Erstens sollten Sie mal erklären, was die Eurobonds denn bewirken würden, was EFSF, LTROs, ESM oder der Missbrauch von Target2 zur Finanzierung unserer Exporte nicht zu bewirken vermochten.
Zweitens wäre eine deutsche Beteiligung daran ganz klar
verfassungswidrig!
Ich zitiere aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 07.09.2011:
"Es ist insoweit auch dem Bundestag als Gesetzgeber verwehrt, dauerhafte völkervertragsrechtliche Mechanismen zu etablieren, die auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen, vor allem wenn sie mit schwer kalkulierbaren Folgewirkungen verbunden sind."
Weiter heisst es da auch noch:
"Jede ausgabenwirksame solidarische Hilfsmaßnahme des Bundes größeren Umfangs im internationalen oder unionalen Bereich muss vom Bundestag im Einzelnen bewilligt werden. Auch bei der Art und Weise des Umgangs mit den zur Verfügung gestellten Mitteln muss hinreichender parlamentarischer Einfluss gesichert sein."
Das bedeutet im Prinzip, dass auch der ESM nach Auffassung des Gerichts gegen die Verfassung verstößt. Beschliesst der ESM eine Kapitalerhöhung, hat der Bundestag keinerlei Einfluss, da Deutschland durch die anderen beteiligten Staaten ja jederzeit überstimmt werden kann.