Zitat von
manitoba
...haben von unserem Rechtsstaat keine Ahnung. Auch wenn es wohl klüger wäre, Perlen vor Säue zu werfen, als Ihnen das Urteil des OLG zu erläutern, so will ich dennoch einen Versuch wagen.
Unsere Gesellschaft billigt den über 14-Jährigen selbstbestimmte Sexualität zu. Von diesem Recht hat das Mädchen Gebrauch gemacht, wie über drei Instanzen hinweg festgestellt wurde. Für das Vorliegen einer Straftat nach §182 StGB gab es keine Anhaltspunkte. Nur um der geheuchelten moralischen Empörung Genüge zu tun, hat die StA den Umweg über §174 StGB gesucht. Das ist grandios gescheitert, weil es zur Begründung einer Obhutspflicht eben mehr braucht, als nur Lehrer an der gleichen Schule zu sein.
Ich befürchte allerdings, Sie werden das inhaltlich nicht begreifen können, wie Ihr untauglicher Vergleich zwischen Jugendlichen und Kindern zeigt.
Mit Ihrer rechtsstaatsfeindlichen "Argumentation" sind Sie im pseudofeministischen EMMA-Forum besser aufgehoben. Dort finden Sie für Ihre Ansichten sicher Beifall.
In einem Staat nach Ihren Vorstellungen möchte ich wirklich nicht leben.