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Schlappe für NRW-Ministerin: Gericht verbietet Warnung vor E-Zigaretten
DPASind E-Zigaretten ein Arzneimittel oder darf man sie frei verkaufen? Mit dieser Frage hat sich das Oberverwaltungsgericht in Münster beschäftigt - und nun gegen das Gesundheitsministerium von NRW entschieden: Es darf nicht mehr vor den elektronischen Glimmstengeln warnen.
http://www.spiegel.de/wissenschaft/m...829177,00.html
- #1 23.04.2012 11:46 von
Gute Nachricht
Das ist doch meine eine gute Nachricht.
M. E. nach sind diese E-Zigaretten wesentlich angenehmer zum Umfeld, als der klassische Glimmstengel.
Das Verbot oder die Erschwerung des Verkaufs durch das Ministerium oder den Bund hat doch nur den höchst durchsichtigen Grund, dass die Damen und Herren Diätenschmarotzer Angst um ihre Tabaksteuer haben (die ganz sicher noch auf die E-Zigarette ausgeweitet wird). - Kann ja nicht angehen, dass die auf einmal alle aufhören, Tabak zu konsumieren und der Staat kann die Schmarotzer nicht mehr allimentieren. - #2 23.04.2012 11:47 von
E-Zigaretten sind nur ein Bruchteil so schädlich wie Tabakzigaretten, da sie nichts verbrennen und daher auch keine krebserregenden Stoffe in die Lunge geraten (die Inhaltsstoffe der zu verdampfenden Liquids sind nicht krebserregend, auch nicht das Nikotin).
Wer auf mögliche Gesundheitsgefährdung durch E-Zigaretten hinweist, sollte das nicht unterschlagen. Für alle, die Nikotin konsumieren wollen, ist die E-Zigarette die weitaus weniger schädigende Alternative. - #3 23.04.2012 11:49 von
Lobby hat versagt..
Tja da war wohl ein Richter mal nicht bestechlich..
Die Tabak-Lobby mit ihren gekauften Studien und die korrupten Politiker die es unterstützen werde aber wohl bestimmt jetzt noch nicht aufgeben..
Ein gutes Urteil.. - #4 23.04.2012 11:49 von
ich verstehe nicht wo der Unterschied zwischen normalen Zigaretten und E-Zigaretten liegt, beide sind gesundheitsschädlich. Hier geht es dem Staat nur um die Tabaksteuer, alles andere ist eine Lüge. Also bitte E-Zigs wie "normale" Zigs behandeln und gut ist, aber nichts wie NRW, mit falschen Behauptungen arbeiten - nur um seine Stauereinnahmen zu sichern.
- #5 23.04.2012 11:51 von
- #6 23.04.2012 11:55 von
Kein Arzneimittel
Alles andere als die Entscheidung des OLG Münster hätte mich auch gewundert. Wenn die E-Zigarette als Arzneimittel eingestuft worden wäre, hätten in konsequneter Folge auch Zigareretten, Zigarren und Tabak als solche eingestuft werden müssen. Was mich ärgert ist die Tatsache, dass die hochbezahlten Beamten im NRW-Gesundheitsministerium nicht in der Lage sind, das Arzneimittelgesetz zu lesen.
- #7 23.04.2012 12:01 von
Endlich mal ein Fortschritt
Endlich mal ein Fortschritt, der den Rauchern und Nichtrauchern gleichermaßen entgegenkommt. Mit E-Zigaretten wird niemand belästigt, nicht durch Geruch und nicht durch Schadstoffe - wer sie verbieten will, beweist, dass es ihm nicht um seine Unversehrtheit geht, sondern nur darum, anderen Menschen seinen Willen aufzuzwingen. Wahrscheinlich würde die Anti-Raucher-Lobby auch noch gegen Schokoladenzigaretten mobil machen.
- #8 23.04.2012 12:08 von
Das Schlimme ist an sich, dass die Tabaksteuer eine reine Bundessteuer ist, die zu 100% in den Bundeshaushalt fliesst.
Dennoch hat sich keine Bundesbehörde gegen die EZ stark gemacht, sondern ausschliesslich einzelne Landespolitiker.
So dumm, eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung durch die EZ zu sehen, können die an sich nicht sein..
Und ob da in Berlin eine mrd Tabaksteuer weniger ankommt, belastet die einzelnen Länder marginal..
Was bleibt also als Grund?
Doch pure Dummheit?
Oder ein Briefumschlag der Tabakindustrie?
Beides wäre schlimm.. - #9 23.04.2012 12:11 von
....
1. Es gelangen wesentlich weniger Giftstoffe in den Körper des Rauchers.
2. Die E-Zigarette kann für viele Raucher der Weg zum abgewöhnen sein. Der Nikotinanteil lässt sich variieren und gleichzeitig geht aber die Geste des an der Zigarette ziehens nicht verloren
3. Die E-Zigarette sondert keine oder kaum Gerüche ab, was wieder für uns Nichtraucher ein Segen ist.
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