Zitat von
debreczen
- in Amerika steht es jedem frei, seine Kinder selbst zu unterrichten, der "Aktivist" fordert also nicht zum Gesetzesbruch auf. Er verlangt auch nicht "faschistoid" (oder "bolschewistisch"), daß sich alle seiner Meinung anschlössen.
Er beschränkt sich auf das öffentliche Kundtun seiner Auffassung, die er anscheinend (nicht, daß es darauf ankäme) mit anderen teilt. Dies fällt unter Meinungsfreiheit - gerade im parlamentarischen Meinungsstreit!
Meinungsfreiheit gilt auch für Meinungen, die mir überhaupt nicht passen. Ebenso wie sich die rechtsstaatlichen Werte gerade an Mördern und Kinderschändern beweisen müssen, wird der Grad der Meinungsfreiheit daran gemessen, wie ich mit Meinungen umgehe, die mir aus tiefstem Herzen zuwider sind. Wer Meinungsfreiheit nach "guten" und "schlechten" Meinungen selektiert, landet bei Ulbrichts berüchtigtem Ausspruch, daß die DDR sehr wohl Pressefreiheit kenne, nur eben keine Freiheit für die bürgerliche Presse.
Abgesehen davon dürfte das wieder mal eine dieser Meldungen sein, mit denen Nordamerika als Haufen dümmlicher Provinzsektierer dargestellt wird,