Sex mit Schülerin: Freigesprochener Lehrer verklagt Vater

Der Lehrer hatte Sex mit einer Schülerin, doch eine Bewährungsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs wurde aufgehoben. Jetzt verklagt der Mann den Vater des Mädchens - er fühlt sich zu unrecht als Straftäter bezeichnet.

http://www.spiegel.de/schulspiegel/0...817438,00.html
  1. #30

    Zitat von spiegel-hai Beitrag anzeigen
    Nun, es kommt aber auf die genauen Umstände und die Folgen an. Wenn der Vater "überall" hingeht, den Lehrer als "Verbrecher" anschwärzt und ihm damit durch Rufmord seine nebenberufliche Tätigkeit ruiniert, dann ist das etwas anderes als allgemeines Stammtischgeschwafel über irgendwelche "Verbrecher da oben". Der Vater darf auch weiterhin nicht alles behaupten, was ihm Spaß macht.
    Der Geschädigte sollte es nicht zivilrechtlich versuchen, sondern Strafantrag stellen, wegen übler Nachrede. Es kann nicht schaden, das auch auf den Tatbestand der Volksverhetzung auszudehnen.
  2. #31

    ...

    Zitat von Hamberliner Beitrag anzeigen
    Es kann nicht schaden, das auch auf den Tatbestand der Volksverhetzung auszudehnen.
    Damit die Staatsanwälte auch mal was zum Lachen haben?
  3. #32

    Was ich bei dem ganzen Theater ...

    ... nicht verstehe ist dies.
    Seit dieser unsäglichen "Fratzbuch"-Lovestory einer sechzehnjährigen mit einem Provinzpolitiker scheint es hier imho kein Halten mehr zu geben.
    Ich kann und ich will es auch nicht verstehen: Minderjährige, egal welchen Geschlechts und Erwachsene, egal welchen Geschlechts, zusammen, das geht gar nicht!

    Das einzige, was ich halbwegs tolerieren könnte wäre ein nicht allzugroßer Altersunterschied.

    Mir persönlich ist ein Fall bekannt, dass ein junger Mann, damals 24 Jahre alt, wegen "Unzucht mit einer Minderjährigen", damals 17 Jahre alt angeklagt und verurteilt wurde. Gut, ist schon über 25 Jahre her, aber: Die beiden sind seit 20 Jahren verheiratet. Meines Wissens steht die Vorstrafe immer noch in seinem Führungszeugnis.
    Aber: Egal, ob "Er" vom Alter her ihr Großvater oder Vater sein könnte, egal, ob Lehrer und Schülerin, solange "es einvernehmlich" geschieht, scheint "es" ja straffrei zu sein.
    Schöne, neue Welt ...
  4. #33

    Zitat von mayflowercloud Beitrag anzeigen
    Was Sie als "Tatsache" hinstellen, fand gar nicht statt. Es gab zu keinem Zeitpunkt eine Vergewaltigung. Die Schülerin hat sich WIEDERHOLT mit ihrem Lehrer FREIWILLIG zum Sex an unterschiedlichen Orten getroffen und vorher dahingehende Vereinbarungen zu gemeinsamen Treffen mit ihm getroffen.

    Wenn hier jemand vergewaltigt wurde, dann war das höchstens der Lehrer, dessen Sinne das Mädel ihm offenbar geraubt hat. Das grenzt ja schon an geistige Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung. ;-)
    In Kanada ist rechtlich festgestell, dass Kinder unter 16 nicht die noetige Reife besitzen "informed consent" zu geben. Aus diesem Grund ist jedes sexuelle Verhaeltnis mit einem Kind (!!) unter 16 eine rechtliche Vergewaltigung. Die einzige Ausnahme von dieser Regel ist, wenn der Partner einen Altersunterschied von weniger als zwei Jahren hat. Also, Maedchen 15 und der Freund ist 17 ist in Ordnung. Maedchen 14 und der "Freund" ist 32....absolut nicht in Ordnung!
    Alle die hier im Forum rumkrakelen das das "kleine Luder" es doch auch wollte, sollten dochj mal lieber ihre Lolita-Fantasien zu Psychiater bringen!
  5. #34

    Zitat von LeToubib Beitrag anzeigen

    Übrigens komme ich als Deutscher auch nicht mit manch kanadischen Merkwürdigkeiten zurecht:
    Warum haben Kanadier damit ein Problem, wenn meine deutschen Unterhosen neben den kanadischen Slips meiner Freundin auf einer Wäscheleine hängen, sondern wir sie an zwei separaten Wäscheleinen aufhängen müssen, nur weil wir nicht verheiratet sind?
    Die Waschmaschine - und auch anderes - haben sie sich ja schliesslich vorher auch schon geteilt ...
    Wo haben Sie den das her? Aus den Finger gesogen? Die Unterwaesche meines Mannes haengt immer genau neben meiner auf der Leine. Vielleicht weil es verheiratete Unterwaesche ist??
  6. #35

    Zitat von Hamberliner Beitrag anzeigen
    Der Geschädigte sollte es nicht zivilrechtlich versuchen, sondern Strafantrag stellen, wegen übler Nachrede. Es kann nicht schaden, das auch auf den Tatbestand der Volksverhetzung auszudehnen.
    Der einzige Fehler den der Vater machte war den Herrn Lehrer als "Straftaeter" zu bezeichnen. Das hat er sich legal verwundbar gemacht. Er haette besser "Kinderficker" oder "Perversling" gebrauchen sollen. Keine ueble Nachrede hier, alles wahr.
  7. #36

    Ein 32jähriger Lehrer

    und ein 14jähriges Mädchen ... muss man eigentlich mehr wissen? Was kommt als nächstes? 10jährige Schülerin und 40jähriger Lehrer? Und wieder Freispruch? Ich fasse es nicht. Im Rahmen meiner Möglichkeiten - wäre ich die Mutter des Mädchens - würde ich dem "Lehrer" das Leben sehr versauen. So sehr ich nur könnte!

