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Sex mit Schülerin: Freigesprochener Lehrer verklagt Vater
Der Lehrer hatte Sex mit einer Schülerin, doch eine Bewährungsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs wurde aufgehoben. Jetzt verklagt der Mann den Vater des Mädchens - er fühlt sich zu unrecht als Straftäter bezeichnet.
http://www.spiegel.de/schulspiegel/0...817438,00.html
- #30 27.02.2012 14:01 von
- #31 27.02.2012 14:51 von
- #32 27.02.2012 15:48 von
Was ich bei dem ganzen Theater ...
... nicht verstehe ist dies.
Seit dieser unsäglichen "Fratzbuch"-Lovestory einer sechzehnjährigen mit einem Provinzpolitiker scheint es hier imho kein Halten mehr zu geben.
Ich kann und ich will es auch nicht verstehen: Minderjährige, egal welchen Geschlechts und Erwachsene, egal welchen Geschlechts, zusammen, das geht gar nicht!
Das einzige, was ich halbwegs tolerieren könnte wäre ein nicht allzugroßer Altersunterschied.
Mir persönlich ist ein Fall bekannt, dass ein junger Mann, damals 24 Jahre alt, wegen "Unzucht mit einer Minderjährigen", damals 17 Jahre alt angeklagt und verurteilt wurde. Gut, ist schon über 25 Jahre her, aber: Die beiden sind seit 20 Jahren verheiratet. Meines Wissens steht die Vorstrafe immer noch in seinem Führungszeugnis.
Aber: Egal, ob "Er" vom Alter her ihr Großvater oder Vater sein könnte, egal, ob Lehrer und Schülerin, solange "es einvernehmlich" geschieht, scheint "es" ja straffrei zu sein.
Schöne, neue Welt ... - #33 27.02.2012 16:05 von
In Kanada ist rechtlich festgestell, dass Kinder unter 16 nicht die noetige Reife besitzen "informed consent" zu geben. Aus diesem Grund ist jedes sexuelle Verhaeltnis mit einem Kind (!!) unter 16 eine rechtliche Vergewaltigung. Die einzige Ausnahme von dieser Regel ist, wenn der Partner einen Altersunterschied von weniger als zwei Jahren hat. Also, Maedchen 15 und der Freund ist 17 ist in Ordnung. Maedchen 14 und der "Freund" ist 32....absolut nicht in Ordnung!
Alle die hier im Forum rumkrakelen das das "kleine Luder" es doch auch wollte, sollten dochj mal lieber ihre Lolita-Fantasien zu Psychiater bringen! - #34 27.02.2012 16:07 von
- #35 27.02.2012 16:19 von
- #36 27.02.2012 16:26 von
Ein 32jähriger Lehrer
und ein 14jähriges Mädchen ... muss man eigentlich mehr wissen? Was kommt als nächstes? 10jährige Schülerin und 40jähriger Lehrer? Und wieder Freispruch? Ich fasse es nicht. Im Rahmen meiner Möglichkeiten - wäre ich die Mutter des Mädchens - würde ich dem "Lehrer" das Leben sehr versauen. So sehr ich nur könnte!
Was ist das für ein abartiger "Rechtsstaat"? ... - #37 27.02.2012 16:47 von
könnte er, aber das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, einmal ganz zu schweigen davon, daß da wohl inzwischen ein zweites Strafverfahren gegen den Lehrer Verfahren anhängig ist.
aha. Und an welcher Stelle genau sehen Sie den Tatbestand der Volksverhetzung als erfüllt an?Es kann nicht schaden, das auch auf den Tatbestand der Volksverhetzung auszudehnen. - #38 27.02.2012 16:59 von
Sie...
...haben von unserem Rechtsstaat keine Ahnung. Auch wenn es wohl klüger wäre, Perlen vor Säue zu werfen, als Ihnen das Urteil des OLG zu erläutern, so will ich dennoch einen Versuch wagen.
Unsere Gesellschaft billigt den über 14-Jährigen selbstbestimmte Sexualität zu. Von diesem Recht hat das Mädchen Gebrauch gemacht, wie über drei Instanzen hinweg festgestellt wurde. Für das Vorliegen einer Straftat nach §182 StGB gab es keine Anhaltspunkte. Nur um der geheuchelten moralischen Empörung Genüge zu tun, hat die StA den Umweg über §174 StGB gesucht. Das ist grandios gescheitert, weil es zur Begründung einer Obhutspflicht eben mehr braucht, als nur Lehrer an der gleichen Schule zu sein.
Ich befürchte allerdings, Sie werden das inhaltlich nicht begreifen können, wie Ihr untauglicher Vergleich zwischen Jugendlichen und Kindern zeigt.
Mit Ihrer rechtsstaatsfeindlichen "Argumentation" sind Sie im pseudofeministischen EMMA-Forum besser aufgehoben. Dort finden Sie für Ihre Ansichten sicher Beifall.
In einem Staat nach Ihren Vorstellungen möchte ich wirklich nicht leben. - #39 27.02.2012 17:02 von
Sorry, aber das ist daneben. Daß in Kanada "rechtlich feststeht", daß Kinder unter 16 nicht die nötige Reife für eine sexuelle Beziehung haben, halte ich für, sagen wir, "gesellschaftlich gewollt". Zwar sind die Kanadier nicht so prüde wie die US-Amerikaner, aber von europäischen Vorstellungen doch ein gutes Stück entfernt. Es ist eine politische und keine psychologische oder pädagogische Feststellung. Das sollte hübsch sauber auseinandergehalten werden.
genau DIESE Betrachtung entlarvt die "rechtliche Feststellung" (vulgo "Gesetzeslage") als willkürlich und "unwissenschaftlich". Entweder ein Jugendlicher ist "reif" oder eben nicht.Die einzige Ausnahme von dieser Regel ist, wenn der Partner einen Altersunterschied von weniger als zwei Jahren hat. Also, Maedchen 15 und der Freund ist 17 ist in Ordnung. Maedchen 14 und der "Freund" ist 32....absolut nicht in Ordnung!
DAS ist auch Blödsinn. Die Geschlechtsreife beginnt individuell verschieden und richtet sich nicht nach dem Gesetzbuch. Vielmehr würde sich vermutlich bei nährem Blick in kanadisches Recht herausstellen, daß 16 Jahre die Untergrenze für gewisse Sorten Mündigkeit ist. Erkundigen Sie sich mal, ab welchem Alter man in Kanada heiraten darf (ich habe keine Ahnung).Alle die hier im Forum rumkrakelen das das "kleine Luder" es doch auch wollte, sollten dochj mal lieber ihre Lolita-Fantasien zu Psychiater bringen!
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