Wenn die "Lehmann-Omas" in letzter Instanz rechtskräftig gescheitert sind, ist auch ihre mediale Bezeichnung als "Opfer" falsch: Die Omis wollten Geld gewinnen, spekulieren, und sie haben sich verzockt, - Pech gehabt!
Keine Entschädigung für die Lehman-Kläger - der Bundesgerichtshof hat die Ansprüche von zwei Kleinanlegern zurückgewiesen, die mit den Zertifikaten der US-Pleitebank Geld verloren hatten. Die Entscheidung gilt als richtungsweisend,*Geschädigte hoffen dennoch weiter.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soz...788675,00.html
Wenn die "Lehmann-Omas" in letzter Instanz rechtskräftig gescheitert sind, ist auch ihre mediale Bezeichnung als "Opfer" falsch: Die Omis wollten Geld gewinnen, spekulieren, und sie haben sich verzockt, - Pech gehabt!
Geldanlage kann man keinen anderen verantwortlich machen.
Hier im Umkreis sind Sparkassen-"Anlageberater" in einer Art
Telefonterror mit Fonds Schiffbeteiligungen hausieren gegangen.
Diese Anlageverbrater ( so von mir aufgrund ihres Wissens genannt )
sind einfach simple Provisions-Klinkenputzer mit Null-Background-Wissen.
Lassen Sie sich mal von so einem den Begriff EBITA oder einen anderen erklären.
Sie lachen sich halbtot. Wenn sie noch nicht geschädigt sind und noch lachen können.
Meine Mutter hatte auch Lehmannanleihen gekauft, das war eine festverzinsliche Anleihe mit einem Zinssatz, der nun keineswegs Zocker angesprochen hätte.
Die Anlage wurde aktiv von der Sparkasse angeboten und als sicher bezeichnet.
Im Gegensatz zu anderen Sparkassre hat unsere aber eine Entschädigungsregelung für alle Kunden angeboten, so dass meine Mutter 75% des Anlagebetrags wiederbekommen hat.
Das ist so nicht richtig:
Zum einen lagen die Renditen keineswegs so hoch: sie überstiegen oft nicht einmal 7%. Das sind nicht eben spekulative Werte.
Demgegenüber haben zahlreiche Zertifikate Bedingungen, die auch diese Rendite gefährden: bei einigen wird das nur gezahlt, wenn über die gesamte Laufzeit mehrere Indizes nicht unter einen bestimmten Wert sinken. Geschieht das auch nur bei einem - egal was sonst geschieht - richtet sich der Rückzahlungsbetrag nach dem Index mit der geringsten Performance. Bevor man derlei als in Ordnung bezeichnet, sollte man sich überlegen, weshalb solche Geschäfte in den U.S.A. verboten sind.
Es stellt sich schon die Frage, ob in den Beratungsgesprächen davon die Rede war. Wer das für überflüssig hält, muss auch erklären, wofür man eigentlich Berater braucht: ich persönlich jedenfalls nutze sie auch deshalb, weil mir selbst die Sachkunde fehlt und ich sie mir nicht aneignen kann (und auch nicht will): kein Bauherr rechnet die Statik nach.
Schließlich: soweit der BGH angesichts der - im Revisionsverfahren nicht zu prüfenden - Feststellungen der Berufungsgerichte eine ordnungsgemäße Belehrung hinsichtlich der Risiken bejaht hat, kann man damit leben - dass er allerdings auch eine Pflicht der Bank, auf die Tatsache des Eigengeschäfts hinzuweisen (mit anderen Worten: die Bank hatte die Papiere in die eigenen Bücher genommen und agierte als Verkäuferin) verneint hat, halte ich für zweifelhaft.
und Geldanlagen eben auch.
Mehr Zins - mehr Risiko, das dürfte bekannt sein. Wer dieses minimieren möchte, muß das Zauberwort "mündelsicher" aussprechen - darf sich dann aber nicht wundern, wenn diese Niedrigzinspapiere langsam aber sicher von der Inflation aufgefressen werden.
Gold als Sachwert ist dagegen die Rückversicherung in unsicheren Zeiten - und fordert den mündigen Anleger, der weiß, was er tut und in welcher Stückelung er es hält.
Man nimmt ein großes und vertraut es dem Bankberater an.