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Schnüffelsoftware: Experten entdecken weiteren Staatstrojaner
Er soll noch potenter sein als die bayerische Schnüffelsoftware: Hacker vom Chaos Computer Club haben einen zweiten Staatstrojaner der Firma DigiTask geortet. Die Schnüffel-Software ermöglicht die weitgehende Überwachung eines Verdächtigen - und könnte ebenfalls illegal sein.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzp...792744,00.html
- #1 19.10.2011 14:14 von
trojaner
= gelebte demokratie in deutschland oder wie kann ich meine bürger aushorchen anstatt ehrliche politik zu betreiben!
- #2 19.10.2011 14:18 von
- #3 19.10.2011 14:18 von
Die folgenden Fehler traten bei der Verarbeitung auf:
Ist schon der blanke Wahnsinn. Die Staatsorgane brechen die Verfassung ganz offen und ohne ein Anzeichen von Scham.
Ist doch von vorneherein klar, dass diese Verbrecher nie belangt werden.
Bananenrepublik ist da noch ein harmlose Umschreibung, mittlerweile haben wir anscheinend russische Zustände.
Man kann nur hoffen, dass die normalen Bürger verstehen, was hier gerade abläuft und die Piraten bei der nächsten Bundestagswahl die Grünen überholen. - #4 19.10.2011 14:19 von
Das ist doch Kinderkram …
… die ganze Nummer geht anders doch viel besser und sauberer. Offenbar mangelt es unseren Staatsschnüfflern nur an Kreativität. Also ihr Behelfsschnüffler, hier gibt es Nachhilfe wie heute gesellschaftlich und grundgesetzlich korrekt geschnüffelt wird:
„Bundestrojaner 3.0 Soll Flop wettmachen“ … Link (Nachhilfe für unbedarfte Staatsschützer), da kann man des gesamte Konzept nachlesen welches es braucht um einen erfolgreichen Schnüffelstaat auf die Beine zu stellen, da sind die bisherigen Dilettanten aber noch meilenweit davon entfernt.
Also Jungs, kümmert euch mal um den Mehrwert der „Add-Ons“ für den neuen Bundestrojaner, da spielt die Musik, damit die „Open-Souce Software“ (ab 2012 zum freien Download erhältlich), nicht so kläglich versagt und der Bürger mehr Freude an der Sicherheit hat, die er gerade gegen seine Freiheit eintauschen soll. Merkelsatz: „Tauschgeschäfte müssen immer für beide Seiten entsprechenden Nutzen haben“ … sonst ist es langweilig und ungerecht. - #5 19.10.2011 14:20 von
Der Feststellung ...
.. bei heutigen Möglichkeiten zum Spitzeln für deutsche Behörden wäre selbst im bösen Unrechtsstaat DDR die STASI neidisch geworden ...
Das Kanzleramt dazu: "Den Ausführungen ist nichts hinzuzufügen." - #6 19.10.2011 14:25 von
Schnueffel- und Banksterstaat
Bin gespannt, welche scheinheiligen Erklärungen unser Bundes-Innenminister und der bayerische Innenminister jetzt wieder über die neue Schnüffel-Software abgeben werden.
Die Piraten werden wohl hoffentlich weiteren Zulauf erhalten und die etablierten Parteien ab-strafen, solange die den Schuss nicht hören wollen. - #7 19.10.2011 14:31 von
Es gibt keine "Grauzone"
Wenn ich mir die Fakten ansehe, ist das doch überhaupt keine Frage, dass die Staatstrojaner standardmäßig mehr können, als sie dürfen. Also schon vom Design her illegal sind.
Wenn Ermittlungsbehörden sich nicht mehr an gesetzliche Vorgaben und die Rechtsprechung gebunden fühlen, ist das ein Alarmzeichen für jede freiheitliche Gesellschaft. Bisher schwimmt der Medien-Mainstream mit bei dem Versuch der Beteiligten, eine "Grauzone" zu erfinden oder das Ganze gar als rechtlich einwandfrei darzustellen. Schade. Es gibt keine Grauzone, nur einen klaren Rechtsbruch.
Aber solange Sky die Übertragung der Bundesliga sicherstellt, solange wird es wenig Protest geben in Demokratie-Deutschland.
Im Übrigen ist gerade eine neue "Sicherheitsgesetzgebung" in der Mache, nach der auch ein "Aufstacheln" in Form von kritischen Kommentaren einen Grund darstellt, in den Fokus des Verfassungsschutzes zu geraten.
Zitat aus dem unten verlinkten Artikel:"Mit Sorge erfüllte den Experten ferner, dass auch friedliche Formen von Protest ins Visier von Maßnahmen geraten könnten, die eigentlich nur gegen Terrorismus aufgefahren werden sollten. So würden künftig unter dem Begriff des "Aufstachelns" etwa das bloße Befürworten von Gewalt, Sitzblockaden und kritische journalistische Kommentare mit einer unterstellten einschlägigen "geistigen Wirkung" erfasst." Zitatende.
http://www.heise.de/newsticker/meldu...i-1362639.html - #8 19.10.2011 14:32 von WasserTrinker
- #9 19.10.2011 14:33 von
Grundgesetz?
ja was wollen Sie denn?
In dieser Horch-und-guck-Republik gilt doch das:
"(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt."
Sie sehen, im Zweifelfall ist auch der Rechtsweg ausgeschlossen. Das ist Grundrechte im Jahre 2011.
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