Bei jeder Diskussion über Organtransplantation sollte man folgendes nicht vergessen: "Jahrtausende-lang hat gegolten, dass ein Mensch erst dann verstorben, erst dann tot war, wenn sein gesamter Organismus – Herzatmung und damit der gesamte Kreislauf – zum Stillstand gekommen war. Der Körper des Verstorbenen erkaltete, Totenflecken zeigten sich, die Leichenstarre stellte sich ein, der Verwesungsprozeß folgte. Mit ihm lösten sich Geist und Seele durch Zerreißen des silbernen Bandes irreversibel vom irdischen Körper, dem Gehäuse und Werkzeug des Menschen auf Dauer seiner irdischen Inkarnation und kehrten zurück ins Jenseits, der wahren, ewigen Heimat des Menschen. Im Bereich atheistischer, materialistischer, medizinischer Wissenschaft existieren Geist und Seele eines Menschen jedoch nicht. Mediziner kennen darüberhinaus noch den sog. "klinischen Tod". Darunter versteht man den Status in einer Zeitspanne von etwa 3 Minuten nach einem Herz- oder Atemstillstand, während der im Prinzip eine Wiederbelebung u.a. durch Herzmassage und künstlicher Beatmung noch möglich ist. Im Bereich der Fragen zur Organtransplantation spielt er jedoch keine Rolle.
Seit die Schulmedizin die Organtransplantation in ihr Programm aufgenommen hat, ist also der Todeszeitpunkt juristisch zeitlich vorverlegt worden und wird seitdem auch immer weiter vorverlegt, um dem "Toten" – in Wirklichkeit einem Sterbenden – lebendfrische Organe, wie z. B. das noch bis dahin schlagende Herz oder andere bis dahin voll durchblutete Organe, wie Niere, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Augen etc. entnehmen zu können. Denn nach dem deutschen Transplantationsgesetz (TPG) dürfen lebenswichtige Organe nur von Toten entnommen werden. Im Interesse der Organtransplantation hat sich die Definition des „Hirntodes“ als Todeszeitpunkt des Menschen nahezu weltweit durchgesetzt. Behilflich wurde auch die Bundesärztekammer. Sie konstatierte, dass mit dem "Hirntod" angeblich naturwissenschaftlich–medizinisch der Tod des Menschen festgestellt sei." (Gelesen auf:
Organspende)