    Was ist das für ein abartiger "Rechtsstaat"? ...
  8. #37

    Zitat von Hamberliner Beitrag anzeigen
    Der Geschädigte sollte es nicht zivilrechtlich versuchen, sondern Strafantrag stellen, wegen übler Nachrede.
    könnte er, aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, einmal ganz zu schweigen davon, daß da wohl inzwischen ein zweites Strafverfahren gegen den Lehrer Verfahren anhängig ist.
    Es kann nicht schaden, das auch auf den Tatbestand der Volksverhetzung auszudehnen.
    aha. Und an welcher Stelle genau sehen Sie den Tatbestand der Volksverhetzung als erfüllt an?
  9. #38

    Sie...

    Zitat von sonnenthau Beitrag anzeigen
    und ein 14jähriges Mädchen ... muss man eigentlich mehr wissen? Was kommt als nächstes? 10jährige Schülerin und 40jähriger Lehrer? Und wieder Freispruch? Ich fasse es nicht. Im Rahmen meiner Möglichkeiten - wäre ich die Mutter des Mädchens - würde ich dem "Lehrer" das Leben sehr versauen. So sehr ich nur könnte!

    Was ist das für ein abartiger "Rechtsstaat"? ...
    ...haben von unserem Rechtsstaat keine Ahnung. Auch wenn es wohl klüger wäre, Perlen vor Säue zu werfen, als Ihnen das Urteil des OLG zu erläutern, so will ich dennoch einen Versuch wagen.

    Unsere Gesellschaft billigt den über 14-Jährigen selbstbestimmte Sexualität zu. Von diesem Recht hat das Mädchen Gebrauch gemacht, wie über drei Instanzen hinweg festgestellt wurde. Für das Vorliegen einer Straftat nach §182 StGB gab es keine Anhaltspunkte. Nur um der geheuchelten moralischen Empörung Genüge zu tun, hat die StA den Umweg über §174 StGB gesucht. Das ist grandios gescheitert, weil es zur Begründung einer Obhutspflicht eben mehr braucht, als nur Lehrer an der gleichen Schule zu sein.
    Ich befürchte allerdings, Sie werden das inhaltlich nicht begreifen können, wie Ihr untauglicher Vergleich zwischen Jugendlichen und Kindern zeigt.

    Mit Ihrer rechtsstaatsfeindlichen "Argumentation" sind Sie im pseudofeministischen EMMA-Forum besser aufgehoben. Dort finden Sie für Ihre Ansichten sicher Beifall.

    In einem Staat nach Ihren Vorstellungen möchte ich wirklich nicht leben.
  10. #39

    Zitat von wrongsaidfreda Beitrag anzeigen
    In Kanada ist rechtlich festgestell, dass Kinder unter 16 nicht die noetige Reife besitzen "informed consent" zu geben. Aus diesem Grund ist jedes sexuelle Verhaeltnis mit einem Kind (!!) unter 16 eine rechtliche Vergewaltigung.
    Sorry, aber das ist daneben. Daß in Kanada "rechtlich feststeht", daß Kinder unter 16 nicht die nötige Reife für eine sexuelle Beziehung haben, halte ich für, sagen wir, "gesellschaftlich gewollt". Zwar sind die Kanadier nicht so prüde wie die US-Amerikaner, aber von europäischen Vorstellungen doch ein gutes Stück entfernt. Es ist eine politische und keine psychologische oder pädagogische Feststellung. Das sollte hübsch sauber auseinandergehalten werden.
    Die einzige Ausnahme von dieser Regel ist, wenn der Partner einen Altersunterschied von weniger als zwei Jahren hat. Also, Maedchen 15 und der Freund ist 17 ist in Ordnung. Maedchen 14 und der "Freund" ist 32....absolut nicht in Ordnung!
    genau DIESE Betrachtung entlarvt die "rechtliche Feststellung" (vulgo "Gesetzeslage") als willkürlich und "unwissenschaftlich". Entweder ein Jugendlicher ist "reif" oder eben nicht.
    Alle die hier im Forum rumkrakelen das das "kleine Luder" es doch auch wollte, sollten dochj mal lieber ihre Lolita-Fantasien zu Psychiater bringen!
    DAS ist auch Blödsinn. Die Geschlechtsreife beginnt individuell verschieden und richtet sich nicht nach dem Gesetzbuch. Vielmehr würde sich vermutlich bei nährem Blick in kanadisches Recht herausstellen, daß 16 Jahre die Untergrenze für gewisse Sorten Mündigkeit ist. Erkundigen Sie sich mal, ab welchem Alter man in Kanada heiraten darf (ich habe keine Ahnung).