrag für Lehrkräfte hinein.
    Offensichtlich ist die juristische Definition für "Abhängigkeit" kein Schutz mehr für Schüler vor moralisch verkrüppelten Lehrkräften.
  6. #45

    Zitat von sysop Beitrag anzeigen
    Der Lehrer hatte Sex mit einer Schülerin, doch eine Bewährungsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs wurde aufgehoben. Jetzt verklagt der Mann den Vater des Mädchens - er fühlt sich zu unrecht als Straftäter bezeichnet.

    Sex mit Schülerin: Freigesprochener Lehrer verklagt Vater - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - SchulSPIEGEL
    Wie es scheint, äußern sich hier hauptsächlich Männer, die sich unglaublich tolerant und liberal geben.
    Mir scheint eher es, als würde hier ein latentes Wunschdenken zum Vorschein kommen: Von der frühreifen, versauten, kleinen Lolita, die von ihrem Lehrer Dinge lernen will, die auf keinem Lehrplan stehen.

    Ich möchte die Illusionen ja ungern zerstören, doch die bei weitem überwiegende Zahl der 14-jährigen Mädchen sind keine "kleinen Flittchen", die die freie Liebe leben und neugierig sind auf Erfahrungen mit reifen Männern in Putzräumen.
    Nur 7 % aller Mädchen hatten im Alter von 14 Jahren bereits sexuelle Erfahrungen, mehr als ein Drittel hatte im Alter von 17 noch keine - Gymnasiastinnen werden später aktiv.

    Diese Rechtssprechung liefert die Mädchen in der Schule den Übergriffen (die nicht zwingend physischer Natur sein müssen) von Lehrern mit fragwürdiger sexueller Präferenz aus. Selbst wenn es nicht zu (gewaltsamen) sexuellen Handlungen kommt, schafft diese richterliche Legitimisierung doch ein Klima, in dem die Schülerinnen zu potenziellen Sexobjekten werden.

    Jeder Lehrer kennt die gesellschaftliche Maxime, dass sich erwachsene Männer und Lehrer im Besonderen einfach nicht an 14-jährige Schulkinder heranmachen, auch wenn die Gesetzgebung dies nicht explizit unter Strafe stellt.
    Ein Lehrer sollte diese gesellschaftliche Norm in einer tiefen Selbstverständlichkeit verinnerlicht haben. Setzt er sich darüber hinweg, ist er in jedem Fall für den Schuldienst ungeeignet:
    Ein Lehrer der sich über zentrale gesellschaftliche Normen mutwillig hinwegsetzt ist gleichfalls ungeeignet wie der Lehrer mit fragwürdiger sexueller Orientierung, der seine Libido nicht im Griff hat.

    Der Lehrer ist eine Autoritätsperson für Schülerinnen, die wenigsten jungen Mädchen werden wissen, wie sie sich gegen Übergriffe durch den in jeder Hinsicht überlegenen Lehrer abgrenzen und wehren können, wenn dieser sich ihnen in sexueller Absicht nähert.

    Ich weiß gar nicht, was mich mehr befremdet, der verheiratete katholische Religionslehrer mit Vorliebe für junge Mädchen und ohne Unrechtsbewusstsein, der Schulmädchen auf Klassenfahrten anbaggert und vernascht oder die Akzeptanz, die ihm hier entgegengebracht wird.
  7. #46

    Zitat von chronotrop Beitrag anzeigen
    ........ ....
    Nur 7 % aller Mädchen hatten im Alter von 14 Jahren bereits sexuelle Erfahrungen, mehr als ein Drittel hatte im Alter von 17 noch keine - Gymnasiastinnen werden später aktiv. ..........
    Ich bin kein Sexualwissenschaftler, aber ich bezweifle diese 7%, vor allem bezweifle ich die Freiwilligkeit der "Entjungverungen". Ich will das nicht als Vergewaltigungen werten, aber Einvernehmlichkeit von einem 14 Jährigen Mädchen halte ich mindestens zu 50% für übertrieben und mehr dem Wunschdenken von Kinderschänder zuzurechnen.

    MfG. Rainer
  8. #47

    Zitat von chronotrop Beitrag anzeigen
    ...die gesellschaftliche Maxime, dass sich erwachsene Männer und Lehrer im Besonderen einfach nicht an 14-jährige Schulkinder heranmachen.
    Dein Totalitarismuswunsch gewinnt nicht dadurch an Legitimation, dass Du ihn als "gesellschaftliche Maxime" bezeichnest. Hat Dich jemals ein Paar unterschedlicher Generation gebeten, deren Beziehung zu stören oder auch nur zu kommentieren?
  9. #48

    Zitat von Hamberliner Beitrag anzeigen
    Dein Totalitarismuswunsch gewinnt nicht dadurch an Legitimation, dass Du ihn als "gesellschaftliche Maxime" bezeichnest. Hat Dich jemals ein Paar unterschedlicher Generation gebeten, deren Beziehung zu stören oder auch nur zu kommentieren?
    So, wie Sie sich äußern gestehen sie einer 14 jährigen und einem 34 jährigem einen Gleichberechtigten Status zu. Rein rechtlich ist das die Gleichberechtigung eines Kindes und einer Erwachsenen. Für mich und viele Andere besteht da schon ein Ungleichgewicht.

    MfG. Rainer
  10. #49

    Darum...

    Zitat von Rainer Helmbrecht Beitrag anzeigen
    So, wie Sie sich äußern gestehen sie einer 14 jährigen und einem 34 jährigem einen Gleichberechtigten Status zu. Rein rechtlich ist das die Gleichberechtigung eines Kindes und einer Erwachsenen. Für mich und viele Andere besteht da schon ein Ungleichgewicht.

    MfG. Rainer
    ...geht es nicht. Zumal auch Sie Kinder und Jugendliche fälschlich in einen Topf werfen.
    Jugendliche haben bestimmte Rechte und es kann einem Erwachsenen nicht zur Strafe gereichen, wenn er die Wahrnehmung dieser Rechte ermöglicht.
    Über drei Instanzen hinweg gab es keinerlei Anhaltspunkte dafür, an einer Freiwilligkeit auf seiten der Schülerin zweifeln zu können.
    Auf einem anderen Blatt steht, ob ein solcher Mann als Lehrer tätig sein sollte.
    Ich halte es aber für eines Rechtsstaates unwürdig, berufsethische Fragen mit der Keule des (Sexual)Strafrechts beantworten zu wollen.








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