Zitat von
witti
Dass der Eigner, also dieser Schrotthändler der das Schiff zum abwracken gekauft hat, keine Rechte mehr an dem Schiff hat kann ich mir nicht vorstellen. Gut, wenn der Eigner oder der Kapitän das Schiff aufgibt dann mag das so sein. Aber hier ist die Sache doch ganz anders gelagert: Das Seil zum Schlepper ist gerissen, der Schlepper ist von den kanadischen Behörden zurückbeordert worden. Aber der Eigner hat sein Schiff nicht aufgegeben. Nach meiner Ansicht müsste sich entweder die Firma, die für das Abschleppen zuständig war um das Schiff kümmern (weil sie ihren Auftrag wegen Schlamperei nicht erledigt hat), oder die kanadischen Behörden (weil die den Schlepper zurückbeordert haben, wohl wissend dass da noch ein Schiff dranhing). Somit müsste entweder die Firma oder der Kanadische Staat verpflichtet werden den Auftrag ordnungsgemäß zu Ende zu führen und das Schiff dahin bringen, wo der Eigner es haben will.