ich finde die klage sehr interessant, da es hier um mehr geht als nur ein paar unbezahlte artikel.
es geht um die grundsätzliche frage, ob für eine dienstleistung eine gegenleistung erbracht werden muss, auch wenn diese dienstleistung freiwillig oder eben nur scheinbar freiwillig erbracht wird.
ich bin zwar kein jurist, aber ich habe mal gelesen, daß dies in deutschland z.b. nicht ohne weiteres möglich ist.
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