Seitdem das merkwürdige Paarungsverhalten dieser Bodyguards publik wurde sollen dem Secret Service sogar schon Bewerbungen von geschlechtsreifen Bonobo-Männchen ins Haus geflattert sein.
(Ich hoffe, der geht gerade noch so durch die Zensur.)
AFPAgenten des Secret Service sollen nicht nur in Kolumbien Partys mit Prostituierten gefeiert haben. Obamas Leibwächter sollen auch in einem Strip-Club in El Salvador Sex gehabt sollen. Der Geheimdienst will das Verhalten seiner Mitarbeiter nun genauer prüfen.
http://www.spiegel.de/politik/auslan...830079,00.html
Seitdem das merkwürdige Paarungsverhalten dieser Bodyguards publik wurde sollen dem Secret Service sogar schon Bewerbungen von geschlechtsreifen Bonobo-Männchen ins Haus geflattert sein.
(Ich hoffe, der geht gerade noch so durch die Zensur.)
Er wird bei mir nicht angezeigt und endet mit dem Satz "Diese Einschätzung wird sie möglicherweise revidieren müssen."
Vielleicht kann mir jemand kurz mitteilen, was danach passiert ist. Wurde nicht bezahlt? War Obama dabei?
Die Mitarbeiter des Präsidenten sind nicht als Privatpersonen unterwegs, sondern auf "Geschäftsreise". Auch entsprechend des deutschem Arbeitsrechtes kann daher erwartet werden, daß sie auch nach Feierabend den Verhaltenskodex des Arbeitgebers einhalten.
In den USA ist Prostitution fast überall verboten. Der amerikanische Staat kann daher zu Recht erwarten, daß sich seine Mitarbeiter auch im Ausland während Geschäftsreisen an diese amerikanische Norm halten.
Im Hinblick auf Zwangsprostitution und Menschenhandel, ist es auch im höchsten Maße naiv, davon auszugehen, daß eine Prostituierte, die man nicht kennt und mit der man nicht kommuniziert / kommunizieren kann, diesen Beruf freiwillig ausführt. Anders ausgedrückt: wer (in machen Ländern) die Dienstleisung von Prostituierten in Anspruch nimmt, nimmt (je nach Situation) moderne Sklaverei billigend in Kauf - und derartige Sklaverei ist auch in Deutschland verboten.
Die Mitarbeiter des Präsidenten sind nicht als Privatpersonen unterwegs, sondern auf "Geschäftsreise". Auch entsprechend des deutschem Arbeitsrechtes kann daher erwartet werden, daß sie auch nach Feierabend den Verhaltenskodex des Arbeitgebers einhalten.
In den USA ist Prostitution fast überall verboten. Der amerikanische Staat kann daher zu Recht erwarten, daß sich seine Mitarbeiter auch im Ausland während Geschäftsreisen an diese amerikanische Norm halten.
Im Hinblick auf Zwangsprostitution und Menschenhandel, ist es auch im höchsten Maße naiv, davon auszugehen, daß eine Prostituierte, die man nicht kennt und mit der man nicht kommuniziert / kommunizieren kann, diesen Beruf freiwillig ausführt. Anders ausgedrückt: wer (in machen Ländern) die Dienstleisung von Prostituierten in Anspruch nimmt, nimmt (je nach Situation) moderne Sklaverei billigend in Kauf - und derartige Sklaverei ist auch in Deutschland verboten.
Das Hotelzimmer ist eh bezahlt und sollte ein PRIVATER Bereich des jeweiligen Bewohners sein. Ob er darin onaniert oder hetero - bzw. homosexuellen Sex (im Einverständnis mit dem volljährigen Partner/Partnerin) hat, sollte niemanden was angehen.
Ich selbst bin auch nicht grade wenig unterwegs, und ab und an hat man nun mal gerne Gesellschaft. Geht weder meinen Arbeitgeber was an (natürlich setze ich die Damen NICHT auf die Spesenabrechnung) noch würde es den Steuerzahler was angehen.
Ich mag die Amerikaner, aber die verklemmten BibleBelt Moralvorstellungen stören mich. Sind hierzulande auch fehl am Platze.
Man sollte das diskret handhaben, aber ansonsten, frei nach Alice Schwarzer: "Mein Schw*** und meine Nacht(un)ruhe gehören mir!"
Mein Gott, lasst sie doch Spass haben. Alles US-Wahlkampfmüll.
Es ist ein kleiner, aber feiner Unterschied, ob man das Hotelzimmer selbst bezahlt oder ob es vom Chef bezahlt wird.
Wenn der Chef das Zimmer bezahlt und man im Auftrag der Firma vor Ort ist, um die Sicherheit des Chefs zu gewährleisten, dann kann der Chef auch erwarten, dass sein Mitarbeiter ein einwandfreies Verhalten pflegt, dass die Firma nicht schädigt.
Durch das Bekanntwerden dieses Vorfalls ist genau das geschehen.
Existenzgefährdende Zuwiderhandlung gegen die Interessen des Arbeitgebers, geschäftsschädigendes Verhalten ggf. schwere Beleidigung, kann auch bei uns eine Kündigung, sogar ohne vorherige Abmahnung, rechtfertigen.